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Marion Peper

Fachanwältin für Erbrecht und Testamentsgestaltung

Erleben Sie maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Vermögen mit meinem erfahrenen Team. Wir begleiten Sie durch die Feinheiten des Berliner Testaments und gestalten Ihre Nachlassplanung individuell und rechtssicher. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz – Ihr Vermögen in den besten Händen.

Familienvermögen gestalten: Unser Wegweiser zum Berliner Testament

Die Eheleute setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des zunächst überlebenden Ehepartners sollen dann die Kinder – oft aus verschiedenen Ehen – das Familienvermögen erben. Der Ehepartner soll zu Lebzeiten wirtschaftlich abgesichert werden. Gleichzeitig soll sichergestellt sein , dass das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen in der Familie bleibt.

Das Berliner Testament hat aber wesentliche Nachteile:

  • Kinder können ihren Pflichtteil einfordern
  • Man bezahlt mehr Erbschaftssteuer als notwendig
  • Ein Berliner Testament bindet die Eheleute

Hat man die mit einem Berliner Testament verbundenen Nachteile aber vor Errichtung seines letzten Willens erkannt, kann der Fachanwalt für Erbrecht durch eine Anpassung und kluge inhaltliche und steuerliche Optimierung des Berliner Testaments die Nachteile vermeiden.

Nachteil Nummer 1: Die Pflichtteilsansprüche der Kinder
Das Berliner Testament sieht bekanntlich vor, dass sich die Eheleute wechselseitig als Alleinerben einsetzen. Kinder, die durch ein Testament von der Erbfolge nach einem Elternteil ausgeschlossen sind, können ihren Pflichtteil fordern, § 2303 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Der Erbe muss damit rechnen, dass er von den gemeinsamen Kindern und insbesondere von den Kindern des Verstorbenen mit der Pflichtteilsforderung konfrontiert wird.
Unzureichende Pflichtteilsklauseln strafen nicht , wenn Kinder keine Zahlung des Pflichtteils aber teure Gutachten und eine notarielle Zusammenstellung des Nachlasses fordern.

Die wesentlich weichere Variante, Kinder von der Geltendmachung ihrer Pflichtteilsansprüche im ersten Erbfall abzuhalten ist, ein Vermächtnis auszusetzen. Der wirtschaftliche Anreiz für die Kinder, die über ein Vermächtnis im ersten Erbfall nicht auf „Null“ gesetzt werden, den Pflichtteil zu verlangen, dürfte stark gemindert sein.

Die Vermächtnislösung dient dazu, die Erbschaftssteuer Freibeträge der Kinder zu nutzen und so Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen.

Nachteil Nummer 2: Die Bindung der Eheleute
Ist der erste Erbfall eingetreten , geht in aller Regel von dem gemeinsam errichteten Testament eine Bindungswirkung aus. Der überlebende Ehegatte ist nicht mehr frei in Bezug auf die Regelung der Schlusserben. Ändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schlusserben z.B. durch Insolvenz oder eines Sozialfalles erbt nicht mehr das Kind sondern der Insolvenzverwalter oder die Sozialbehörde. Dies ist nicht gewollt.
Hier sollte der Fachanwalt für Erbrecht Flexibilität aufnehmen. Es muss geregelt werden , in welchem Umfang und für wen der überlebende Ehepartner von der Bindungswirkung des Berliner Testaments befreit sein soll.

Nachteil Nummer 3: Keine Bindung des Testaments bei Wiederverheiratung
Die Wiederverheiratung ermöglicht dem überlebenden Ehegatten die Lösung von dem ehegemeinschaftlichen Testament. Dies gilt natürlich auch, wenn der Überlebende ein Kind bekommt oder adoptiert. Dies ist nicht gewollt. Hier muss der Fachanwalt für Erbrecht das Anfechtungsrecht regeln.

Nachteil Nummer 4: Erbschaftssteuer Freibeträge verfallen ungenutzt
Da die Kinder im ersten Erbfall enterbt sind, werden die Steuerfreibeträge der Kinder nach dem Erstversterbenden nicht genutzt.
Ein weiterer wesentlicher Nachteil ist, dass der Nachlass des Erstversterbenden zweimal versteuert wird. Wir empfehlen u.a. lebzeitige Zuwendungen. Eine weitere Möglichkeit ist, im Berliner Testament z.B. Super Vermächtnisse mit Wahlrecht des Überlebenden zu gestalten, um Steuerbefreiungen auszuschöpfen.

Fazit
Das Berliner Testament ist weit verbreitet. Dennoch werden oft Fehler bei der Gestaltung gemacht, die zu schwerwiegenden Nachteilen führen. Diese Nachteile können durch kluge und steuergünstige Formulierung vermieden werden. In jedem Fall sollten attraktive Alternativen zum Berliner Testament besprochen werden. Sie sollten sich von einem auf Erbrecht und Erbschaftssteuer spezialisierten Rechtsanwalt – einem Fachanwalt für Erbrecht – beraten lassen.

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