Zuerst erhalten Sie die Informationen zu Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag. Doch genau jetzt rät der Bund der Steuerzahler zum Einspruch! Und dafür haben Sie nur vier Wochen Zeit. Überprüfen Sie die beiden ersten Bescheide jetzt genau. Und werden Sie aktiv, bevor Ihre Grundsteuer für die nächsten sieben Jahre unveränderlich festgesetzt wird.
Theoretische Mieteinnahmen, willkürliche Bodenrichtwerte und fehlende Transparenz – diese und noch mehr gute Gründe gibt es für einen Einspruch. Es ist deshalb auf jeden Fall ratsam, vorsorglich Einspruch gegen die Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag einzulegen.
Es laufen aktuell einige Klagen gegen die Grundsteuerreform. In der Begründung wird die Grundsteuerreform als verfassungswidrig bewertet. Sollte sich mit Urteil etwas ändern, dann wird Ihr Grundsteuerbescheid nur nachträglich angepasst, wenn er noch nicht festgesetzt ist. Bundesweit wurden bereits mehr als 1,3 Milliarden Einsprüche erhoben.
Wenn Sie die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben sollten – es ist noch nicht zu spät! Sie können die Erklärung immer noch einreichen.
Wir schlagen vor, Sie konkret zur Grundsteuer und zur Abgabe der verspäteten Grundsteuererklärung im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.
Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
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Fachanwältin für Familienrecht
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