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Ausschlagung der Erbschaft

Die Annahme einer Erbschaft wird oft mit finanziellen Vorteilen assoziiert, doch nicht jede Erbschaft ist ein Gewinn. Neben Vermögenswerten können auch Schulden oder andere Verpflichtungen Teil des Nachlasses sein. In solchen Fällen ist die Ausschlagung der Erbschaft eine Möglichkeit, sich vor finanziellen Risiken zu schützen. Da die Entscheidung, eine Erbschaft auszuschlagen, an rechtliche und zeitliche Vorgaben gebunden ist, erfordert sie umsichtiges Handeln.

Ausschlagung der Erbschaft: Rechtzeitig handeln und finanzielle Risiken vermeiden

Eine Erbschaft klingt zunächst nach einem willkommenen Vermögenszuwachs – doch nicht jede Erbschaft bedeutet auch einen Gewinn. Denn häufig sind im Nachlass nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden oder offene Verpflichtungen enthalten. In solchen Fällen kann es sinnvoll und notwendig sein, die Erbschaft auszuschlagen, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen.

Als erfahrene Fachkanzlei für Erbrecht in Leipzig unterstützen wir Sie bei dieser wichtigen Entscheidung – rechtlich fundiert, individuell und fristgerecht.

Wann sollte man eine Erbschaft ausschlagen?

Wenn ein Nachlass überschuldet ist, haften Erben grundsätzlich auch mit ihrem eigenen Vermögen. Wer das Erbe nicht ausdrücklich ausschlägt, tritt automatisch in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein – einschließlich Verbindlichkeiten. Die Ausschlagung ist in diesen Fällen oft die einzig sinnvolle Option, um private finanzielle Schäden zu vermeiden.

Wichtig: Ausschlagung ist fristgebunden

Die gesetzliche Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von Ihrem Erbrecht und dem Tod des Erblassers erfahren haben (§ 1944 BGB). Nach Ablauf dieser Frist gilt die Erbschaft automatisch als angenommen – eine spätere Ausschlagung ist dann nur in Ausnahmefällen möglich.

Diese Frist kann sich auf sechs Monate verlängern, wenn sich der Erbe im Ausland befindet oder der Erblasser im Ausland gelebt hat.

Wie hilft Ihnen ein Anwalt für Erbrecht in Leipzig?

Die Ausschlagung ist kein formloser Verwaltungsakt, sondern eine bindende rechtliche Erklärung, die beim Nachlassgericht oder über einen Notar abgegeben werden muss. Eine vorherige rechtliche Prüfung und Beratung ist dringend zu empfehlen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen:

  • Analyse des Nachlasses: Wir prüfen, ob Schulden den Nachlasswert übersteigen und ob eine Ausschlagung wirtschaftlich sinnvoll ist.

  • Aufklärung über alle rechtlichen Folgen: Wir zeigen Ihnen die Konsequenzen einer Ausschlagung – auch im Hinblick auf nachrückende Erben oder Pflichtteilsansprüche.

  • Sichere und fristgerechte Durchführung: Wir sorgen dafür, dass Ihre Erklärung zur Ausschlagung ordnungsgemäß und fristwahrend abgegeben wird.

Sichern Sie sich jetzt rechtlichen Beistand

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen sollten, warten Sie nicht zu lange. Die Frist läuft – und eine Fehlentscheidung kann teuer werden.

Die Kanzlei Nussmann in Leipzig ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner bei allen Fragen rund ums Erbrecht. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung und beraten Sie bei Bedarf auch bundesweit.

Nehmen Sie kontakt auf!

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