Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert: Das Verwaltungsgericht Mainz entschied mit Urteil vom 19. Juli 2023, dass Bestattungskosten auch für unbekannte Angehörige zu zahlen sind.
Der Erbschaftsanwalt Leipzig erklärt: Im vorliegenden Fall wurde der Kläger mit einem behördlichen Kostenbescheid aufgefordert, die Beerdigungskosten seines Halbbruders zu zahlen. Bis zur Zustellung des Bescheids war dem Kläger die Existenz des Halbbruders nicht bewusst. Der Kläger lehnte eine Zahlung mit der Begründung ab, dass es unbillig sei, mit der Bestattung einer fremden Person und den damit verbundenen Kosten belastet zu werden.
Das Verwaltungsgericht Mainz verpflichtete den Kläger zur Tragung der Beerdigungskosten. Der Rechtsanwalt Erbrecht erklärt die Begründung des Gerichtes:
„Die nächsten Angehörigen müssen auch dann eine Bestattung bezahlen, wenn sie den Verstorbenen gar nicht kannten. Ein fehlendes familiäres Näheverhältnis hat keine Auswirkungen auf die gesetzliche Bestattungspflicht. Entscheidend ist lediglich das objektiv bestehende nahe Verwandtschaftsverhältnis. Die Bestattungspflichtigen stehen dem Verstorbenen näher als die Allgemeinheit, die ansonsten für die Bestattungskosten aufkommen muss.“
Der Erbrecht Anwalt erläutert: So musste der Kläger anschließend die Kosten der Beerdigung bezahlen.
Der Erbrecht Rechtsanwalt der KANZLEI NUSSMANN schlägt eine Rechtsberatung Erbe vor. Wir beraten Sie zu Ihren erbrechtlichen Fragen z.B. Berliner Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht im Detail– bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.
Sie erreichen den Fachanwalt für Erbrecht täglich bis 22 Uhr unsere
HOTLINE Rechtsanwalt Erbe * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE Erbschaft Anwalt * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de
M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Zertifizierte Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht