Verteilungstestament – wer ist Erbe bei der Zuwendung von Einzelgegenständen?

Einen der größten Konfliktherde im Erbrecht stellt ein so genanntes Verteilungstestament dar, wenn  Erblasser in ihrem Testament keine Erben benennen, sondern nur einzelne Gegenstände an Einzelpersonen zuwenden. Ob damit eine Erbeinsetzung, eine Erbeinsetzung nach Quoten oder die Geltung der gesetzlichen Erbfolge mit Anordnung von Vermächtnissen und/oder Teilungsanordnungen usw. gemeint ist, ist Auslegungsfrage.

  • 2087 II BGB sieht vor, dass der Bedachte, dem nur einzelne

Gegenstände zugewendet sind, im Zweifel nicht Erbe, sondern nur Vermächtnisnehmer sein soll (BayObLG, BeckRS 1990, 30887932).

Nach der Rechtsprechung soll nur ein Alleinerbe bestimmt sein , wenn der Wert des zugewendeten Einzelgegenstands den Wert des Restnachlasses „ganz erheblich“ übertrifft, wozu das Wertverhältnis zwischen dem zugewendeten Einzelobjekt und dem restlichen Gesamtnachlass zu bilden ist; in diesen Fällen wird ein „Gesamtverfügungswille“ des Erblassers erkennbar.

Erreicht der Wert des Einzelgegenstands die 80 %-Grenze im Verhältnis zum Gesamtnachlasswert, nimmt die Rechtsprechung in der Regel eine Alleinerbeinsetzung an (BGH, ZEV 2000, 195: 84 %; BayObLG, NJW-RR 2000, 888; OLG Celle, BeckRS 2002, 30273735: 83 %).

Ihr Testament sollte in keinem Fall den Erben oder möglichen Vermächtnisnehmern Streitpotenzial dazu geben , Ihren Willen auszulegen. Ihr  Testament muss Ihren Willen klar und ohne Widerspruch zum Ausdruck bringen.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Testamentsgestaltung im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Fachanwältin für Erbrecht
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Ein korrekter Ehevertrag: Die Grundlage für eine stabile Ehe und den Schutz Ihres Vermögens

Bei der Eheschließung stehen meist Liebe und Vertrauen im Vordergrund. Doch neben den romantischen Vorstellungen einer gemeinsamen Zukunft spielen auch finanzielle und rechtliche Fragen eine entscheidende Rolle. Z.B. Unternehmer müssen den Schutz vor Pfändung des Unternehmen wegen Ansprüchen aus der Ehe oft der Bank und immer den Mitgesellschaftern nachweisen. Die KANZLEI NUSSMANN legt großen Wert darauf, unsere Mandanten in diesen wichtigen Belangen zu unterstützen. Ein Ehevertrag ist ein essenzielles Instrument, um mögliche Konflikte im Falle einer Trennung zu vermeiden und klare Regelungen für Vermögen und Unterhalt zu schaffen. Die KANZLEI NUSSMANN bietet Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung, damit Ihr Ehevertrag Ihre Wünsche und Ziele bestmöglich widerspiegelt.

Ehevertrag: Schutz vor finanziellen Unklarheiten

Viele Paare wissen nicht, dass mit der Eheschließung automatisch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft begründet wird. Dies bedeutet, dass die Ehepartner gleichermaßen am Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe beteiligt sind. Sollten Sie dies nicht wünschen, bietet ein Ehevertrag die Möglichkeit, von der Zugewinngemeinschaft abzuweichen und stattdessen eine Gütertrennung oder eine modifizierte Gütergemeinschaft zu vereinbaren. Die KANZLEI NUSSMANN berät Sie umfassend darüber, welche Regelung für Ihre individuelle Situation am sinnvollsten ist. Besonders für Unternehmer, Gesellschafter und Eigentümer von Grundstücken kann ein Ehevertrag von entscheidender Bedeutung sein.

Ein Ehevertrag kann zudem den Versorgungsausgleich regeln, also die Teilung und den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Ehepartner können den Versorgungsausgleich entweder ganz oder teilweise ausschließen – etwa einzelne Renten wie eine Betriebsrente. Auch hier berät Sie die KANZLEI NUSSMANN, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen und finanziellen Ansprüche gewahrt bleiben.

Unterhaltsregelungen im Ehevertrag

Im Falle einer Scheidung spielt der nacheheliche Unterhalt oft eine große Rolle. Mit einem Ehevertrag können Sie schon frühzeitig festlegen, wie diese Unterhaltsansprüche geregelt werden. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann grundsätzlich vollständig ausgeschlossen oder zeitlich und in der Höhe beschränkt werden, solange dies nicht sittenwidrig ist. Das Team der KANZLEI NUSSMANN wird gemeinsam mit Ihnen den besten Weg finden, um sowohl Ihre als auch die Ansprüche Ihres Partners fair zu gestalten.

Erbansprüche und der Ehevertrag

Eine Ehe begründet auch Erbansprüche des Ehegatten, selbst im Falle einer Scheidung bleiben oft Pflichtteilsansprüche bestehen. Ein Ehevertrag ermöglicht es, diese Ansprüche gezielt zu regeln oder sogar ganz auszuschließen. Dies ist besonders dann relevant, wenn größere Vermögenswerte oder ein Unternehmen vorhanden sind, die im Erbfall nicht zersplittert werden sollen. Die Fachanwältin für Familienrecht der KANZLEI NUSSMANN sorgt dafür, dass Ihr Ehevertrag nicht nur Ihre finanziellen Interessen schützt, sondern auch eventuelle steuerliche Vorteile berücksichtigt.

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und Wechselmodell im Ehevertrag 

Ein Ehevertrag kann weit mehr als nur Gütertrennung und Rentenansprüche regeln. Sie können ebenfalls Festlegungen über den Kindesunterhalt, die Verteilung des Hausrats oder die Rückgabe von Schenkungen treffen. Da auf den zukünftigen Kindesunterhalt nach den gesetzlichen Vorschriften nicht verzichtet werden darf, ist hier besondere Vorsicht geboten. Die KANZLEI NUSSMANN hilft Ihnen dabei, solche sensiblen Themen rechtssicher und im Sinne des Kindeswohls zu gestalten.

Unsere Empfehlung: Vorsorge durch einen individuellen Ehevertrag

Gerade Unternehmer, Arbeitnehmer mit höherem Einkommen oder Eigentümer von Immobilien sollten über einen Ehevertrag nachdenken. Mit einem maßgeschneiderten Ehevertrag stellen Sie sicher, dass Sie im Falle einer Trennung nicht plötzlich vor unerwarteten finanziellen Problemen stehen. Die KANZLEI NUSSMANN hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihre Mandanten bestmöglich zu unterstützen und einen Ehevertrag zu gestalten, der sowohl Ihre rechtlichen als auch wirtschaftlichen Interessen schützt.

Lassen Sie sich von der KANZLEI NUSSMANN beraten

Ein Ehevertrag mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit der richtigen Beratung ist es möglich, alle Eventualitäten zu berücksichtigen und den Vertrag auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Bei der KANZLEI NUSSMANN stehen Ihre Lebensziele und Ihre wirtschaftliche Absicherung im Mittelpunkt. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen eine Lösung, die Ihnen langfristig Sicherheit bietet.

Kontaktieren Sie die KANZLEI NUSSMANN noch heute, um eine umfassende Beratung zu erhalten. Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht und zertifizierte Mediation ist für Sie da, um sicherzustellen, dass Ihre Ehe rechtlich auf einer soliden Basis steht. Vereinbaren Sie einen Termin oder nutzen Sie unsere telefonische Beratung, um erste Fragen zu klären.

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Trennung ohne Scheidung – wägen Sie die Nachteile gegen Ihre Vorteile sorgfältig ab

Viele Ehepaare schieben eine Scheidung lange vor sich her. Manchmal entscheiden sich, besonders ältere Ehepartner, deren Ehe nach Jahrzehnten gescheitert ist, dazu, überhaupt keine Scheidung durchzuführen. Macht dies wirtschaftlich und steuerlich Sinn?

1. Nachehelicher Ehegattenunterhalt bei langer Trennung

Eine lange Trennung hat wichtige negative Auswirkungen auf den nachehelichen Unterhalt. Je länger die Ehezeit war, umso länger wird  nachehelicher Unterhalt geschuldet. Die Trennungszeit zählt zur Ehedauer. Bei einer langen  Ehezeit kann man den Vorteil  einer zeitlichen Befristung des nachehelichen Unterhalts verlieren.

2. Mitversicherung in der Krankenkasse bleibt während der Trennung bestehen

Wenn einer der Ehepartner nicht selbst arbeitet, ist er meist in der sogenannten Familienversicherung in der Krankenkasse des anderen Ehegatten mitversichert. Daran ändert auch eine lange Trennung der Eheleute nichts. Die Familienversicherung in der Krankenkasse endet erst nach Rechtskraft der Scheidung.

3.Rententeilung endet erst mit Ehescheidung

Mit der Scheidung wird der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Das bedeutet, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche Rente, betriebliche Rente, private Rentenversicherungen) unter den Ehegatten geteilt  werden

Auch alle  Rentenanwartschaften die während einer langen  Trennungszeit anfallen, müssen mit dem anderen Ehegatten geteilt werden, so entscheidet der BGH.

4.Trennungsunterhalt während der Trennung

Die Voraussetzungen Trennungsunterhalt zu erhalten, sind wesentlich einfacher, als die Voraussetzungen nachehelichen Unterhalt zu bekommen. Nur der nach eheliche Unterhalt kann in Dauer und Höhe begrenzt werden.

Es ist nicht möglich, für die Zukunft auf diesen Anspruch wirksam zu verzichten. Vereinbaren die Ehegatten untereinander, dass sie keinen Trennungsunterhalt geltend machen, ist diese Vereinbarung für die Zukunft rechtlich nicht wirksam. Auch schriftlich oder notariell ist dieser Verzicht nicht möglich. Wenn einer der Ehegatten dann trotzdem Trennungsunterhalt fordert, ist dies zulässig.

5.Erbrecht des Ehegatten während der Trennung

Die Trennung hat keinerlei Einfluss auf das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten. Der Ehegatte ist gesetzlich zu ½ erbberechtigt, wenn keine andere testamentarische Regelung vorliegt. In jedem Fall behält er seinen Anspruch auf den Pflichtteil als Ehegatte. Dieses Erbrecht erlischt erst, wenn der Scheidungsantrag von dem Verstorbenen eingereicht wurde , dem anderen Ehegatten zugestellt wurde und die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen.

weitere Folgen einer langen Trennung sind z.B.:

  1. Ehedauer für die Berechnung des Zugewinnausgleich endet nicht mit Trennung
  2. Vermögenszuwachs in der Trennungszeit ist trotzdem auszugleichen
  3. Steuerlast während der Trennung

Wir schlagen vor, Sie zu Ihrer konkreten Vor- und Nachteile Ihrer Trennung im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung: Ihre Ansprüche sichern

Viele Erben sind sich ihrer Rechte nicht bewusst, insbesondere wenn sie durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Gesetzgeber hat jedoch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten Pflichtteil verankert, der enterbten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass garantiert. Doch damit nicht genug – auch der Pflichtteilsergänzungsanspruch gewährt enterbten Erben in bestimmten Fällen einen Ausgleich für frühere Schenkungen des Verstorbenen. In der KANZLEI NUSSMANN sorgen wir dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen und durchsetzen können.

Der Pflichtteilsanspruch gemäß § 2303 BGB

Der Pflichtteilsanspruch sichert enterbten Angehörigen wie den Abkömmlingen (Kinder, Enkel, Urenkel), den Eltern des Erblassers und dem Ehegatten einen Anteil am Nachlass in Geldform. Es handelt sich dabei nicht um eine direkte Teilhabe am Nachlass, wie beispielsweise bei der Übertragung von Immobilien oder anderen Vermögenswerten, sondern um einen reinen Geldanspruch. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Beispielfall: Ein Ehepaar hat zwei Kinder und es stirbt ein Ehepartner, dann erbt der zweite Ehepartner 50% und beide Kinder je 25% oder ¼. Wird ein Kind enterbt, steht ihm die Hälfte seines Erbanteils, also ⅛, zu. Beläuft sich der Nachlasswert auf 80.000 €, dann beträgt der Pflichtteilsanspruch 10.000 €.

Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

Es ist wichtig, den Pflichtteil rechtzeitig geltend zu machen, da dieser Anspruch der Verjährung unterliegt. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Erblasser verstorben ist und der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von der Enterbung durch Testament oder Erbvertrag erhalten hat. Die KANZLEI NUSSMANN unterstützt Sie bei der rechtzeitigen Geltendmachung Ihrer Ansprüche und stellt sicher, dass Ihnen nichts entgeht.

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB

Neben dem Pflichtteilsanspruch gibt es auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser greift dann, wenn der Erblasser vor seinem Tod Schenkungen vorgenommen hat, die den Nachlass geschmälert haben. Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, an solchen Schenkungen beteiligt zu werden, auch wenn sie nicht enterbt wurden. Ziel des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist es, den Erben davor zu schützen, dass der Nachlass durch Schenkungen zu Lebzeiten stark verringert wird.

Beispiel: Hat der Erblasser sein gesamtes Vermögen vor seinem Tod verschenkt, so erhält ein Pflichtteilsberechtigter trotzdem einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in Höhe der Hälfte seines Erbanspruchs, berechnet auf den Wert der Schenkung.

Berechnung und Abschmelzungsmodell

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch wird auf Basis des Wertes der Schenkung berechnet. Dabei wird der Wert der Schenkung fiktiv dem Nachlass hinzugerechnet, um den Pflichtteil zu berechnen. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass dieser Anspruch im Laufe der Jahre abschmilzt. Für Schenkungen, die länger als zehn Jahre zurückliegen, entfällt der Pflichtteilsergänzungsanspruch vollständig. Bei Schenkungen an Ehepartner oder bei eingeräumten Nutzungsrechten (z.B. Nießbrauch) bleibt der Anspruch jedoch bestehen, auch wenn die Schenkung länger als zehn Jahre zurückliegt.

Lebensversicherungen und Pflichtteilsergänzung

Auch Lebensversicherungen können den Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen, wenn der Erblasser einen Bezugsberechtigten für die Versicherungssumme festgelegt hat. In diesem Fall zählt die Versicherungssumme als Schenkung auf den Todesfall und wird nicht Teil des Nachlasses. Dennoch haben Pflichtteilsberechtigte das Recht, an dieser Schenkung teilzuhaben.

Auskunftsrechte

Um festzustellen, was der Erblasser verschenkt hat, haben Sie umfassende Auskunftsansprüche gegen den Erben. Daneben können Sie ein notarielles Nachlassverzeichnis einfordern und den Erben seine Auskunft eidesstattlich versichern lassen. Die KANZLEI NUSSMANN unterstützt Sie, den Nachlass und Schenkungen des Erblassers zu ermitteln.

Die Rolle des Beschenkten

Interessant ist auch, dass der Beschenkte, wenn der Nachlass nicht ausreicht, für den Pflichtteilsergänzungsanspruch herangezogen werden kann. Der Erbe ist primär verpflichtet, den Pflichtteilsergänzungsanspruch zu erfüllen. Reicht der Nachlass jedoch nicht aus, kann sich der Pflichtteilsberechtigte an den Beschenkten wenden und die Herausgabe des Geschenks verlangen. Alternativ kann der Beschenkte die Herausgabe durch eine Geldzahlung abwenden, wie es in § 2329 BGB geregelt ist.

Nutzen Sie Ihre Ansprüche – Die KANZLEI NUSSMANN steht Ihnen zur Seite

Der Pflichtteil und der Pflichtteilsergänzungsanspruch sind wichtige Mittel, um sicherzustellen, dass nahe Angehörige auch im Falle einer Enterbung oder großer Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers nicht leer ausgehen. Die KANZLEI NUSSMANN bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall und hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Kontaktieren Sie die KANZLEI NUSSMANN noch heute, um Ihre Ansprüche zu klären. Wir sind telefonisch täglich bis 22 Uhr und auch am Wochenende für Sie erreichbar, um Ihnen mit unserer Expertise im Erbrecht zur Seite zu stehen.

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Vorsicht beim Berliner Testament: Chancen und Risiken – Was Sie wissen sollten

Das Berliner Testament ist eine der am häufigsten gewählten Testamentsformen bei Eheleuten. Es bietet eine scheinbar einfache Lösung: Beide Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, während die Kinder oder andere Erben erst nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners erben. Dies sorgt auf den ersten Blick für Klarheit und Sicherheit. Doch das Berliner Testament hat auch einige wesentliche Nachteile, die nicht unterschätzt werden sollten. Die KANZLEI NUSSMANN möchte Sie über diese möglichen Fallstricke informieren, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.

Nachteil 1: Pflichtteilsansprüche der Kinder

Beim Berliner Testament werden die Kinder im ersten Erbfall von der Erbfolge ausgeschlossen. Zwar erben sie nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners, doch sie haben das Recht, ihren Pflichtteil bereits nach dem Tod des ersten Elternteils einzufordern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und stellt eine Geldforderung dar.

Besonders problematisch wird dies, wenn das Vermögen überwiegend in Immobilien oder anderen nicht leicht liquidierbaren Vermögenswerten steckt. In solchen Fällen kann der überlebende Ehepartner vor der Herausforderung stehen, den Pflichtteil auszahlen zu müssen, ohne ausreichend liquide Mittel zu haben. Die KANZLEI NUSSMANN empfiehlt daher, über mögliche Lösungen wie ein Vermächtnis nachzudenken, das den Kindern einen Anreiz bietet, ihren Pflichtteil nicht sofort geltend zu machen.

Nachteil 2: Bindungswirkung des Berliner Testaments

Eine oft übersehene Konsequenz des Berliner Testaments ist die sogenannte Bindungswirkung. Das bedeutet, dass der überlebende Ehepartner nach dem Tod des Erstverstorbenen nicht mehr frei über das Erbe bestimmen kann. Die Vermögensverteilung ist nach dem ersten Erbfall festgelegt, auch wenn sich die familiären oder finanziellen Verhältnisse der Schlusserben ändern sollten. Dies kann in Fällen sein, in denen ein Kind insolvent oder sozial bedürftig wird oder andere finanzielle und persönliche Schwierigkeiten auftreten.

Die KANZLEI NUSSMANN rät dazu, Flexibilitätsklauseln in das Testament aufzunehmen, um den überlebenden Ehepartner in bestimmten Fällen von der Bindungswirkung zu befreien. So kann vermieden werden, dass das Erbe in falsche Hände gerät, etwa in die des Insolvenzverwalters.

Nachteil 3: Wiederverheiratung des überlebenden Ehepartners

Ein weiterer kritischer Punkt beim Berliner Testament betrifft die Wiederverheiratung. In vielen Fällen erlischt die Bindungswirkung des Testaments, sobald der überlebende Ehepartner wieder heiratet. Dies bedeutet, dass er nun ein neues Testament aufsetzen kann, in dem die ursprünglich vorgesehenen Erben, oft die gemeinsamen Kinder, benachteiligt oder sogar ausgeschlossen werden. Dies ist besonders dann problematisch, wenn der neue Ehepartner bevorzugt wird.

Um dies zu verhindern, empfiehlt die KANZLEI NUSSMANN, das Berliner Testament um eine Klausel zu erweitern, die den überlebenden Ehepartner auch bei Wiederverheiratung an das ursprüngliche Testament bindet. So bleibt sichergestellt, dass der Nachlass wie ursprünglich geplant an die gemeinsamen Erben übergeht.

Nachteil 4: Steuerliche Nachteile

Das Berliner Testament kann erhebliche steuerliche Nachteile mit sich bringen. Da die Kinder im ersten Erbfall komplett enterbt werden, bleibt der ihnen zustehende Erbschaftssteuerfreibetrag ungenutzt. Stattdessen erben die Kinder im zweiten Erbfall das Vermögen beider Eltern und müssen das Erbe des Erstverstorbenen nochmals versteuern. Dies führt dazu, dass das Vermögen im ungünstigsten Fall doppelt besteuert wird.

Eine durchdachte steuerliche Planung ist hier unerlässlich. Die KANZLEI NUSSMANN empfiehlt Lösungen wie lebzeitige Schenkungen oder spezielle Vermächtnisse, um die Steuerlast für die Erben zu minimieren und den Freibetrag der Kinder schon im ersten Erbfall zu nutzen.

Nachteil 5: Verfall der Pflichtteilsergänzungsansprüche

Ein letzter Nachteil des Berliner Testaments betrifft Schenkungen, die der erstversterbende Ehepartner zu Lebzeiten gemacht hat. Nach der gesetzlichen Regelung können Erben Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen, wenn der Erblasser wesentliche Teile seines Vermögens verschenkt hat. Der überlebende Ehepartner kann jedoch mit dem Berliner Testament oft keine Schenkungen rückgängig machen oder den Kindern den Zugriff auf diese Werte ermöglichen. Besonders wenn die Schenkungen den Nachlass erheblich geschmälert haben, kann dies für die Erben nachteilig sein.

Die KANZLEI NUSSMANN hilft Ihnen dabei, solche Fallstricke zu vermeiden, indem sie sicherstellt, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch im Testament ausreichend berücksichtigt wird.

Fazit: Ein Berliner Testament will gut durchdacht sein

Das Berliner Testament mag auf den ersten Blick einfach und klar wirken, doch die damit verbundenen Risiken sind nicht zu unterschätzen. Eine vorausschauende Planung, die mögliche steuerliche Nachteile, Pflichtteilsansprüche und die Bindungswirkung berücksichtigt, ist unerlässlich. Die KANZLEI NUSSMANN unterstützt Sie dabei, eine individuelle und maßgeschneiderte Nachlassregelung zu finden, die Ihre Interessen und die Ihrer Erben bestmöglich schützt.

Kontaktieren Sie die KANZLEI NUSSMANN noch heute, um sich umfassend beraten zu lassen. Unsere erfahrene Fachanwältin im Erbrecht steht Ihnen zur Seite und hilft Ihnen dabei, alle Vor- und Nachteile eines Berliner Testaments abzuwägen.

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Handlungsbedarf bei der Erbschaftssteuer – Rechtzeitig agieren und steuerliche Belastungen minimieren

Im Zuge der bevorstehenden Bundestagswahl 2025 ist absehbar, dass Änderungen bei der Erbschaftssteuer in Kraft treten werden. Vor allem unter einer möglichen Koalition von SPD, Grünen und Union ist eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften sehr wahrscheinlich. Umso wichtiger ist es, bereits jetzt zu handeln und Ihre Nachfolge für Immobilien und Unternehmen steuerlich optimal zu gestalten.

Wir nehmen die zu erwartenden Änderungen im Erbrecht zum Anlass Sie zu informieren. Hier ist ein Überblick über die Positionen der wichtigsten Parteien zur Erbschaftssteuer im Jahr 2024:

SPD Befürwortet eine Erhöhung der Steuer auf große Erbschaften, vor allem bei Unternehmensvermögen. Auch hohe Immobilienerbschaften sollen stärker belastet werden.

Union (CDU/CSU) Die Union spricht sich gegen eine Erhöhung der Erbschaftssteuer aus und fordert im Gegenteil eine Erhöhung der Freibeträge, insbesondere aufgrund gestiegener Immobilienwerte.

Grüne Sie setzen sich für eine stärkere Besteuerung von großen Erbschaften und Unternehmensvermögen ein, mit dem Ziel, mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen.

FDP Die FDP plädiert für eine deutliche Anhebung der Freibeträge, um insbesondere Erben von Immobilien und mittelständischen Betrieben zu entlasten.

AfD Fordert die vollständige Abschaffung der Erbschaftssteuer.

Linke Setzt sich für eine sehr viel stärkere Besteuerung großer Erbschaften ein, um eine Umverteilung zugunsten derjenigen zu erreichen, die nichts erben.

Hier sind einige Strategien, wie Sie mögliche Mehrbelastungen rechtzeitig abfedern können:

  1. Vorweggenommene Erbfolge: Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Sie die Freibeträge mehrfach ausnutzen und so die Steuerlast minimieren. Diese lassen sich alle zehn Jahre in Anspruch nehmen.
  2. Nutzung von Freibeträgen: Es ist ratsam, den bestehenden Freibetrag von 400.000 Euro für Kinder sowie 500.000 Euro für Ehepartner effizient zu nutzen.
  3. Immobilienübertragung mit Wohnrecht: Übertragen Sie Immobilien zu Lebzeiten und sichern Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht. So können Sie die Steuerlast reduzieren und gleichzeitig weiterhin von der Immobilie profitieren.
  1. Betriebsvermögen richtig nutzen: Für Unternehmensbesitzer bieten sich je nach Reform weiterhin Abschläge und Verschonungen, insbesondere bei der Weiterführung des Unternehmens, an. Prüfen Sie, ob Ihre Nachfolgestrategie den neuen Anforderungen entspricht. Nutzen Sie jetzt bestehende Verschonungsregelungen.

Es ist entscheidend, frühzeitig zu handeln und Ihre Nachlassplanung den voraussichtlichen Änderungen anzupassen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.

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Der Kfz Halter ist nicht für den Parkverstoß verantwortlich

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.5.2024 aktuell entschieden, bei einem Parkverstoß darf nicht allein aus der Eigenschaft als Halter des PKW auf die Täterschaft geschlossen werden. Das Gericht  hat die Verurteilung des Betroffenen zu einer Geldbuße in Höhe von 30 € des zuständigen Gerichtes aufgehoben.

Der Anwalt für Verkehrsrecht weist auf folgendes hin. Nicht nur das Bundesverfassungsgericht auch die einhellige Auffassung in Literatur und die fachgerichtliche Rechtsprechung gehen davon aus, dass die Halter Eigenschaft ein unzureichender Beweis zur Feststellung eines Täters ist. Für einen Verkehrsverstoß muss das zuständige Gericht ein aktives Tun des zu Verurteilenden feststellen. Hier reichen weder Angaben im Bußgeldbescheid, Lichtbilder des Fahrzeuges oder die Feststellung des Kfz Halters. Diese haben keinerlei Aussagekraft. Auch aus dem Umstand, dass der Betroffene Halter des PKW ist, darf bei Fehlen jedes weiteren Beweis nicht auf eine Täterschaft geschlossen werden, vgl bereits  Bundesverfassungsgericht NJW 1994,847 .

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten Rechten im Bußgeldverfahren  im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Widerruf der Vorsorgevollmacht

Der Fachanwalt für Erbrecht erklärt die Möglichkeiten eines Widerrufs der Vorsorgevollmacht.

Der Vollmachtgeber kann die von ihm erteilte Vollmacht jederzeit widerrufen. Voraussetzung ist, dass er geschäftsfähig ist.

Besteht die Vollmacht über den Tod hinaus, ist jeder Erbe  zum Widerruf der Vollmacht berechtigt, vergleiche Burandt BGB, 4. Auflage 2022, Paragraph 168 Rn. 19 fortfolgende.

Testamentsvollstrecker ist  zum Widerruf der transmortalen Vollmacht  berechtigt, vergleiche Papenmeier Erbrecht 2015, Seite 14.

Problematisch sind die Fälle, in denen zum Beispiel der Ehegatte als Bevollmächtigter eingesetzt wurde und nachrangig die Kinder. Wenn dann das Vertrauen zu einem Kind erschüttert wird und der Vollmachtgeber mangels Geschäftsfähigkeit diese Vollmacht nicht mehr widerrufen kann, ist fraglich, ob der Ehegatte hierzu berechtigt ist. Folgender Fall: Der Vollmachtgeber hat mehrere Bevollmächtigte, den Ehegatten und die Kinder  eingesetzt. Er hat keine Regelung zu ihrer Rangfolge und ihren Rechten getroffen. Der überlebende Ehegatte  möchten die den anderen erteilten Vollmachten widerrufen. Das OLG Karlsruhe hat hierzu entschieden, dass eine Vorsorgevollmacht durch einzelne Bevollmächtigte im Regel Fall nicht widerrufen werden kann, falls der Vollmachtgeber hierzu nichts geregelt hat.

Der Fachanwalt für Erbrecht empfiehlt,  in eine Vorsorgevollmacht  zwingend eine Regelung aufzunehmen ist, welcher der Bevollmächtigten welche Vollmachten widerrufen darf oder nicht . Prüfen  Sie Ihre Vorsorgevollmacht dahingehend , ob eine solch wichtige  Widerrufsregelung enthalten ist.

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Die Bedeutung eines Fachanwalts für Familienrecht in Leipzig: Warum Sie seiner Expertise vertrauen können

Familienrechtliche Angelegenheiten sind oft mit tiefen Emotionen und komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden. Wenn Beziehungen auseinanderbrechen oder das Wohl von Kindern auf dem Spiel steht, ist es von entscheidender Bedeutung, einen kompetenten Partner an Ihrer Seite zu haben. In Leipzig, einer Stadt, die für ihre kulturelle Vielfalt und dynamische Bevölkerung bekannt ist, gibt es viele Situationen, in denen ein Fachanwalt für Familienrecht unentbehrlich wird. Dieser Artikel erklärt, warum die Expertise eines Fachanwalts in solch sensiblen Angelegenheiten so wertvoll ist und wie Sie von einer professionellen Rechtsberatung profitieren können.

Familienrecht – Ein Bereich voller Herausforderungen

Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Themen, die alle einen direkten Einfluss auf das Leben der Betroffenen haben. Ob es um Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten, Unterhaltsfragen oder die Aufteilung von Vermögen geht – in all diesen Fällen stehen nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche und emotionale Aspekte im Vordergrund. Die Beteiligten befinden sich häufig in einer Ausnahmesituation, in der Unsicherheiten und Ängste dominieren.

Hier setzt die Bedeutung eines Fachanwalts für Familienrecht in Leipzig an. Ein solcher Anwalt bringt nicht nur fundiertes juristisches Wissen mit, sondern auch das nötige Fingerspitzengefühl, um Sie durch diese schwierigen Zeiten zu begleiten. Die beste Unterstützung haben Sie, wenn der Fachanwalt für Familienrecht die weitere hohe Qualifikation eines zertifizierten Mediators hat. Der zertifizierte Mediator versteht, dass es in diesen Angelegenheiten um mehr geht als nur um Paragraphen – es geht um Menschen und deren Zukunft.

Warum ein Fachanwalt und Mediator?

In komplexen familiären Konflikten reicht es oft nicht aus, nur die grundsätzlichen rechtlichen Bestimmungen zu kennen. Die Gesetze im Familienrecht sind vielschichtig und werden ständig weiterentwickelt, um den sich verändernden gesellschaftlichen Strukturen gerecht zu werden. Ein Fachanwalt für Familienrecht hat eine spezielle Ausbildung und umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet, die es ihm ermöglicht, auch in schwierigen Situationen den Überblick zu behalten und die bestmöglichen Lösungen für seine Mandanten zu finden. Ein Mediator hat zahlreiche wichtige Verfahren erlernt, zwischen zerstrittenen Parteien sensibel aber effektiv zu vermitteln.

Nehmen wir das Beispiel einer Scheidung. Eine Scheidung ist nicht nur die rechtliche Trennung zweier Menschen, sondern oft auch die Aufteilung eines gemeinsamen Lebens – von Vermögen über Schulden bis hin zu Sorgerechten für Kinder. Ein erfahrener Fachanwalt und Mediator wird die Interessen seines Mandanten nicht nur vor Gericht vertreten, sondern bereits im Vorfeld Strategien entwickeln, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, die alle Beteiligten möglichst wenig belastet. In Leipzig, wo das gesellschaftliche Leben bunt und vielschichtig ist, können solche Lösungen besonders wichtig sein, um den sozialen Frieden zu wahren und langfristige Konflikte zu vermeiden.

 

Die Bedeutung von Expertise in Sorgerechtsfragen

Sorgerechtsstreitigkeiten sind eine der schwierigsten und emotional aufgeladensten Angelegenheiten im Familienrecht. Wenn Eltern um das Recht kämpfen, über das Wohl ihrer Kinder zu entscheiden, sind die rechtlichen und persönlichen Konsequenzen weitreichend. Hier ist es besonders wichtig, einen Fachanwalt an seiner Seite zu haben, der die gesetzlichen Grundlagen kennt und auch einen Mediator, der die psychologischen Aspekte solcher Auseinandersetzungen versteht.

Ein Fachanwalt für Familienrecht in Leipzig wird in der Lage sein, Sie durch die komplexen Verfahren zu führen, die mit Sorgerechtsstreitigkeiten verbunden sind. Er wird nicht nur sicherstellen, dass Ihre Rechte als Elternteil gewahrt bleiben, sondern auch das Wohl des Kindes immer im Blick behalten. Dabei geht es oft darum, ein sensibles Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen des Kindes und den Rechten der Eltern herzustellen – eine Aufgabe, die viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen erfordert.

Maßgeschneiderte Lösungen für individuelle Probleme

Jeder Fall im Familienrecht ist einzigartig, und genau das macht die Arbeit eines Fachanwalts so anspruchsvoll. Es gibt keine Standardlösung, die auf alle Situationen passt. Vielmehr ist es die Aufgabe des Anwalts, sich tief in die individuelle Situation seines Mandanten einzuarbeiten und eine Strategie zu entwickeln, die den persönlichen Umständen gerecht wird. Umso effektiver ist es für Sie, wenn der Fachanwalt für Familienrecht eine umfangreiche Ausbildung und Erfahrung als Mediator hat. Er kann Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Umgangsregelungen, gesetzliche Auskunftssansprüche verständlich und einfühlsam zwischen Parteien vermitteln.

In Leipzig, einer Stadt, in der Tradition und Moderne oft aufeinanderprallen, können die Herausforderungen besonders vielfältig sein. Ein Fachanwalt für Familienrecht ist in der Lage, diese Herausforderungen zu meistern, indem er maßgeschneiderte Lösungen anbietet, die sowohl rechtlich fundiert als auch menschlich nachvollziehbar sind. Ob es um die Regelung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Umgangsregelungen Besuchsrechten, die Berechnung von Unterhaltsansprüchen nach Düsseldorfer Tabelle oder die Aufteilung von Vermögenswerten geht – Ihr Anwalt wird stets bestrebt sein, eine Lösung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht und gleichzeitig den rechtlichen Rahmenbedingungen standhält.

Fazit: Vertrauen Sie auf die KANZLEI NUSSMANN in Leipzig

Wenn Sie in einer familiären Angelegenheit rechtliche Unterstützung benötigen, ist es wichtig, auf die Expertise eines Fachanwalts für Familienrecht zu setzen. In umfassenden   Familienstreiten ist es sinnvoll, den erfahrenen zertifizierten Mediator vermitteln zu lassen. Die KANZLEI NUSSMANN in Leipzig steht Ihnen mit umfassendem Fachwissen und einem tiefen Verständnis für die sensiblen Themen des Familienrechts zur Seite. Wir wissen, wie wichtig es ist, in schwierigen Zeiten einen starken Partner an seiner Seite zu haben, der als Fachanwalt juristisch kompetent und als Mediator menschlich einfühlsam ist.

Zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an, um Ihre Situation zu besprechen und die nächsten Schritte zu planen. Gemeinsam finden wir in einer Beratung eine Lösung, die sowohl rechtlich als auch persönlich überzeugt. Vertrauen Sie auf die KANZLEI NUSSMANN – wir sind Ihr verlässlicher Partner im Familienrecht in Leipzig.

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Erbrecht in Leipzig: Wie ein Anwalt Sie bei der Nachlassregelung unterstützen kann

Die Nachlassregelung ist ein Thema, das viele Menschen gern aufschieben. Doch gerade in Leipzig, einer Stadt mit einer reichen Geschichte und vielfältigen Bevölkerung, ist es umso wichtiger, dieses Thema rechtzeitig und gründlich anzugehen. Ob Sie Vermögenswerte zu vererben haben, Streitigkeiten innerhalb der Familie vermeiden möchten oder einfach nur sicherstellen wollen, dass Ihr letzter Wille respektiert wird – die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Erbrecht in Leipzig ist dabei unerlässlich.

Warum ist eine frühzeitige Nachlassplanung so wichtig?

Viele Menschen glauben, dass die Nachlassplanung nur für ältere Menschen relevant ist. Doch das Leben ist unvorhersehbar, und es ist niemals zu früh, sich Gedanken darüber zu machen, was mit dem eigenen Vermögen im Falle des Todes geschehen soll. Z.B. in Patchwork Familien wollen unsere Mandanten vermeiden, dass ein Kind durch die gesetzlichen Regelungen mehr erhält als die anderen. Für Erblasser ohne eigene Kinder vermeiden wir durch kluge Testamentsgestaltung den Anfall einer hohen Steuerlast des Erben.  Mandanten mit Haustieren möchten die Pflege des Tieres nach ihrem Tod sicherstellen. Die rechtzeitige Regelung Ihres Nachlasses kann Ihre Familie und Erben vor unerwarteten Konflikten und finanziellen Belastungen bewahren. Ein Anwalt für Erbrecht in Leipzig kann Sie dabei unterstützen, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Erbe nach Ihren Wünschen verteilt wird.

Ein Fachanwalt für Erbrecht in Leipzig kennt die lokalen Gesetze und Bestimmungen genau und kann Sie nicht nur bei der Erstellung eines rechtssicheren Testaments, sondern auch bei der Aufsetzung eines Erbvertrags kompetent beraten. Ein Testament ist das klassische Instrument, um den Nachlass zu regeln. Hierbei legt der Erblasser fest, wer sein Vermögen erben soll. Ein Erbvertrag hingegen kann zwischen dem Erblasser und einer anderen Person geschlossen werden, um verbindliche Regelungen zu treffen. Dieser Vertrag kann besonders sinnvoll sein, wenn bereits zu Lebzeiten dauerhafte Vereinbarungen getroffen werden sollen.

Die Rolle des Anwalts bei der Nachlassregelung

Ein Anwalt für Erbrecht übernimmt eine zentrale Rolle in der Nachlassregelung. Zunächst hilft er Ihnen, Ihre Vermögensverhältnisse zu klären und gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zu entwickeln, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Dabei geht es nicht nur darum, festzulegen, wer was erben soll, sondern auch um steuerliche Optimierung und die Vermeidung potenzieller Streitigkeiten unter den Erben.

Ein guter Anwalt wird sich die Zeit nehmen, Ihre familiäre Situation und die spezifischen Besonderheiten Ihres Vermögens zu verstehen. In Leipzig, wo Immobilien oft einen großen Teil des Erbes ausmachen, ist es beispielsweise wichtig, den Immobilienwert richtig einzuschätzen und die Möglichkeiten der Vererbung oder Übertragung zu prüfen. Der Anwalt kann hier beratend tätig werden, damit die Erben nicht unerwartet vor hohen Steuerforderungen stehen oder die Immobilie unter Wert veräußern müssen.

Der Fachanwalt für Erbrecht berät Sie frühzeitig für einen Übergang Ihres Unternehmens und ihrer Einzelfirma in die nächste Generation. Er erläutert Ihnen die Möglichkeiten, Steuern zu verringern und deren Anforderungen. Er stimmt mit Ihnen die testamentarische Gestaltung der Unternehmensübertragung und insbesondere den hierfür erforderlichen Gesellschaftsvertrag ab.

Darüber hinaus hilft ein Anwalt Ihnen, Ihr Testament so zu formulieren, dass es eindeutig und unmissverständlich ist. Viele Menschen wissen nicht, dass ein unklar formuliertes Testament oft zu langwierigen Erbstreitigkeiten führen kann. Diese können nicht nur den Familienfrieden belasten, sondern auch erhebliche Kosten verursachen. Der Rechtsanwalt für Erbrecht in Leipzig sorgt dafür, dass Ihr Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Ihre Wünsche exakt widerspiegelt.

Schutz vor Pflichtteilsansprüchen

In Deutschland haben nahe Angehörige – wie Eltern, Kinder und Ehepartner – einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes. Dieser Anspruch kann nicht einfach durch ein Testament umgangen werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihnen helfen, Möglichkeiten zu finden, um diesen Pflichtteil so zu gestalten, dass Ihre Erben und Sie selbst zufrieden sind. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, durch Schenkungen zu Lebzeiten das Erbe zu minimieren oder Regelungen zu treffen, die den Pflichtteil reduzieren, ohne die gesetzlichen Vorgaben zu verletzen.

Unterstützung im Erbfall

Sollten Sie selbst Erbe sein, kann ein Anwalt Sie auch nach dem Tod des Erblassers umfassend unterstützen. Die rechtlichen Fragen, die sich im Erbfall ergeben, sind oft komplex und betreffen nicht nur die Verteilung des Vermögens, sondern auch die Abwicklung von Verbindlichkeiten, die Bewertung von Erbgegenständen und die Auseinandersetzung mit anderen Erben.

Viele Erben wissen nicht, dass Sie Vermächtnisansprüche wegen der Ihnen gegenüber geltend gemachten Pflichtteilsansprüchen kürzen können. Deshalb werden oft Vermächtnisse viel zu hoch erfüllt.

Egal ob Sie Erben sind oder nicht, Sie haben als Pflichtteilsberechtigter für die vom Erblasser getätigten Geschenke innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Ein zertifizierter Mediator in Leipzig übernimmt die Kommunikation mit allen Beteiligten und hilft, den Nachlass so schnell und reibungslos wie möglich abzuwickeln. Dabei geht es nicht nur um die Durchsetzung Ihrer Erbansprüche, sondern auch darum, Konflikte zu vermeiden und für alle Parteien eine faire Lösung zu finden.

Fazit: Ihr vertrauensvoller Partner für Erbrecht in Leipzig

Die Nachlassregelung ist ein sensibler Prozess, der viel Fachwissen und Erfahrung erfordert. Bei der KANZLEI NUSSMANN in Leipzig können Sie sicher sein, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verteilt wird und Ihre Familie bestmöglich geschützt ist. Ob bei der Erstellung eines Testaments, der Beratung zu Erbverträgen oder der Unterstützung im Erbfall – unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Vereinbaren Sie noch heute eine kostenfreie Ersteinschätzung oder lassen Sie sich umfassend beraten. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre persönliche Situation und sichern Sie und Ihre Erben gegen mögliche rechtliche und finanzielle Fallstricke ab. Vertrauen Sie auf die Expertise der KANZLEI NUSSMANN – wir sind Ihr kompetenter Partner für Erbrecht in Leipzig.

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