Noch immer machen viele durch einen Unfall Geschädigte unbewusst nicht alle Ihnen zustehende Ansprüche geltend und verzichten auf Schadensersatz!
Die Höhe der Schadensersatzleistung ist von der überlegten Geltendmachung abhängig. Wir möchten Ihnen die für Sie günstigste Abrechnung eines Verkehrsunfalls darstellen. Nachfolgend finden Sie eine kurze Aufzählung der wichtigsten Ansprüche, die gegen den Schädiger und/oder die gegnerische Versicherung geltend gemacht werden können:
Sachschäden: Geleistet wird Schadensersatz für das beschädigte Kfz und andere durch den Unfall beschädigte Gegenstände. (Kleidung, Schuhwerk, Brillen, etc). Bei der Schadensermittlung sind verschiedene Varianten möglich, die mit einem Juristen besprochen werden sollten.
Ersatz der Heilbehandlungskosten: Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz der durch den Unfall verursachten Heilbehandlungskosten (Arzt, Krankenhaus, Physiotherapie, Rehabilitation)
Schmerzensgeld: Der durch einen Unfall Geschädigte hat einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieses Schmerzensgeld soll einen Ausgleich für die bei einem Unfall erlittenen physischen und psychischen Schäden erbringen, es stellt mit anderen Worten ein Ersatz für die entgangenen Lebensfreuden dar. (bspw. langer Krankenhausaufenthalt, Veränderung des Lebens aufgrund der erlittenen Verletzungen)
Mietwagenkosten: Für die Dauer der Reparaturzeit steht dem Geschädigten bei entsprechendem Bedarf ein Anspruch auf einen Mietwagen zu. Hier darf sich der Geschädigte für die Dauer der Wiederbeschaffungszeit einen Ersatzwagen mieten, wobei je nach Typ i. d. R. ein Zeitraum von 2 – 3 Wochen nicht überschritten werden sollte. Grundsätzlich darf nach einem unverschuldeten Unfall ein Wagen des gleichen Typs angemietet werden, allerdings muss sich der Geschädigte hier die sog. ersparten Eigenaufwendungen anrechnen lassen. Dabei handelt es sich um solche Kosten, die der Geschädigte ohne den Unfall hätte aufwenden müssen, z.B. Unterhalts- und Abnutzungskosten für seinen Pkw. Tatsächlich führt dies in der Praxis dazu, dass die Versicherer i. d. R. nur die Kosten für einen Mietwagen unterhalb der Klasse des eigenen Pkw vollständig erstatten.
Nutzungsausfall: Für den Zeitraum, in dem der Geschädigte seinen Pkw auf-grund des Unfalls nicht nutzen kann, steht ihm eine Entschädigung in Geld zu. In der Praxis maßgebliches Werk zur Berechnung der Entschädigung ist die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch, die für alle gängigen Fahrzeuge einen be-stimmten Entschädigungsbetrag pro Tag festlegt.
Haushaltsführungsschaden: Dieser so genannte Haushaltsführungsschaden berücksichtigt die Arbeitsleistung des Unfallgeschädigten in seinem Haushalt. Dieser richtet sich in erster Linie nach der Größe der Familie, welche der Geschädigte normalerweise betreut. Entsprechend des Zeitaufwands in welchem der Geschädigte im Haushalt ohne den Unfall tätig gewesen wäre ermittelt sich die Höhe der Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung wird nach der Qualifikation für Haushaltsarbeiten, zumindest mit dem Mindeststundensatz € 8,50 ermittelt.
Kostenpauschale: Die Kostenpauschale in Höhe von ca. € 25,00 entsteht, ohne dass die hierfür getätigten Aufwendungen konkret nachgewiesen werden müssen. Übersteigen die eigenen Auslagen für Porto und Telefon € 25,00, so sind diese Kosten nach Vorlage der entsprechenden Quittungen zu erstatten.
Fahrtkosten: Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz der durch den Unfall verursachten Fahrtkosten für z.B. Fahrten zum Arzt, Krankenhaus, Physiotherapie, Apotheke, Anwalt etc.
Zusammenfassung: Der Geschädigte ist grundsätzlich so zu stellen, als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Danach können im Einzelfall auch noch weitere Schadensposten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden, deren Aufzählung diese Mandanteninformation übersteigen würde.
Wir bieten Ihnen an 365 Tagen eine HOTLINE; kümmern uns um alles und setzen alle Ihre Ansprüche durch. Unsere Kosten hat grundsätzlich der Unfallverursacher zu tragen.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht