Testamentsgestaltung

Marion Peper

Anwältin für Testamentsrecht

Wir vereinen juristische Exzellenz mit persönlicher Hingabe. Mit tiefgreifendem Verständnis begleite ich Sie auf dem Weg zu einer individuell abgestimmten Testamentsgestaltung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise – für eine rechtssichere, einfühlsame und vorausschauende Regelung Ihres letzten Willens.


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Gestaltet mit Expertise und Einfühlungsvermögen

Testament gestalten mit Ihrer Erbrechtskanzlei in Leipzig

Ein Testament zu verfassen bedeutet, Verantwortung zu übernehmen für das eigene Vermögen, die Familie und die Zukunft der Menschen, die einem wichtig sind. Als auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei in Leipzig begleiten wir Sie dabei, Ihr Testament rechtssicher, klar verständlich und auf Ihre persönliche Lebenssituation zugeschnitten zu gestalten.

Ob Sie ein Testament erstellen lassen, ein vorhandenes Testament überarbeiten oder sich grundsätzlich zur Nachlassregelung durch einen Anwalt beraten lassen möchten: Eine strukturierte Vorbereitung hilft, typische Fehler zu vermeiden und spätere Streitigkeiten zu verhindern. Die folgende, vertiefte Checkliste zeigt, welche Punkte Sie vor der Testamentsgestaltung durch einen Anwalt für Testament und Erbrecht bedenken sollten.

Checkliste Testament – die wichtigsten Fragen im Überblick

Prüffrage

Was dahintersteht

Warum es für Ihr Testament wichtig ist

Besteht Testierfähigkeit?

Sie müssen die Tragweite Ihrer Entscheidungen verstehen und frei entscheiden können.

Ohne Testierfähigkeit ist das Testament anfechtbar oder unwirksam: ein häufiger Streitpunkt im Erbrecht.

Welche Formvorschriften gelten?

Eigenhändiges Testament (handschriftlich) oder notarielles Testament.

Formfehler können dazu führen, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt. 

Wo wird das Testament verwahrt?

Zuhause, beim Notar oder in amtlicher Verwahrung beim Nachlassgericht.

Eine sichere Verwahrung stellt sicher, dass Ihr letzter Wille im Erbfall gefunden und umgesetzt wird.

Welcher Personenstand liegt vor?

Verheiratet, ledig, geschieden, Lebenspartnerschaft.

Ihr Familienstand beeinflusst die gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrechte.

In welchem Güterstand leben Sie?

Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft.

Der Güterstand wirkt sich direkt auf die Erbquote des Ehegatten aus und sollte vorab geklärt werden.

Gibt es Ehe- oder Erbverträge?

Vorhandene notarielle Verträge zur Vermögens- und Erbregelung.

Sie können bindende Wirkungen entfalten. Mehr dazu unter Erbvertrag.

Existieren frühere Testamente?

Ältere eigenhändige oder notarielle Verfügungen.

Widersprüchliche Regelungen müssen bereinigt werden, um Auslegungskonflikte zu vermeiden.

Welche Kinder gibt es?

Eheliche, nichteheliche, adoptierte oder als ehelich erklärte Kinder.

Sie sind in der Regel erbberechtigt oder pflichtteilsberechtigt und müssen in die Planung einbezogen werden.

Ist mit weiteren Nachkommen zu rechnen?

Familienplanung noch nicht abgeschlossen.

Ihr Testament sollte auch zukünftige Kinder berücksichtigen, um unerwünschte Ergebnisse zu vermeiden.

Wie lautet die gesetzliche Erbfolge?

Wer erbt, wenn Sie nichts regeln.

Erst auf dieser Basis können Sie bewusst von der gesetzlichen Erbfolge abweichen.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Abkömmlinge, Ehegatte, ggf. Eltern.

Pflichtteilsrechte können nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden. Infos dazu unter Pflichtteilsansprüche.

Wurden Erb- oder Pflichtteilsverzichte vereinbart?

Notarielle Verzichtsverträge innerhalb der Familie.

Sie verändern die Ausgangslage und eröffnen neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Soll eine Pflichtteilsentziehung oder -beschränkung erfolgen?

Nur in engen gesetzlichen Grenzen möglich.

Hier ist eine präzise Formulierung durch einen erfahrenen Pflichtteil-Anwalt entscheidend.

Woraus besteht Ihr Vermögen?

Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Beteiligungen, bewegliche Werte.

Nur wer sein Vermögen kennt, kann eine durchdachte Nachlassplanung treffen.

Gibt es Privat- und Betriebsvermögen?

Unternehmen, Praxis, Gesellschaftsanteile.

Unternehmensnachfolge erfordert besondere Regelungen, vgl. Unternehmensnachfolge.

Gibt es Auslandsvermögen?

Immobilien oder Konten im Ausland.

Hier können ausländische Rechtsordnungen eingreifen. Frühzeitige Beratung ist sinnvoll.

Welche Verbindlichkeiten bestehen?

Kredite, Bürgschaften, laufende Verpflichtungen.

Erben übernehmen auch Schulden. Hier kann eine Ausschlagung der Erbschaft durch einen Rechtsanwalt Thema werden, siehe Ausschlagung der Erbschaft.

Muss eine Sondererbfolge beachtet werden?

Anteile an Personengesellschaften, spezielle Gesellschaftsverträge.

Gesellschaftsrecht und Erbrecht müssen aufeinander abgestimmt werden.

Soll mit dem Testament die Unternehmensnachfolge gesichert werden?

Übergang von Geschäftsanteilen, Fortführung des Betriebs.

Hier empfiehlt sich eine enge Begleitung durch einen Anwalt für Unternehmensnachfolge.

Wie soll der Nachlass konkret verteilt werden?

Wenn die Grundlagen geklärt sind, stellt sich die Frage, wie Ihr Vermögen im Einzelnen aufgeteilt werden soll. Hier geht es nicht nur um rechtliche, sondern auch um emotionale und familiäre Aspekte.

Wichtige Überlegungen zur Verteilung des Nachlasses:

  • Soll eine Person Vollerbe werden oder sollen mehrere Personen gemeinsam als Erben eingesetzt werden?
  • Sollen mehrere Erben das Vermögen als Erbengemeinschaft erhalten oder sollen bestimmte Nachlassgegenstände (z. B. Immobilie, Depot, Unternehmen) gezielt zugewiesen werden?
  • Sollen einzelne Personen durch Vermächtnisse bedacht werden, ohne Erben zu werden?
  • Ist ein wertmäßiger Ausgleich unter den Miterben gewünscht, wenn bestimmte Vermögenswerte (z. B. das Haus) nur an eine Person fallen?
  • Sollen Schenkungen zu Lebzeiten (z. B. größere Geldbeträge, Immobilienübertragungen) unter den Kindern im Testament ausgeglichen werden?

Gerade hier zeigt sich der Nutzen eines Rechtsanwalts für Erbrecht, der typische Konfliktfelder kennt und dafür sorgt, dass Ihr Wille klar und rechtssicher formuliert ist.

Vor- und Nacherbschaft, Ersatz- und Schlusserben

In vielen Konstellationen ist es sinnvoll, über eine gestaffelte Erbfolge nachzudenken. Eine Vor- und Nacherbschaft kann beispielsweise dazu dienen, zunächst den Ehegatten abzusichern und erst anschließend die Kinder als Nacherben einzusetzen.

Typische Gestaltungsgedanken:

  • Wer soll Erbe werden, wenn der ursprünglich eingesetzte Erbe vor Ihnen verstirbt oder ausschlägt?
  • Soll im Falle der Wiederverheiratung des Ehegatten eine abweichende Erbeinsetzung gelten?
  • Sollen Kinder oder Enkel erst nach einem bestimmten Ereignis (Alter, Abschluss einer Ausbildung) endgültig Erben werden?

Beliebt ist hier etwa das Berliner Testament, bei dem sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder als Schlusserben vorgesehen werden. Vertiefende Hinweise hierzu finden Sie unter Berliner Testament.

Vermächtnisse, Auflagen und Testamentsvollstreckung

Neben der Erbeinsetzung bietet das Testament die Möglichkeit, gezielte Vermächtnisse und Auflagen anzuordnen oder eine Testamentsvollstreckung vorzusehen.

Mögliche Gestaltungsinstrumente:

  • Vermächtnisse für bestimmte Personen oder Institutionen (z. B. Geldbetrag, Schmuck, Kunstgegenständе)
  • Auflagen, etwa Pflege eines Grabes oder Verwendung eines Geldbetrags für einen bestimmten Zweck
  • Anordnung einer Testamentsvollstreckung zur geordneten Abwicklung des Nachlasses

Gerade bei umfangreichem Vermögen, minderjährigen Erben oder erwartbaren Konflikten kann ein Testamentsvollstrecker dafür sorgen, dass Ihr Wille konsequent umgesetzt wird. Informationen dazu finden Sie unter Testamentsvollstreckung und zertifizierte Testamentsvollstreckerin.

Personen, Lebenssituationen und mögliche Veränderungen mitdenken

Ein Testament entsteht nie im luftleeren Raum. Beziehungen können sich verändern, Kinder werden erwachsen, neue Partnerschaften entstehen, berufliche und wirtschaftliche Situationen verschieben sich.

Deshalb sollten in einem professionell gestalteten Testament auch folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Wegfall von Erben vor dem Erbfall (Tod, Ausschlagung, Enterbung)
  • Veränderungen im Personenstand (Heirat, Scheidung, neue Partnerschaft)
  • Geburt weiterer Kinder oder Enkelkinder
  • Veräußerung wichtiger Vermögenswerte zu Lebzeiten

Ein erfahrener Anwalt für Testamentsgestaltung sorgt dafür, dass Ihr Testament nicht nur heute passt, sondern auch künftige Entwicklungen weitgehend abbildet.

Ziele der Testamentsgestaltung klar definieren

Bevor einzelne Formulierungen gefunden werden, sollte klar sein, welche Ziele Ihr Testament verfolgen soll. Die Motivation für eine individuelle Nachlassregelung durch einen Anwalt für Erbrecht kann sehr unterschiedlich sein:

  • materielle Absicherung des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
  • gerechte Verteilung des Vermögens unter den Kindern
  • Sicherung der Unternehmensnachfolge und Erhalt eines Familienbetriebs
  • gezielte Stärkung oder Entlastung einzelner Angehöriger
  • Beschränkung oder Ausschluss von Erbschaftsansprüchen naher Verwandter
  • Vermeidung von Streit, Zersplitterung des Vermögens oder Zwangsverkäufen

Gerade wenn Pflichtteilsrechte eine Rolle spielen, ist es wichtig, Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen, um Pflichtteilsansprüche rechtssicher zu berücksichtigen oder zu begrenzen, bis hin zur Frage, wie sich ein Pflichtteilsanspruch durch einen Anwalt durchsetzen oder einvernehmlich regeln lässt.

Steuerliche Auswirkungen nicht vergessen

Jede testamentarische Regelung hat steuerliche Konsequenzen. Freibeträge, Steuerklassen und die Bewertung von Immobilien oder Unternehmensvermögen beeinflussen, was am Ende tatsächlich bei den Erben ankommt.

Mit einer vorausschauenden Planung, gegebenenfalls auch durch Kombination von Testament und Schenkung, lassen sich Erbschaftsteuerbelastungen häufig deutlich reduzieren. Einen Einstieg dazu bietet die Seite Schenkung und Erbschaftssteuer.

Ihre Erbrecht-Beratung in der Nähe – Fachanwältin für Erbrecht in Leipzig

Wenn Sie eine Erbrecht Beratung in der Nähe suchen, etwa um ein Testament erstellen zu lassen, einen Erbvertrag mit Rechtsanwalt zu besprechen oder Unterstützung bei Pflichtteilsfragen oder einer Erbausschlagung durch einen Rechtsanwalt benötigen, steht Ihnen unsere Erbrechtskanzlei in Leipzig mit langjähriger Erfahrung zur Seite.

Als Fachanwältin für Erbrecht und Rechtsanwältin für Erbrecht in Leipzig beraten wir Sie persönlich, strukturiert und verständlich von der ersten Ideenfindung bis zur fertigen, rechtssicheren Urkunde. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch langfristig bei der Aktualisierung Ihrer Nachlassplanung.

Vereinbaren Sie gerne einen Besprechungstermin vor Ort, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular: Kontakt Kanzlei Nussmann.

Häufig gestellte Fragen zur Testamentsgestaltung

Warum ist ein Testament wichtig?

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll. Ohne eine solche Verfügung tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die jedoch oft nicht das abbildet, was sich jemand für seine Familie oder sein Lebenswerk gewünscht hätte.

Ein klar formuliertes Testament verhindert Missverständnisse und Streit unter den Erben. Besonders wenn bestimmte Vermögenswerte gezielt weitergegeben oder einzelne Angehörige besonders bedacht werden sollen, ist ein Testament unverzichtbar. Es gibt Ihnen außerdem die Möglichkeit, Auflagen zu erteilen, etwa zur Pflege eines Familiengrabes oder zur Verwaltung bestimmter Vermögenswerte.

Mit einem sorgfältig gestalteten Testament sorgen Sie dafür, dass Ihr letzter Wille respektiert wird und Ihr Nachlass in Ihrem Sinn verteilt wird.

Ein Testament muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Wer diese Vorgaben nicht einhält, riskiert, dass sein letzter Wille später nicht umgesetzt werden kann.

Wichtig ist vor allem, dass das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird. Es sollte klar formuliert sein, damit später keine Zweifel an der Auslegung entstehen. Auch die genaue Benennung der Erben und die klare Verteilung des Vermögens sind entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wer ein komplexeres Vermögen besitzt oder besondere Regelungen treffen möchte, sollte überlegen, das Testament notariell beurkunden zu lassen. Ein notarielles Testament bietet zusätzliche Sicherheit, weil es von Anfang an rechtlich geprüft wird und automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt wird.

In jedem Fall empfiehlt es sich, sich vorab rechtlich beraten zu lassen. Gemeinsam können wir prüfen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wie Ihr Wille am besten umgesetzt werden kann.

Fehler bei der Testamentsgestaltung können weitreichende Folgen haben. Besonders häufig sind unklare Formulierungen oder fehlende Regelungen für bestimmte Fälle, etwa wenn ein eingesetzter Erbe selbst vor dem Erblasser verstirbt.

Auch das Vergessen gesetzlicher Pflichtteilsansprüche kann später zu Problemen führen. Pflichtteilsberechtigte Angehörige, wie Kinder oder Ehepartner, haben auch dann Anspruch auf einen bestimmten Anteil am Erbe, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.

Ein weiterer häufiger Fehler ist es, das Testament nicht regelmäßig zu überprüfen. Lebensumstände ändern sich, etwa durch Heirat, Scheidung, Geburten oder den Erwerb neuer Vermögenswerte. Ohne Anpassung des Testaments können alte Regelungen plötzlich nicht mehr passen oder gar ungültig werden.

Mit einer individuellen Beratung sorgen wir dafür, dass Ihr Testament wirklich alle wichtigen Punkte abdeckt und auch rechtlich Bestand hat. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille so umgesetzt wird, wie Sie es sich vorstellen.

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll. Ohne eine solche Verfügung tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die jedoch oft nicht das abbildet, was sich jemand für seine Familie oder sein Lebenswerk gewünscht hätte.

Ein klar formuliertes Testament verhindert Missverständnisse und Streit unter den Erben. Besonders wenn bestimmte Vermögenswerte gezielt weitergegeben oder einzelne Angehörige besonders bedacht werden sollen, ist ein Testament unverzichtbar. Es gibt Ihnen außerdem die Möglichkeit, Auflagen zu erteilen, etwa zur Pflege eines Familiengrabes oder zur Verwaltung bestimmter Vermögenswerte.

Mit einem sorgfältig gestalteten Testament sorgen Sie dafür, dass Ihr letzter Wille respektiert wird und Ihr Nachlass in Ihrem Sinn verteilt wird.

Ein Testament muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Wer diese Vorgaben nicht einhält, riskiert, dass sein letzter Wille später nicht umgesetzt werden kann.

Wichtig ist vor allem, dass das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird. Es sollte klar formuliert sein, damit später keine Zweifel an der Auslegung entstehen. Auch die genaue Benennung der Erben und die klare Verteilung des Vermögens sind entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wer ein komplexeres Vermögen besitzt oder besondere Regelungen treffen möchte, sollte überlegen, das Testament notariell beurkunden zu lassen. Ein notarielles Testament bietet zusätzliche Sicherheit, weil es von Anfang an rechtlich geprüft wird und automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt wird.

In jedem Fall empfiehlt es sich, sich vorab rechtlich beraten zu lassen. Gemeinsam können wir prüfen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wie Ihr Wille am besten umgesetzt werden kann.

Fehler bei der Testamentsgestaltung können weitreichende Folgen haben. Besonders häufig sind unklare Formulierungen oder fehlende Regelungen für bestimmte Fälle, etwa wenn ein eingesetzter Erbe selbst vor dem Erblasser verstirbt.

Auch das Vergessen gesetzlicher Pflichtteilsansprüche kann später zu Problemen führen. Pflichtteilsberechtigte Angehörige, wie Kinder oder Ehepartner, haben auch dann Anspruch auf einen bestimmten Anteil am Erbe, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.

Ein weiterer häufiger Fehler ist es, das Testament nicht regelmäßig zu überprüfen. Lebensumstände ändern sich, etwa durch Heirat, Scheidung, Geburten oder den Erwerb neuer Vermögenswerte. Ohne Anpassung des Testaments können alte Regelungen plötzlich nicht mehr passen oder gar ungültig werden.

Mit einer individuellen Beratung sorgen wir dafür, dass Ihr Testament wirklich alle wichtigen Punkte abdeckt und auch rechtlich Bestand hat. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille so umgesetzt wird, wie Sie es sich vorstellen.

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