Widerruf der Vorsorgevollmacht

Der Fachanwalt für Erbrecht erklärt die Möglichkeiten eines Widerrufs der Vorsorgevollmacht.

Der Vollmachtgeber kann die von ihm erteilte Vollmacht jederzeit widerrufen. Voraussetzung ist, dass er geschäftsfähig ist.

Besteht die Vollmacht über den Tod hinaus, ist jeder Erbe  zum Widerruf der Vollmacht berechtigt, vergleiche Burandt BGB, 4. Auflage 2022, Paragraph 168 Rn. 19 fortfolgende.

Testamentsvollstrecker ist  zum Widerruf der transmortalen Vollmacht  berechtigt, vergleiche Papenmeier Erbrecht 2015, Seite 14.

Problematisch sind die Fälle, in denen zum Beispiel der Ehegatte als Bevollmächtigter eingesetzt wurde und nachrangig die Kinder. Wenn dann das Vertrauen zu einem Kind erschüttert wird und der Vollmachtgeber mangels Geschäftsfähigkeit diese Vollmacht nicht mehr widerrufen kann, ist fraglich, ob der Ehegatte hierzu berechtigt ist. Folgender Fall: Der Vollmachtgeber hat mehrere Bevollmächtigte, den Ehegatten und die Kinder  eingesetzt. Er hat keine Regelung zu ihrer Rangfolge und ihren Rechten getroffen. Der überlebende Ehegatte  möchten die den anderen erteilten Vollmachten widerrufen. Das OLG Karlsruhe hat hierzu entschieden, dass eine Vorsorgevollmacht durch einzelne Bevollmächtigte im Regel Fall nicht widerrufen werden kann, falls der Vollmachtgeber hierzu nichts geregelt hat.

Der Fachanwalt für Erbrecht empfiehlt,  in eine Vorsorgevollmacht  zwingend eine Regelung aufzunehmen ist, welcher der Bevollmächtigten welche Vollmachten widerrufen darf oder nicht . Prüfen  Sie Ihre Vorsorgevollmacht dahingehend , ob eine solch wichtige  Widerrufsregelung enthalten ist.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Zertifizierte Mediatorin

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