Erbrecht
Marion Peper
Fachanwältin für Erbrecht
In meiner Funktion als Fachanwältin für Erbrecht engagiere ich mich mit voller Hingabe für Ihre Anliegen. Meine spezialisierte Beratung umfasst sämtliche erbrechtlichen Aspekte, von Testamentsfragen bis hin zur Erbschaftssteuer. Mit fundiertem Fachwissen setze ich mich dafür ein, Ihre Interessen durchzusetzen und eine gerechte Rechtsprechung sicherzustellen.
Rechtssicher vererben und erben
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Testament
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Testament in der Lebensgemeinschaft
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Berliner Testament
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Ausschlagung Erbschaft
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Pflichtteilsansprüche
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Auseinandersetzung Erbengemeinschaft
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Schenkung und Erbschaftsteuer
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Testamentsvollstreckung
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Unternehmensnachfolge
Testament
Wir verstehen, dass die Errichtung eines Testaments eine persönliche und bedeutende Angelegenheit ist. Als erfahrene Fachanwältin für Erbrecht stehe ich Ihnen mit umfassender Expertise und einfühlsamer Beratung zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille präzise und rechtssicher formuliert wird.
Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und erstellen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren persönlichen Umständen gerecht werden. Egal, ob es um die Regelung von Erbangelegenheiten, die Bestimmung von Vermächtnissen oder die Festlegung von Vormundschaftsfragen geht – wir bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung.
Testament in der Lebensgemeinschaft
Für Menschen in Lebensgemeinschaften ist es entscheidend, klare Regelungen zu
treffen, um den Partner oder die Partnerin abzusichern und die eigenen Vorstellungen
für den Erbfall festzuhalten. Unser Team von Experten im Erbrecht unterstützt Sie
dabei, ein maßgeschneidertes Testament zu erstellen, das Ihre Beziehung und
individuellen Wünsche berücksichtigt.
Ob es um die Absicherung des Partners, die Regelung von Vermögensfragen oder die
Verteilung von Besitztümern geht – wir helfen Ihnen, rechtliche Strukturen zu
schaffen, die Ihrer Lebensgemeinschaft gerecht werden. Mit unserer Erfahrung und
Ihrem persönlichen Bedarf im Fokus gestalten wir ein Testament, das Ihre
Partnerschaft absichert und Ihre Wünsche respektiert.
Mehr zum Thema Testament
Berliner Testament
Das Berliner Testament ist eine beliebte Form der Nachlassregelung, mit der sich Ehepaare gegenseitig als Alleinerben einsetzen und das Vermögen für die Familie sichern möchten. Doch trotz seiner Vorteile kann diese Testamentsform erhebliche Nachteile mit sich bringen – wie etwa höhere Erbschaftssteuern, Pflichtteilsforderungen der Kinder und eine bindende Wirkung für den überlebenden Partner.
Um diese Risiken zu minimieren, ist eine fachkundige Anpassung und Optimierung unerlässlich. Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht kann Ihnen helfen, das Berliner Testament steuerlich und rechtlich zu verbessern und gleichzeitig Flexibilität für zukünftige Lebensumstände zu schaffen.
Lassen Sie sich jetzt professionell beraten und sichern Sie das Familienvermögen optimal ab!
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Ausschlagung Erbschaft
Vermeiden Sie schwere Irrtümer bei der Ausschlagung einer Erbschaft
Lassen Sie sich vom Fachanwalt für Erbrecht beraten, bevor Sie ein Erbe ausschlagen. Jüngst entschied der Bundesgerichtshof in einem spannenden Fall über die unwiderrufliche Bindung einer Ausschlagung des Erbes. Der Erblasser verstarb ohne Testament. Die Witwe sowie der gemeinsame Sohn beantragen einen Erbschein. Der Sohn des Erblassers schlug dann wohl aus steuerlichen Gründen das Erbe aus. Er wollte das seine Mutter alleinige Erbin wird.
Nach Beantragung des Erbscheines durch die Witwe wurde diese darüber informiert. dass sie nicht Alleinerbin sei, da Verwandte vorhanden seien. Schließlich wurden die Beteiligten informiert, dass durch die Ausschlagungserklärung die Halbgeschwister des Erblassers erben. Daraufhin hat der gemeinsame Sohn seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums angefochten.
Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Wirkung der Ausschlagung nicht durch die Anfechtungserklärung beseitigt wurde. Der Irrtum über die Erbfolge sei laut BGH ein unbeachtlicher Motivirrtum, welcher nicht zur Anfechtung berechtigt. Auf die Vorstellungen und die Willensrichtung des Ausschlagenden komme es nicht an.
Lassen Sie sich vor Ausschlagen des Erbes über die rechtlichen Folgen beraten. Unsere Fachanwältin für Erbrecht steht Ihnen gerne zur Verfügung.
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Pflichtteilsansprüche
Wenn Sie durch ein Testament vom Erbe ausgeschlossen wurden, haben Sie als naher Angehöriger dennoch Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch. Berechtigte wie Kinder, Ehepartner oder Eltern müssen den Pflichtteil aktiv geltend machen und dabei bestimmte Fristen beachten. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Sie kompetent beraten und Ihre Ansprüche durchsetzen.
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Auseinandersetzung Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft kann eine Vielzahl von Herausforderungen und potenziellen Konflikten mit sich bringen, wenn es um die Verteilung und Verwaltung des Nachlasses geht. In solchen Fällen ist eine professionelle rechtliche Beratung unverzichtbar.
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Schenkung und Erbschaftsteuer
Schenkungen sind eine effektive Möglichkeit, Vermögen zu übertragen und
Erbschaftssteuern zu minimieren. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der
strategischen Planung von Schenkungen, um steuerliche Vorteile zu maximieren.
Kontaktieren Sie uns für gezielte Beratung zur Reduzierung der Erbschaftsteuer.
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Vorsorgevollmacht Und Patientenverfügung
Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind essenzielle Dokumente, um Ihre Rechte und Wünsche im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit zu wahren. Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass nahe Familienangehörige automatisch Entscheidungen für sie treffen können – doch dem ist nicht so! Nur eine schriftliche Vorsorgevollmacht legitimiert Ihre Angehörigen, in Ihrem Namen zu handeln. Andernfalls entscheidet das Vormundschaftsgericht über Ihre Betreuung.
Schützen Sie Ihre Selbstbestimmung! Mit einer professionell erstellten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regeln Sie rechtzeitig, wer in Ihrem Sinne handeln darf. Wir unterstützen Sie dabei fachkundig. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin – wir sind für Sie da!
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Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung ist ein wertvolles Instrument, um eine ordnungsgemäße und reibungslose Abwicklung eines Nachlasses sicherzustellen. Richtig gestaltet bietet sie umfassenden Schutz vor Zwangsvollstreckung, sichert Vermächtnisse und verhindert die Zerschlagung des Nachlasses durch Erben. Besonders bei minderjährigen Erben oder mehreren Erben ist die Testamentsvollstreckung oft unverzichtbar, um unerwünschte Verfügungen zu verhindern und den Nachlass gemäß den Wünschen des Erblassers zu verteilen.
Möchten Sie als Erbe Ihre Interessen wahren oder benötigen Sie Unterstützung als Testamentsvollstrecker? Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Expertise!
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Unternehmensnachfolge
Die erfolgreiche Übertragung eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, der spezialisierte rechtliche Beratung erfordert. Wir bieten nicht nur juristische Expertise, sondern auch umfassende strategische Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Unternehmensnachfolge reibungslos und erfolgreich verläuft.
Von der Gestaltung individueller Nachfolgeverträge über die Klärung steuerlicher Aspekte bis hin zur Ausarbeitung von Strategien zur Vermögensübertragung – wir begleiten Sie durch jeden Schritt dieses entscheidenden Prozesses.
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