Testamentgestaltung in Leipzig: So sorgen Sie rechtzeitig vor

Das Thema Testamentgestaltung ist eines, das viele Menschen gerne auf die lange Bank schieben. Dabei ist es besonders in einer Stadt wie Leipzig, wo die Vermögenswerte oft vielschichtig sind, von großer Bedeutung, frühzeitig vorzusorgen. Ein Testament ist nicht nur ein Dokument, das Ihren letzten Willen festhält, sondern auch ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird und Ihre Familie in einem schwierigen Moment abgesichert ist. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in Leipzig ein rechtssicheres Testament erstellen und welche Vorteile ein Erbvertrag bieten kann.

Warum ein Testament so wichtig ist

Viele Menschen denken, dass ein Testament erst im hohen Alter relevant wird. Doch die Wahrheit ist, dass das Leben unvorhersehbar ist, und es ist nie zu früh, sich Gedanken darüber zu machen, was mit dem eigenen Vermögen im Todesfall geschehen soll. Ein Testament sorgt dafür, dass Ihr Vermögen genau so verteilt wird, wie Sie es sich vorstellen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Wünschen entspricht und zu unerwünschten Konsequenzen führen kann. In Patchworkfamilien erben die Kinder bei gesetzlicher Erbfolge oft nicht in gleichem Umfang. Kinderlose Erblasser werden bei gesetzlicher Erbfolge regelmäßig von unbekannten Abkömmlingen ihrer Großeltern beerbt. Die gesetzliche Erbfolge schützt nicht ihre geliebten Haustiere.

In Leipzig, wo Immobilien, Kunstsammlungen oder andere wertvolle Besitztümer oft einen großen Teil des Vermögens ausmachen, kann ein fehlendes Testament zu komplizierten Erbauseinandersetzungen und erheblichen steuerlichen Nachteilen führen. Ein klar formuliertes und rechtssicheres Testament oder ein Berliner Testament verhindert solche Probleme und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Erbe in guten Händen ist.

Die Vorteile eines Erbvertrags

Neben dem klassischen Testament, dem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten oder ein Berliner Testament gibt es noch eine weitere Möglichkeit, den Nachlass zu regeln: den Erbvertrag. Ein Erbvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das zwischen Ihnen und einer oder mehreren anderen Personen geschlossen wird. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig widerrufen werden, was ihn besonders geeignet macht, wenn Sie verbindliche Regelungen treffen möchten.

Der Erbvertrag bietet in Leipzig besondere Vorteile, insbesondere in Fällen, in denen bereits zu Lebzeiten klare Vereinbarungen getroffen werden sollen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn es darum geht, komplexe Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile zu vererben. Ein erfahrener Anwalt in Leipzig kann Ihnen helfen, die Vorteile eines Erbvertrags zu verstehen und ihn in Ihre Nachlassplanung zu integrieren.

Wie ein Anwalt in Leipzig Sie bei der Testamentgestaltung unterstützen kann

Die Erstellung eines Testaments ist keine einfache Aufgabe und sollte sorgfältig geplant werden. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht in Leipzig kann Ihnen dabei helfen, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und ein Testament zu erstellen, das Ihren Wünschen entspricht und rechtlich unangreifbar ist.

Ein Rechtsanwalt wird zunächst Ihre gesamte Vermögenssituation analysieren und Ihre persönlichen Wünsche besprechen. Dabei geht es nicht nur um die Verteilung des Vermögens, sondern auch um die Berücksichtigung von Pflichtteilen, die rechtlichen Möglichkeiten zur Minimierung von Erbschaftssteuern und den Schutz von minderjährigen Erben.

Der Fachanwalt für Erbrecht wird Ihnen wichtige erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten wie Vermächtnis, Supervermächtnis, Auflage, Vorerbschaft, Testamentsvollstreckung erläutern und auswerten, welche Regelungen für ihren Erbfall die besten sind.

In Leipzig, wo die Immobilienpreise stark variieren können, ist es wichtig, den Wert von Immobilien korrekt zu erfassen und die Auswirkungen auf die Erben zu berücksichtigen. Ein Anwalt wird Sie auch darauf hinweisen, welche Formulierungen in Ihrem Testament besonders wichtig sind, um spätere Missverständnisse oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Schutz vor Erbstreitigkeiten

Ein gut formuliertes Testament ist der beste Schutz vor Erbstreitigkeiten. Leider kommt es häufig vor, dass nach dem Tod eines geliebten Menschen Streitigkeiten um das Erbe ausbrechen. Dies kann nicht nur den Familienfrieden zerstören, sondern auch zu langwierigen und teuren Gerichtsverfahren führen.

Ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Leipzig wird sicherstellen, dass Ihr Testament alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und so klar formuliert ist, dass Missverständnisse ausgeschlossen sind. Er kann Sie auch darüber beraten, wie Sie durch zusätzliche Maßnahmen, wie etwa Schenkungen zu Lebzeiten oder Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen, das Risiko von Erbstreitigkeiten weiter minimieren können.

Die Bedeutung der regelmäßigen Überprüfung

Ein Testament ist kein statisches Dokument. Im Laufe des Lebens können sich Ihre familiären oder finanziellen Verhältnisse ändern und es ist wichtig, dass Ihr Testament regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Ein Anwalt in Leipzig kann Sie bei diesen Änderungen unterstützen und sicherstellen, dass Ihr Testament immer aktuell ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Auch wenn Sie bereits ein Testament haben, kann es sinnvoll sein, dies von einem Fachanwalt für Erbrecht in Leipzig überprüfen zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass es weiterhin Ihre Wünsche widerspiegelt und rechtlich bindend bleibt.

Fazit: Vertrauen Sie der KANZLEI NUSSMANN in Leipzig bei der Testamentsgestaltung

Die Gestaltung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verteilt wird und Ihre Familie geschützt ist. Die KANZLEI NUSSMANN in Leipzig steht Ihnen mit ihrer umfassenden Expertise zur Seite und hilft Ihnen, ein rechtssicheres Testament zu erstellen, das Ihren Wünschen entspricht.

Wir laden Sie ein, eine kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch zu nehmen oder gemeinsam mit uns die beste Strategie für Ihre individuelle Situation konkret zu entwickeln. 

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – die erfahrenen Rechtsanwälte der KANZLEI NUSSMANN sind Ihre vertrauensvollen Partner in allen Fragen rund um die Testamentsgestaltung in Leipzig.

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Grundstück auf die nächste Generation übertragen aber alle Rechte am Grundstück behalten – Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt

Um  finanziellen Überraschun­gen bei der Steuerlast  zu vermeiden, bietet es sich an, z.B. dem Kind bereits zu Lebzeiten  Immobilien unter Nießbrauchvorbehalt zu übertragen.  Hierdurch kann der alle zehn Jahre bestehende Steuerfreibetrag  Des Kindesausgenutzt werden.

Übertragen  die Eltern dem Kind die Immobilien  unter Nießbrauchvor­behalt, wird das Kind Eigentümer der Immobilie. Das kann einkommensteuerlich attraktiv sein, insbesondere, wenn noch Verluste aus der Vermietung erzielt werden und die Eltern mit ihren selbst­ständigen Einkünften einem hohen Einkommen­steuersatz unterliegen. Auch nach Beendigung der Tätigkeit ist diese Gestaltung zur Versorgung im Alter sinnvoll.

Der Nießbrauch räumt dem Nießbraucher diverse Rechte ein. Für gewöhnlich ist dies das Recht in der Immobilie zu wohnen und sämtliche “Früchte aus der Immobilie zu ziehen”, sprich, diese zu vermieten. Ähnlich wie bei regulären Mietobjekten ist der Bewohner bzw. Vermieter dazu verpflichtet, das Haus oder die Wohnung in einem gewissen Umfang instand zu halten. Darüber hinaus sind die Mieteinnahmen, sofern der Nießbraucher sich für eine Vermietung entscheidet, wie bei anderen Mietobjekten natürlich vom Nießbraucher zu versteuern.

Durch den Nießbrauch vermindert sich der Wert der Grundstücksübertragung und damit die Schenkungsteuer. Wird eine Immobilie schenkweise unter Nießbrauchvorbehalt übertragen, wird für die Berechnung der Schenkung­steuer vom Wert der Immobilie der kapitalisierte Wert des Nießbrauchs abgezogen und nur die Differenz der Schenkungsteuer unterworfen, das heißt der Freibetrag wird auf einen geringeren Wert der Schenkung angerechnet.

Der Wert des Nießbrauchs hängt, wenn es sich um ein lebenslängliches Nießbrauchrecht handelt, vom Alter der nießbrauchberechtigten Person und von deren Geschlecht ab. Ein lebenslängliches Nießbrauchrecht entfällt mit dem Tod der nießbrauch­berechtigten Person, ohne dass dann Erbschaftsteuer dafür anfällt. Möglich ist, das Nießbrauchrecht erst mit dem Tod des zuletzt versterbenden Eltern­teils entfallen zu lassen.

Dadurch könnte erreicht werden, dass die Mieteinnahmen bis zum Tod des zweiten Elternteils dem überlebenden Elternteil zufließen und damit die Ver­sorgung sichergestellt ist.

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Steuerbefreiung für geerbtes Familienheim, auch wenn dieses weniger als zehn Jahre durch den Erben bewohnt wird

Für das Erbe des Familienheims gibt es gemäß § 13 I, 4b ErbStG eine Steuerbefreiung, wenn der Erbe das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erbfall zu Wohnzwecken nutzt . Wie  der BFH( Bundesfinanzhof) am 01.12.2021 entschied,  gilt diese Steuerbefreiung auch, wenn die Nutzung vorzeitig beendet wird.

Entschieden wurde darüber, ob eine Steuerbefreiung bezüglich eines Familienheims gemäß § 13 I, 4b ErbStG rückwirkend aufgehoben werden sollte, wenn der Erwerber das Familienheim vor Ablauf  von 10 Jahren nach dem Erbfall nicht mehr zu Wohnzwecken nutzt. Laut BFH ist Vorschrift der Steuerbefreiung eng auszulegen. Folglich stellt sich die Frage, ob bei der Klägerin zwingende Gründe vorliegen, weshalb sie das Familienheim nicht mehr bewohnen konnte. Die Klägerin leidet an einer nach dem Tod ihres Ehemannes erstarkten Depression, weswegen sie in ärztlicher Behandlung ist. Für das FG ( Finanzgericht) Münster ist dies für eine Ausnahme für die Steuerbefreiung  unzureichend.

Diese Auffassung teilt der Senat des BFH nicht. Die Vorschrift des § 13 I, 4b, 5 ErbStG beziehe sich ausschließlich auf das erworbene Familienheim. Die Auslegung des FG Münster verfehlt laut BFH den Zweck der Begünstigung,  den familiären Raum und das Familiengebrauchsvermögen zu schützen.

Ein zwingender Grund  für eine Fortgeltung der Steuervergünstigung trotz Beendigung der Nutzung des Familienheimes vor Ablauf von zehn Jahren seit dem Erbfallliegt laut BFH vor, wenn dem Erwerber nicht mehr zuzumuten ist, das Familienheim weiter selbst zu nutzen. Eine Gesundheitsschädigung wie die Depression der Klägerin, kann nach umfassender Betrachtung und ärztlicher Einschätzung als zwingender Grund angesehen werden.  Der Anwalt für  Erbrecht und Steuerrecht rät, vor einem Auszug aus dem ererbten Familienheim sollte man umfangreiche Beweise sichern und Argumente prüfen um eine rückwirkende Aufhebung der Steuerbefreiung gegenwirken zu können.

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Der Kontobevollmächtigte ist den Erben gegenüber nicht zur Rechenschaft verpflichtet

Regelmäßig erteilen nahe Familienangehörige einander Kontoführungsvollmacht. Fraglich ist dann, ob die Erben umfassende Auskunft und Rechenschaft vom Bevollmächtigten und Herausgabe von Erlösen verlangen können.

Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert, im Auftragsrecht ist anerkannt, dass der Beauftragte die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages zu beweisen hat. Dieser Grundsatz der Beweislastverteilung ist aber nicht ausnahmslos. Für den Anspruch auf Rechnungslegung (§ 666 BGB) hat die Rechtsprechung mehrfach entschieden, dass ein nachträgliches Abrechnungsverlangen gegen Treu und Glauben verstoßen könne, wenn es jahrelang nicht erhoben wurde.

In einem solchen Fall muss zunächst der Auftraggeber bzw. Berechtigte Tatsachen nachweisen, die geeignet sind, Zweifel an der Zuverlässigkeit des Auftragnehmers und seiner Geschäftsführung zu erwecken . Besteht begründeter Verdacht, dass dieses Vertrauen nicht am Platze war, verlangen es Treu und Glauben, dem Auftraggeber oder seinen Erben  den gesetzlichen Anspruch auf Rechnungslegung trotz des langen Zuwartens auch für die Vergangenheit wieder zuzusprechen.

Der Fachanwalt für Erbrecht betont, ob diese Grundsätze auch auf den Herausgabeanspruch nach § 667 BGB übertragen werden können, hat der Bundesgerichtshof bislang offen gelassen (BGH WM 1987, 79, 80). Des Weiteren ist zu bedenken, dass Übernahme der finanziellen und auch behördlichen  Angelegenheiten meist  unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig erfolgt und aufgrund der engen Verwandtschaft ein ebenso tiefes Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vorliegt.

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Verteidigung bei Unfallflucht – auf die Argumente kommt es an!

Unfallflucht ist nicht Unfallflucht. Strafbar macht sich jeder der nicht an der Unfallstelle bleibt, auch der Fußgänger, Mitfahrer, Fahrradfahrer und zum Beispiel der Ausführende eines tobenden Hundes, auch ein Reiter oder derjenige, der einen Einkaufswagen schiebt.

Dem Täter der Unfallflucht nach Paragraph 142 StGB droht des Weiteren die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß Paragraph 69 Abs. 2 Nummer 3 StGB.

Der Anwalt für Verkehrsrecht rät, bei Unfallflucht muss gut argumentiert werden. Kein strafwürdiger Unfall liegt bei Schäden der Bagatellgrenze vor. Diese liegt bei bis 150 €. Es kommt auf den am Unfallort vom Flüchtenden  vermuteten Schaden an.  Bereits hier beginnt die gute oder schlechte Argumentation.

Das unverschuldete Entfernen ist straflos. Fraglich ist, ob der Unfall überhaupt bemerkt wurde. Die Wartepflicht gilt nur zur Feststellung der Personalien für den Unfallbeteiligten und nicht für ein Warten auf die Polizei. Auch hier sind gute Argumente wichtig

Unfallflucht kann nur vorsätzlich begangen werden, erläutert der Fachanwalt für Verkehrsrecht.  Der Vorsatz, muss positiv festgestellt und kann nicht vermutet werden. Es gibt zahlreiche Strafmilderungsgründe, zum Beispiel hoher Eigenschaden, Arbeitslosigkeit, Verkehrstherapie, Unfall Schock,  Schadenswiedergutmachung, Regress des Haftpflichtversicherer und viele mehr. Hierzu sollte vorgetragen und eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153 a STPO  angestrebt werden.

Zur Vermeidung der Anordnung des Entzugs der Fahrerlaubnis sind außergewöhnliche Umstände immer vorzutragen, zum Beispiel  Verkehrs Nachschulungen, Verkehrstherapie, berufliche Konsequenzen,  Wegfall des erzieherischen Effektes wegen der Dauer des Verfahrens. Deshalb kann es besonders wichtig sein, gegen Sie geführtes Verfahren zu verzögern, erläutert der Anwalt für Verkehrsrecht.

Der Bußgeld Anwalt  der KANZLEI NUSSMANN berät Sie zu Ihren verkehrsrechtlichen  Fragen z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Bußgeldkatalog im Detail– bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.

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Kein Umgang gegen Willen des Kindes

Ein funk­tio­nie­ren­des Um­gangs­mo­dell, das dem kon­stant ge­äu­ßer­ten Wil­len der Kin­der ent­spricht, ist nicht ab­zu­än­dern. Dies haben die Obergerichte mehrfach entschieden , z.B. das  Ober­lan­des­ge­richt Frank­furt am Main. Ein den Kin­dern „auf­ge­dräng­ter“ Um­gang könne als Be­las­tung emp­fun­den wer­den und deren Ver­hält­nis zum um­gangs­be­rech­tig­ten El­tern­teil ne­ga­tiv be­ein­flus­sen.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert den Fall, die Beteiligten sind in Scheidung lebende Eltern zweier gemeinsamer Kinder. Nach bisheriger Praxis übt der Kindsvater den Umgang in den ungeraden Wochen von samstags 10.00 Uhr bis zum folgenden Dienstagmorgen und in den geraden Wochen von Sonntag 17.00 Uhr bis zum folgenden Dienstagmorgen aus. Im Rahmen des Umgangsverfahrens vor dem Amtsgericht stellte sich der Vater ein wöchentliches Wechselmodel vor. Die angehörten Kinder sprachen sich für die Beibehaltung der gegenwärtigen Praxis aus. Die Kinder äußerten ausdrücklich den Wunsch, dass Ruhe einkehren solle. Das AG beschloss daraufhin die Umgangsregelung entsprechend der bislang praktizierten Übung.

Der Anwalt für Umgang  erklärt, das OLG Frankfurt a. M., gibt  dem stabilen und autonom gebildeten Kindeswillen kommt im Umgangsverfahren eine hohe Bedeutung . Er sei Ausdruck der empfundenen Personenverbindung sowie ein Akt der Selbstbestimmung. Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass der Wille der Kinder hier nicht die wirklichen Bindungsverhältnisse wiedergebe. Es ist für  das Kindeswohl außerordentlich problematisch, wenn ihnen nun eine von ihren geäußerten Vorstellungen abweichende Umgangsregelung `gerichtlich verordnet` werden würde“.

Der elterliche Gleichberechtigungswunsch ist irrelevant.

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Unterhaltsklage im Wechselmodell

Der BGH hat aktuell am 10. April 2024 entschieden, dass im Wechselmodells von nicht miteinander verheirateten Elternteilen beide  berechtigt sind, den Unterhaltsanspruch des jeweiligen anderen Elternteils gerichtlich geltend zu machen. Die Bestellung eines Ergänzungspflegers oder eine Entscheidung nach § 1628 BGB bedarf es hierfür nicht.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert,  für Ehegatte bedarf es des Ergänzungspflegers. Soweit aber die Eckpunkte des Bundesministerium der Justiz zur Modernisierung des Unterhaltsrechtes „ ein faires Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien“ vom 24.8.2023 in geltendes Recht umgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass die selbständige Klagebefugnis im Wechsel Modell auch für  verheirate Eltern anwendbar ist.

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Das Erbe in der kinderlosen Ehe

Der kinderlose Erblasser muss, wenn er sein Vermögen werthaltig und steuergünstig weiter geben will erbrechtliche und steuerliche Aspekte beachten.

Die kinderlosen Ehegatten wollen sich in aller Regel gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.

Es stellt sich die Frage, ob man diese Erbeinsetzung zu beider Lebzeiten vielleicht noch einmal etwas ändern will, zB im Fall der Insolvenz oder der Pflegebedürfigkeit.

Gemäß der gesetzlichen Erbfolge gehört zu den Erben des kinderlosen Erblassers der überlebende Ehegatte die Eltern des Erblassers und deren Kinder, die Geschwister. Um zu vermeiden, dass der überlebende Ehegatte einen Teil des Nachlasses an die möglicherweise unbekannten Verwandten, zB. Cousins (Abkömmlinge der Urgroßeltern) abtreten muss, empfiehlt es sich insbesondere in einer kinderlosen Ehe, ein Testament zu errichten.

Kinderiose Ehegatten, die sich wechselseitig zu Erben einsetzen, müssen auch immer das Pflichtteilsrecht ihrer Elter im Auge behalten, § 2303 Abs. 2 BGB. Wir empfehlen den

Abschluss eines Piichtteilsverzichtsvertrages mit den eigenen Eltern.

Meistens möchten unsere kinderlosen Mandanten Nichten oder Neffen als Schlusserben benennen. Hier ist die Steuerlast zu beachten. Der Freibetrag beträgt derzeit noch € 20.000,00 bei einem Eingangssteuersatz von 15% Erbschaftssteuer. Fachanwältin für Erbrecht, Frau Marion Peper empfiehlt zur Steuervermeidung Vermächtnisse zu gestalten.

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Ehewohnung bei Trennung – Wer darf in der Ehewohnung bleiben?

Grundsätzlich hat jeder Ehegatte einen Anspruch auf Mitbesitz an der Ehewohnung, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen oder der Gestaltung des Mietverhältnisses.

Ist ein Ehegatte freiwillig aus der Ehewohnung ausgezogen , kann er nicht zurückkehren, wenn  seit dem freiwilligen Auszug mehr als sechs Monate vergangen, gem. § 1361b Abs. 4 .

Können sich die Eheleute nicht darüber einigen, wer bei einer Trennung in der Ehewohnung verbleibt, kann ein gerichtlicher Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Benutzung zur Vermeidung unbilliger Härten gestellt werden.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert, was damit gemeint ist. Wenn ein Ehepartner den anderen nach der Trennung bedroht und zudem gewaltsam in die bis dato gemeinsame Ehewohnung einbricht, muss er damit rechnen, dass die Wohnung zur Verhinderung einer „unbilligen Härte“ dem Ex-Partner zugesprochen wird (OLG Oldenburg, Beschluss vom 31.01.2017, 4 UFH 1/17; Weitere Gründe für die Zuweisung der Ehewohnung können sein:

  • schwerer körperlicher Misshandlung von Familienmitgliedern, insbesondere von Kindern
  • ständiges Randalieren, schwere Störung des Familienlebens ,unbeherrschtes Verhalten
  • Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum, Störungen der Nachtruhe
  • Ängstigungen weil Ehegatten, der die Familie terrorisiert, ernsthafte Bedrohungen
  • Aufnahme eines neuen Partners in die Ehewohnung

Der Anwalt für Scheidung erklärt, nach § 1361b Abs. 2 BGB kann in Ergänzung der Regelung zum Gewaltschutzgesetz die Zuweisung der Ehewohnung in den Fällen vorsätzlich und widerrechtlich verübter Gewalt gegen Körper, Gesundheit oder Freiheit des Ehepartners verlangt werden.

Das Recht auf Wohnungszuweisung endet nach einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung. Der BGH begründet dies mit  Beschluss v. 10.03.2021, XII ZB 243/20: Ansonsten wäre der Ehegatte, der Alleineigentümer der Wohnung ist, nach Ablauf der Jahresfrist rechtlos gestellt. Wird der die Wohnung nutzende geschiedene Ehegatte  innerhalb dieser Frist nicht tätig, dann kann er auf Herausgabe der im Eigentum des anderen stehenden Wohnung  in Anspruch genommen werden.

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Anspruch für Pflege der Eltern im Erbfall

Der Fachanwalt für Erbrecht beschäftigt sich mit der Frage, wie bei der Ermittlung des Erbteils von mehreren Kindern die Pflegeleistungen zu berücksichtigen sind, die ein Kind für den verstorbenen Elternteil erbracht hat.

Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Urteil vom 22.11.2016, Az. 3 U 25/16 entschieden.

Grundsätzlich kann ein Kind, das seinen Elternteil über längere Zeit gepflegt hat, nach § 2057a BGB von seinen Geschwistern einen Ausgleich, d.h. einen höheren Erbanteil verlangen. Die Ausgleichungspflicht gilt auch für die Berechnung des Pflichtteils von Abkömmlingen, reduziert also auch den Pflichtteilsanspruch eines enterbten Kindes gegenüber dem zum Erben eingesetzten Kind, das den Elternteil gepflegt hat.

Der Fachanwalt für Erbrecht  erläutert, auszugleichen sind aber nur besondere Unterstützungsleistungen, die zeitlich deutlich über das hinausgehen, was in einem normalen Eltern-Kind-Verhältnis üblich ist. Durch die Pflegeleistung muss das Vermögen des Erblassers erhalten worden oder vermehrt worden sein. Dies ist der Fall, wenn das Pflegegeld auf dem Konto des Erblassers verblieb. Da der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff  nach Pflegegraden deutlich weiter ist, als der alte, kann dies auch zu einer umfangreicheren Berücksichtigung von Pflegeleistungen bei der Ausgleichung führen.

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