Mehrbedarf und Sonderbedarf

Der Fachanwalt für Familienrecht möchten Sie auf die Unterschiede  für Mehrbedarf und Sonderbedarf hinweisen. Im Kindesunterhalt deckt der nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlende Betrag üblicherweise den gesamten Elementarbedarf ab.

Der tatsächliche Bedarf kann aber bei ungewöhnlichen Fällen auch höher liegen. Unterschieden wird zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf

Mehrbedarf liegt vor,  so der Anwalt für Scheidung ,wenn ein besonderer Bedarf vorliegt, der regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg anfällt und der das Übliche dermaßen übersteigt, dass die typischen Durchschnittsbeträge der Düsseldorfer Tabelle dies nicht berücksichtigen.

Der Anwalt Familienrecht führt aus , Mehrbedarfspositionen können beispielsweise die langfristige Nachhilfe, eine orthopädische Zahnspange, Studiengebühren, die Konfirmation sein.

Der Rechtsanwalt Familienrecht  erklärt, Sonderbedarf ist hingegen gemäß der Legaldefinition in § 1613 II Nr.1 BGB ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Der Anwalt Scheidung erklärt weiter , der Bedarf muss  ein überraschender, nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbarer und der Höhe nach nicht abzuschätzender Bedarf sein.

Der Fachanwalt Familienrecht erläutert Fälle von Sonderbedarf sind Ausgaben für Nachhilfeunterricht, wenn dieser nur vorübergehend wegen Schulschwierigkeiten erforderlich ist.

In jedem Fall , so der Scheidungsanwalt unter Verweis auf  OLG Hamm 1994, OLG Hamburg  1991, müsse der Verpflichtete so rechtzeitig wie möglich über den drohenden Bedarf informiert werden, damit er sich finanziell hierauf einstellen kann.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren familien- und namensrechtlichen Fragen, zur Gestaltung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, Namensvereinbarung, Umgangsvereinbarung, Vereinbarung zum Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Detail zu beraten – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.

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Abwehr von Säumniszuschläge des Finanzamtes nach § 240 I 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind.

Endlich mal eine gute Entscheidung des BFH zum Steuerrecht.

Der BFH hat aktuell 2023 entschieden zur Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge:

„Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 III FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 I 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind „

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Das Gericht darf für einen Erbscheinantrag keine übermäßigen Beweismittel fordern

Immer wieder hören wir von Mandanten, dass Nachlassgerichte für einen Erbschein unzählige Geburts- und Eheurkunden fordern.

Der BGH hat hierzu 2023 aktuell entschieden „ Ein Erbscheinsantrag ist nicht deshalb unzulässig, weil ein Antragsteller vom Gesetz eigentlich geforderte Beweismittel ohne Verschulden nicht angibt.

Im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht hat das Gericht die Beteiligten zur Mitwirkung zu veranlassen und entweder auf eine Ergänzung des tatsächlichen Vorbringens hinzuwirken oder Hinderungsgründe hierfür vorzutragen.

Das Gericht hat für die Frage der Zulässigkeit des Erbscheinsantrags festzustellen, ob den Antragsteller ein Verschulden an der bisher unterbliebenen Angabe von Beweismitteln für die Existenz oder Nichtexistenz einer weiteren Erbin trifft. Der Antragsteller ist dabei nicht zur Einschaltung eines Erbenermittlers oder Privatdetektivs verpflichtet, weil die Beschaffung weiterer Informationen nur verlangt werden kann, wenn dies mit – auch finanziell -vertretbarem Aufwand möglich ist. „

 Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: In der Sterbefallanzeige des Ortsgerichts, deren Inhalt auf den Angaben der Beteiligten zu 2 beruht, sind als Kinder des Erblassers die Beteiligte zu 3 und „eine uneheliche Tochter L., weiteres nicht bekannt, wohnt in GB“ angegeben. Die Beteiligte zu 1 hat die Erteilung eines Erbscheins mit dem Inhalt beantragt, dass die Beteiligten zu 2 und 3 Erben zu je 1/2 seien. Das Nachlassgericht hat darauf hingewiesen, dass auch die nichteheliche Tochter Erbin geworden sein könnte, und um Mitteilung gebeten, ob den Verfahrensbeteiligten hinsichtlich dieser Tochter Erkenntnisse vorlägen, die von den Angaben in der Sterbefallanzeige abwichen. Die Beteiligte zu 1 hat daraufhin hilfsweise einen Erbschein beantragt, wonach der Erblasser zu 1/2 von der Beteiligten zu 2 und zu je 1/4 von der Beteiligten zu 3 und „L. “, Nachname und Adresse unbekannt, beerbt worden sei. Das Nachlassgericht hat den Erbscheinsantrag zurückgewiesen. Der BGH hat das Nachlassgericht zur Ermittlung verpflichtet, da der antragstellenden Nachlassgläubigerin insoweit kein Schuldvorwurf gemacht werden kann.

Der Fachanwalt für Erbrecht kann den Erlass einer öffentlichen Aufforderung nach § 352d FamFG in Betracht zu ziehen. Dies ist das letzte Mittel, wenn die Beibringung der an sich erforderlichen urkundlichen Nachweise dem Antragsteller unmöglich ist oder unverhältnismäßige Schwierigkeiten bereiten würde (KG BeckRS 2011, 374).

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Pflichtteilsansprüche abwehren- Zahlen Sie nicht zuviel

Immer wieder müssen wir feststellen, dass Erben zuviel auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch zahlen.  Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert. Hat der Erblasser Dritte beschenkt, hat der enterbte Pflichtteilsberechtigte einen Ergänzungsanspruch. Auf diesen Anspruch kann der Erbe Eigengeschenke, die der Pflichtteilsberechtigte vom Erblasser erhalten hat, gemäß § 2327 BGB anrechnen. Eine ausdrückliche Anrechnungsbestimmung  des Erblasser ist nicht erforderlich.

Für den anzurechnenden Wert des Eigengeschenks gilt die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 S. 1, 2 BGB nicht. Das Geschenk ist auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch mit dem vollen Wert anzurechnen.

Die Pflichtteilsberechnung ist kompliziert. Um nicht zu viel zu zahlen, empfehlen wir die Beratung durch den Anwalt für Erbrecht.

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Hinterbliebenengeld ist die Entschädigung für den Verlust einer Naheperson

Seit dem Jahr 2017 regelt § 844 III BGB das Hinterbliebenengeld. Vorher hatten die Obergerichte entschieden , so der Anwalt für Verkehrsrecht,  dass Depressionen, Schlafstörungen, Alpträume, Seelenschmerzen, Weinkrämpfe, Gefühle des „Aus-der-Bahn-geworfen-seins“ und vorübergehende Kreislaufstörungen bis hin zu Kollaps-Belastungen keinen Schockschaden darstellen und es deshalb kein Schmerzensgeld gibt.

Dies hat der BGH mit Urteil vom 06.12.2022, VI ZR 168/21 geändert, so der Anwalt für Schmerzensgeld. Jetzt  reicht jede, auch mittelbare psychische Erkrankung infolge der Tötung einer Naheperson  für die Geltendmachung eines Schmerzensgeldes aus. Die psychische Störung muss nicht  über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehen, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsguts eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind.

Das Hinterbliebenengeld ist eine Entschädigung, die im Falle der Tötung einer Person durch einen Dritten gezahlt wird. Personen, die in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis zum Getöteten standen, können das Hinterbliebenengeld geltend machen. Bei Eltern, Kindern, Ehegatten oder Lebenspartner liegt i.d.R. ein besonderes persönliches Näheverhältnis vor. Bei getrenntlebenden Ehegatten oder anderen Personen muss ein besonderes persönliches Näheverhältnis im Einzelfall nachgewiesen werden.

Der Anwalt für Verkehrsrecht hinterfragt , ob im Falle des Eintritts einer psychischen Beeinträchtigung beim Hinterbliebenen infolge der Tötung das Hinterbliebenengeld zusätzlich zu einem Schmerzensgeld verlangt werden kann? Hier ist sich die Rechtsprechung noch nicht einig. ZB das Landgericht Tübingen verneint dies mit  Urteil vom 17.05.2019, 3 O 108/18 .

Die Höhe des Hinterbliebenengeldes ist abhängig von dem Ausmaß der seelischen Beeinträchtigung und richtet sich nach dem Einzelfall. Der Anwalt für Verkehrsrecht zählt exemplarisch auf, Tod Geschwister Hinterbliebenengeld von 5.000 €, Tod Kind Hinterbliebenengeld in Höhe von 15.000 € für jeden 10.000 €. Alle Beträge beruhen auf Einzelfallentscheidungen.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten Ansprüchen bei einem Unfall oder dem Tod einer Naheperson durch Fremdverschulden   im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Pflichtteil Kurz erläutert

Nicht selten werden Angehörige durch den Erblasser per Testament vom Erbe ausgeschlossen. Dies bedeutet jedoch meist nicht, dass Sie als enterbte Person nichts erhalten. Im Gesetz benannte Angehörige können den sogenannten Pflichtteil einfordern . Die Pflichtteilsberechtigten haben einen Anspruch in Höhe von 50 % des gesetzlichen Erbteils.

Beabsichtigen Sie, Ihren Pflichtteil einzufordern? Zur rechtlichen Einschätzung Ihres Falls bieten wir Ihnen ein telefonische kostenfreie Ersteinschätzung, in der Sie Ihre Situation schildern und wir Ihnen Tipps beim Einfordern des Pflichtteils in Ihrem individuellen Fall geben.

Pflichtteilsanspruch

Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Eine Übereignung bestimmter Nachlassgegenstände ist beim Pflichtteil demnach ausgeschlossen. Die Höhe des einforderbaren Pflichtteils ist exakt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sie erhalten als Pflichtteil die Hälfte des Betrages, der Ihnen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde.

Berechtigte Angehörige
Die Pflichtteilsberechtigen sind im Gesetz geregelt.

• Kinder des Erblassers (ehelich, unehelich sowie adoptiert)
• Ehepartner des Erblassers
• Eingetragener Lebenspartner des Erblassers
• Eltern des Erblassers

Bereits bei den Eltern des Erblassers gelten gewisse Einschränkungen. Eltern sind nur pflichtteilsberechtigt, wenn der Erblasser keine eigenen Abkömmlinge hatte. Auch alle anderen Verwandten, selbst nicht eheliche Lebensgefährten oder Stiefkinder, sind vom Pflichtteilsrecht ausgeschlossen.

Pflichtteil geltend machen

Pflichtteilsberechtigte müssen den ihnen zustehenden Pflichtteil aktiv geltend machen gegenüber dem oder den Erben. Als pflichtteilsberechtigte Person haben Sie dazu gem § 2314 BGB ein Auskunftsrecht gegenüber den Erben.

Verjährung des Pflichtteilsanspruch

Wenn Sie Ihren Pflichtteil einfordern, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. Es gilt die regelmäßige Verjährung nach § 195 BGB. Diese beläuft sich auf einen Zeitraum von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit Ende des Jahres, in welchem der Pflichtteilsanspruch entstanden ist oder Sie von Ihrem Anspruch Kenntnis erlangten.

Pflichtteilsergänzung

Pflichtteilansprüche entstehen auch für Schenkungen die vom Erblasser vor dessen Tod getätigt worden sind. Aus solchen Schenkungen resultiert häufig ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch, der zusätzlich neben dem Pflichtteil besteht. Dieser Anspruch ist ggf gegenüber dem Beschenkten geltend zu machen Pflichtteil ermitteln Der Pflichtteil muss konkret ermittelt werden für jeden Nachlassgegenstand. Er muss konkret beziffert werden.

Der Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie

Im Erstgespräch zum Erbrecht können Sie Ihr Anliegen umfassend mit einem Fachanwalt für Erbrecht erörtern. Sie erhalten eine kompetente Rechtsberatung zu Ihrem individuellen Fall sowie eine anwaltliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten. Falls Sie in Ihrer Sache weitere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, klären wir Sie über etwaige Anwalts- und Verfahrenskosten frühzeitig auf.

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Der Erblasser kann im Testament eine Kürzung von Vermächtnissen zur Erfüllung von Pflichtteilen verbieten

 

Der  Fachanwalt für Erbrecht wird häufig mit dem Wunsch konfrontiert, dass ein Erblasser seine Kinder nicht gleich behandeln möchte. Ein Dritter soll aber etwas zusätzlich erhalten  z.B. für die abgestimmte Organisation der Grabpflege oder für Unterstützung und Pflege .

Der Erbe möchte, dass dieser Betrag  oder der Gegenstand der Person auf jeden Fall zukommt. Er weiß nicht, dass der Erbe ohne testamentarische Verfügung dieses Vermächtnis kürzen kann.

Der Anwalt für Erbrecht erläutert ein einfaches Beispiel:

Die Witwe W hinterlässt eine Tochter T und einen Sohn S. Sie setzt  S testamentarisch zu ihrem Erben  ein. Ihre Nachbarin soll für die steige Unterstützung einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro erhalten .  Dies hat sie der Nachbarin versprochen. Der Nachlass beträgt 25.000,00 €. Der Pflichtteil der T  ist € 6.250,00. Für diesen Pflichtteil kann der Erbe anteilig das Vermächtnis der Nachbarin kürzen gemäß § 2318 Abs. 1 BGB um einen größeren Nachlass selbst zu behalten. Dies hat der Erblasser natürlich nicht gewollt.

Dieses Kürzungsrecht gilt nicht nur bei klassischen Geldvermächtnissen , sondern auch bei unteilbaren Gegenständen, Schmuckstücke, Grundstücke  oder eines Nießbrauches. In diesen Fällen erfolgt die Kürzung des Vermächtnisses in der Weise, dass der Erbe beim Vollzug des Vermächtnisses von dem begünstigten Vermächtnisnehmer einen Geldbetrag in Höhe des Kürzungsbetrages fordern kann. Ist der Vermächtnisnehmer nicht bereit, diesen Betrag zu zahlenerhält er nicht den Gegenstand .sondern  nur den entsprechend gekürzten Schätzwert .

Um eine Kürzung der Zahlung an die Nachbarin zu vermeiden, so der Fachanwalt für Erbrecht, muss  dieses Kürzungsrecht im Testament  ausdrücklich ausgeschlossen werden gemäß § 2324 BGB.

Wir raten bei der Erstellung von Testamenten, so einfach sie auch erscheinen mögen, eine juristische Beratung des Fachanwaltes für Erbrecht  in Anspruch zu nehmen , um ungewollte Ergebnisse zu vermeiden.

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Beweislast für die Unwirksamkeit eines Ehevertrages

Immer wieder hören wir von Mandanten, dass Sie bei Abschluss eines Ehevertrages betrogen wurden.

Grundsätzlich trifft die Darlegungs- und Feststellungslast den Ehegatten, der sich auf die Unwirksamkeit eines Ehevertrags beruft.

Der Fachanwalt für Scheidungen erläutert, das OLG Brandenburg hat hierzu 2023 aktuell entschieden und hilft dem unterlegenen Vertragspartner.

Das OLG Brandenburg hat dies nun dahingehend konkretisiert, dass der Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären ist, wenn objektive Anhaltspunkte für die Unwirksamkeit des Vertrags aktenkundig sind . Hiervon geht das Gericht z.B.  bei folgenden Anhaltspunkten aus:

  • Globalverzicht,
  • Migrationshintergrund,
  • wirtschaftliche Unterlegenheit
  • fortgeschrittene Schwangerschaft des belasteten Ehegatten bei Abschluss des Vertrags.

Diese Anhaltspunkte müssen, so der Fachanwalt für Familienrecht, dem Gericht aber klar dargestellt werden.

Die Überprüfung des Ehevertrages erfolgt mit Zwischenfeststellungsantrag erläutert der Anwalt für Ehescheidung.

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Kein Unterhaltsanspruch wenn kein Sonderbedarf vorliegt

Regelmäßig sollen Väter neben dem Unterhalt weitere Zahlungen leisten. Es herrscht Unklarheit , was gefordert werden kann. Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert, dass Oberlandesgerichte  und der BGH  eine Zahlungspflicht für viele verschiedene Forderungen abgelehnt haben, z.B.:

Musikinstrument
Hier kann das Kind unter Umständen darauf verwiesen werden, so BGH NJWE-FER 2001, das Instrument zu mieten oder in der Musikschule zu üben.

Kindergarten/Hort.
Sonderbedarf wird hier  vom BGH mit Urteil 2009 unter Hinweis auf Regelmäßigkeit verneint und Mehrbedarf angenommen, weil die Kosten in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten sind.

Kinderzimmereinrichtung.
Eine hinreichende Vorhersehbarkeit – mit der Folge, dass kein Sonderbedarf anzunehmen ist – kann dann bejaht werden, OLG Koblenz FamRZ 1982, wenn die baldige Notwendigkeit einer Veränderung der Zimmereinrichtung bei Schaffung des Ausgangstitels feststeht.

Urlaub, Jugendfreizeit
Hier wird Sonderbedarf von der Rechtsprechung , z.B. OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 1989, abgelehnt und auf die Absicherung durch den laufenden Unterhalt verwiesen.

Kommunion/Konfirmation.
Der BGH lehnt  mit Urteil von 2006 die damit verbundenen Kosten als Sonderbedarf ab mit der Begründung, sie sein mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen .

Auslandsstudium
Ist von einem längeren Studienaufenthalt auszugehen, wird , so OLG Hamm NJW 1994, Sonderbedarf zu verneinen und Mehrbedarf anzunehmen sein.

Klassenfahrten
Im Regelfall ist hier ein Sonderbedarf zu verneinen, so BGH NJW 2006,  mit der Begründung der Vorhersehbarkeit und der fehlenden außergewöhnlichen Höhe.

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Kein Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Regelmäßig werden wir gefragt, ob Trunkenheitsdelikte mit dem E-Scooter ein Fahrverbot zur Folge haben . Es herrscht Unklarheit , welche Rechtsfolgen die Trunkenheitsfahrt hat . Der Anwalt für Verkehrsrecht  erläutert, dass  das Landgericht Leipzig  mit Urteil vom 24.06.2022 die Verhängung eines Fahrverbots abgelehnt hat. Das Gericht urteilt gut verständlich.

Aus einem Fehlverhalten mit einem nicht führerscheinpflichtigen Elektrokleinfahrzeug wie einem E-Scooter kann keinerlei Rückschluss darauf gezogen werden, wie sich der Angeklagte, dem die Fahrerlaubnis für führerscheinpflichtige Fahrzeuge entzogen werden soll, bei der Nutzung eines solchen führerscheinpflichtigen Fahrzeugs im Straßenverkehr verhält.

Bei Anwendung des §§ 69, 69a StGB ergäbe sich die groteske Situation, dass der Angeklagte wegen des Fehlverhaltens mit dem E-Scooter zwar kein Auto mehr fahren, aber weiterhin mit einem E-Scooter unterwegs sein dürfte. Der Anwalt für Verkehrsrecht  betont, es muss immer die konkrete Verkehrssituation berücksichtigt werden.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten Rechten in einem OWI –  oder Verkehrsstrafverfahren   im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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