Pflege wird teurer – und die Politik diskutiert über neue Finanzierungsmodelle. Kommt bald wieder die Rückkehr zur Elternunterhaltspflicht? Was bedeutet das für Kinder, wenn Eltern ins Pflegeheim müssen? Wir erklären, worauf Familien sich jetzt einstellen sollten – juristisch fundiert, leicht verständlich und mit einem klaren Blick auf Ihre Rechte.
Pflegekosten: Droht die Rückkehr zur Unterhaltspflicht für Kinder?
Die aktuellen Diskussionen in der Politik zur Finanzierung der Pflegeversicherung sorgen für große Verunsicherung. In den Medien kursiert derzeit das Gerücht, dass Kinder bald wieder verstärkt für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen sollen. Als Fachanwälte für Familienrecht und Erbrecht verfolgen wir diese Entwicklungen sehr genau – und geben Ihnen einen verständlichen Überblick, was das für Familien und Erben konkret bedeuten kann.
Was steht zur Debatte?
Im Jahr 2023 wurde der sogenannte Elternunterhalt weitgehend eingeschränkt: Nur Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro mussten sich an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen. Diese Regelung gilt noch – aber: Der Gesetzgeber denkt laut über neue Wege der Kostenbeteiligung nach. Angesichts steigender Pflegekosten und einer unterfinanzierten Pflegeversicherung wird geprüft, ob die Finanzierung wieder auf Angehörige ausgeweitet werden könnte.
Was bedeutet das für Familien?
Sollte sich die Rechtslage ändern, könnten kinderlose Senioren, aber auch pflegebedürftige Eltern mit Kindern in gut bezahlten Berufen bald wieder häufiger Post vom Sozialamt erhalten – mit der Aufforderung zur Kostenbeteiligung. Besonders betroffen wären mittelständische Familien, die oft selbst noch Kinder versorgen oder Immobilienfinanzierungen tragen.
Erbrechtliche Folgen nicht unterschätzen
Auch im Erbrecht könnte die Neuregelung Wellen schlagen: Wer Pflegekosten vorstrecken muss, verliert womöglich erhebliche Teile seines künftigen Erbes. Zudem könnten sich neue rechtliche Fragen rund um Pflichtteilsansprüche, Schenkungen und Rückforderungsansprüche ergeben. Hier ist vorausschauende Beratung wichtig.
Was sollten Sie jetzt tun?
Auch wenn noch kein neues Gesetz verabschiedet ist: Rechtzeitige Beratung schützt Ihr Vermögen und Ihre Familie. Lassen Sie prüfen, wie Sie sich heute schon absichern können – z. B. mit Pflegeverträgen, Vorsorgevollmachten oder Schenkungsgestaltungen mit Pflegevorbehalt.
Lassen Sie sich beraten- Ihr Recht ist unser Anliegen. Unsere erfahrenen Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht kämpfen für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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Mit uns haben Sie die Experten an Ihrer Seite.
gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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