Erbrecht

Marion Peper

Fachanwältin für Erbrecht

In meiner Funktion als Fachanwältin für Erbrecht engagiere ich mich mit voller Hingabe für Ihre Anliegen. Meine spezialisierte Beratung umfasst sämtliche erbrechtlichen Aspekte, von Testamentsfragen bis hin zur Erbschaftssteuer. Mit fundiertem Fachwissen setze ich mich dafür ein, Ihre Interessen durchzusetzen und eine gerechte Rechtsprechung sicherzustellen.


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Erbrecht – Rechtssicher vererben und erben



Testament – Weil Ihre Wünsche verdient haben, gehört zu werden

Ein Testament aufzusetzen fällt vielen Menschen nicht leicht. Es bedeutet, sich mit dem auseinanderzusetzen, was einmal sein wird – mit der Familie, dem eigenen Vermögen, vielleicht auch mit ungelösten Fragen. Genau deshalb ist es so wichtig, dabei jemanden an der Seite zu haben, der zuhört, versteht und Ihnen den Weg zeigt.

Ich weiß aus Erfahrung: Hinter jedem Testament steht eine Geschichte. Manchmal geht es darum, geliebte Menschen abzusichern. Manchmal darum, Streit unter Angehörigen zu verhindern. Oft auch darum, den eigenen Kindern Verantwortung abzunehmen, wenn sie einmal selbst vor schwierigen Entscheidungen stünden.

Als Fachanwältin für Erbrecht in Leipzig nehme ich mir Zeit für Sie. Kein Fachjargon, kein „durch die Paragrafen hetzen“ – sondern ein Gespräch auf Augenhöhe. Ich möchte Ihre Sorgen kennen, Ihre Wünsche verstehen und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden, die genau zu Ihrer Situation passt.

Vielleicht fragen Sie sich, wie Sie ein Testament gestalten können, das fair ist und niemanden verletzt. Oder Sie möchten sicherstellen, dass für den Ernstfall alles geregelt ist – von der Vermögensaufteilung bis hin zur Sorge für minderjährige Kinder. Was immer es ist: Wir gehen es Schritt für Schritt an, bis Sie mit einem guten Gefühl sagen können: „Jetzt ist alles in Ordnung.“


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Testament in der Lebensgemeinschaft – Weil Ihre Liebe Sicherheit verdient

In einer Lebensgemeinschaft teilt man alles: den Alltag, die schönen Momente und auch die kleinen Sorgen. Doch was viele nicht wissen: Ohne ein Testament ist der geliebte Partner im Erbfall oft kaum abgesichert. Gerade dann, wenn es am meisten darauf ankommt, kann die gesetzliche Erbfolge Lücken hinterlassen – und genau das wollen wir gemeinsam mit Ihnen vermeiden.

Ich weiß aus vielen Gesprächen mit Mandanten: Die Sorge, dass der Partner im Ernstfall nicht gut versorgt ist oder gar das gemeinsame Zuhause verliert, belastet viele Menschen. Aber die gute Nachricht ist: Mit einem individuell gestalteten Testament schaffen wir Klarheit und Sicherheit.

Ich nehme mir die Zeit, Ihre Wünsche wirklich zu verstehen. Welche Vermögenswerte sollen weitergegeben werden? Was ist Ihnen besonders wichtig, wenn es um gemeinsame Besitztümer geht? Und wie können wir dafür sorgen, dass Ihr Partner in jeder Hinsicht geschützt ist?

Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die nicht nur rechtlich wasserdicht ist, sondern auch Ihr Herz beruhigt. Denn es geht nicht um Paragrafen – es geht um Ihre Beziehung, Ihre Familie, Ihr Zuhause.

Sie sollen am Ende das gute Gefühl haben: „Jetzt ist alles geregelt. Für uns beide.“


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Berliner Testament – Ihr letzter Wille, klar geregelt und mit Herz gestaltet

Das Berliner Testament ist für viele Ehepaare der erste Gedanke, wenn es darum geht, den Nachlass zu regeln. „Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein, und danach erben die Kinder“ – so einfach klingt es. Und ja, diese Form der Vorsorge kann sehr sinnvoll sein, weil sie den Partner absichert und den Familienfrieden wahrt.

Aber ich erlebe in meiner Praxis auch, dass viele die möglichen Fallstricke nicht kennen. Wussten Sie zum Beispiel, dass das Berliner Testament zu höheren Erbschaftssteuern führen kann? Oder dass Kinder trotz Testament Pflichtteilsansprüche geltend machen können? Auch die Bindungswirkung kann für den überlebenden Partner später zur Belastung werden, wenn sich die Lebensumstände ändern.

Genau deshalb ist es so wichtig, diese Regelung nicht einfach „von der Stange“ zu übernehmen. Ich nehme mir die Zeit, mit Ihnen gemeinsam zu schauen: Was passt wirklich zu Ihrer Familie? Wie können wir Ihren letzten Willen so gestalten, dass er rechtlich sicher ist, steuerlich optimal und Ihnen trotzdem die Freiheit lässt, auf Veränderungen im Leben zu reagieren?

Es geht nicht nur um Paragrafen – es geht um Ihre Beziehung, Ihre Familie, Ihre Zukunft. Mein Ziel ist, dass Sie am Ende mit einem guten Gefühl nach Hause gehen und wissen: „Jetzt ist alles so geregelt, wie wir es uns wünschen.“

Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir das Berliner Testament für Sie zu einer sicheren und durchdachten Lösung machen können.


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Ausschlagung Erbschaft

Vermeiden Sie schwere Irrtümer bei der Ausschlagung einer Erbschaft

Lassen Sie sich vom Fachanwalt für Erbrecht beraten, bevor Sie ein Erbe ausschlagen. Jüngst entschied der Bundesgerichtshof in einem spannenden Fall über die unwiderrufliche Bindung einer Ausschlagung des Erbes. Der Erblasser verstarb ohne Testament. Die Witwe sowie der gemeinsame Sohn beantragen einen Erbschein. Der Sohn des Erblassers schlug dann wohl aus steuerlichen Gründen das Erbe aus. Er wollte das seine Mutter alleinige Erbin wird.

Nach Beantragung des Erbscheines durch die Witwe wurde diese darüber informiert. dass sie nicht Alleinerbin sei, da Verwandte vorhanden seien. Schließlich wurden die Beteiligten informiert, dass durch die Ausschlagungserklärung die Halbgeschwister des Erblassers erben. Daraufhin hat der gemeinsame Sohn seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums angefochten.

Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Wirkung der Ausschlagung nicht durch die Anfechtungserklärung beseitigt wurde. Der Irrtum über die Erbfolge sei laut BGH ein unbeachtlicher Motivirrtum, welcher nicht zur Anfechtung berechtigt. Auf die Vorstellungen und die Willensrichtung des Ausschlagenden komme es nicht an.

Lassen Sie sich vor Ausschlagen des Erbes über die rechtlichen Folgen beraten. Unsere Fachanwältin für Erbrecht steht Ihnen gerne zur Verfügung.


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Pflichtteilsansprüche

Wenn Sie durch ein Testament vom Erbe ausgeschlossen wurden, haben Sie als naher Angehöriger dennoch Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch. Berechtigte wie Kinder, Ehepartner oder Eltern müssen den Pflichtteil aktiv geltend machen und dabei bestimmte Fristen beachten. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Sie kompetent beraten und Ihre Ansprüche durchsetzen.

 


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Auseinandersetzung Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft kann eine Vielzahl von Herausforderungen und potenziellen Konflikten mit sich bringen, wenn es um die Verteilung und Verwaltung des Nachlasses geht. In solchen Fällen ist eine professionelle rechtliche Beratung unverzichtbar.


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Schenkung und Erbschaftsteuer

Schenkungen sind eine effektive Möglichkeit, Vermögen zu übertragen und
Erbschaftssteuern zu minimieren. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der
strategischen Planung von Schenkungen, um steuerliche Vorteile zu maximieren.
Kontaktieren Sie uns für gezielte Beratung zur Reduzierung der Erbschaftsteuer.


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Vorsorgevollmacht Und Patientenverfügung

Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind essenzielle Dokumente, um Ihre Rechte und Wünsche im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit zu wahren. Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass nahe Familienangehörige automatisch Entscheidungen für sie treffen können – doch dem ist nicht so! Nur eine schriftliche Vorsorgevollmacht legitimiert Ihre Angehörigen, in Ihrem Namen zu handeln. Andernfalls entscheidet das Vormundschaftsgericht über Ihre Betreuung.

Schützen Sie Ihre Selbstbestimmung! Mit einer professionell erstellten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regeln Sie rechtzeitig, wer in Ihrem Sinne handeln darf. Wir unterstützen Sie dabei fachkundig. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin – wir sind für Sie da!


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Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist ein wertvolles Instrument, um eine ordnungsgemäße und reibungslose Abwicklung eines Nachlasses sicherzustellen. Richtig gestaltet bietet sie umfassenden Schutz vor Zwangsvollstreckung, sichert Vermächtnisse und verhindert die Zerschlagung des Nachlasses durch Erben. Besonders bei minderjährigen Erben oder mehreren Erben ist die Testamentsvollstreckung oft unverzichtbar, um unerwünschte Verfügungen zu verhindern und den Nachlass gemäß den Wünschen des Erblassers zu verteilen.

Möchten Sie als Erbe Ihre Interessen wahren oder benötigen Sie Unterstützung als Testamentsvollstrecker? Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Expertise!


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Unternehmensnachfolge: Verantwortung übernehmen, Zukunft gestalten

Die Übergabe eines Unternehmens oder größerer Vermögenswerte ist ein Schritt, der gut überlegt sein will. Es geht nicht nur darum, rechtliche und steuerliche Fragen zu klären – es geht auch um Verantwortung gegenüber dem Lebenswerk, der Familie und den Menschen, die daran beteiligt sind. Wer frühzeitig plant, kann viele Stolpersteine vermeiden und dafür sorgen, dass der Übergang reibungslos und im Sinne aller Beteiligten gelingt.

Wir begleiten Sie dabei mit viel Erfahrung und einem klaren Blick für das Wesentliche. Ob es um Schenkungen zu Lebzeiten, die Gestaltung von Testamenten oder spezielle Regelungen wie Nießbrauch geht – wir entwickeln gemeinsam Lösungen, die zu Ihnen und Ihrer Situation passen. Dabei verlieren wir weder die steuerlichen noch die familiären Aspekte aus den Augen.

Am Ende zählt, was Ihnen wichtig ist: Soll das Unternehmen als Ganzes erhalten bleiben? Sollen alle Kinder gleich bedacht werden, oder nur diejenigen, die im Betrieb aktiv sind? Wie lassen sich steuerliche Belastungen reduzieren, ohne die Liquidität zu gefährden? Diese Fragen sind komplex, aber mit der richtigen Planung lassen sie sich beantworten – und wir unterstützen Sie Schritt für Schritt auf diesem Weg.


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