Fachanwältin für Erbrecht und Testamentsgestaltung
Erleben Sie maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Vermögen mit meinem erfahrenen Team. Wir begleiten Sie kompetent durch die Feinheiten des Berliner Testaments und entwickeln eine Nachlassplanung, die Ihre persönlichen Wünsche und familiären Gegebenheiten berücksichtigt.
Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz im Erbrecht – für ein rechtssicher gestaltetes Berliner Testament und eine vorausschauende Vermögensübertragung. Ihr Vermögen in den besten Händen.

Berliner Testament:
Familienvermögen rechtssicher weitergeben
Ehepartner setzen sich im Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben ein. Nach dem Tod des überlebenden Partners soll das Familienvermögen – oft auch an Kinder aus unterschiedlichen Ehen – übergehen. Ziel ist, den Ehepartner zu Lebzeiten wirtschaftlich abzusichern und gleichzeitig das gemeinsam aufgebaute Vermögen in der Familie zu halten.
Doch das Berliner Testament hat einige wesentliche Nachteile, die oft übersehen werden:
Kinder können ihren Pflichtteil einfordern
Erbschaftssteuer fällt oft höher aus als nötig
Das Testament bindet die Ehepartner dauerhaft
Wer diese Risiken jedoch vor Errichtung des Testaments kennt, kann sie gemeinsam mit einem Fachanwalt für Erbrecht durch kluge inhaltliche und steuerliche Gestaltung weitgehend vermeiden.
Nachteil 1: Pflichtteilsansprüche der Kinder
Das Berliner Testament sieht vor, dass die Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Kinder – insbesondere aus früheren Beziehungen – sind dadurch zunächst enterbt. Laut § 2303 BGB behalten sie dennoch ihren Pflichtteilsanspruch.
In der Praxis kann das bedeuten:
Der überlebende Ehepartner wird mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert, muss eventuell teure Gutachten finanzieren und ein detailliertes Nachlassverzeichnis erstellen lassen – auch dann, wenn die Kinder den Pflichtteil gar nicht direkt fordern.
Lösung:
Ein gezielt eingesetztes Vermächtnis im ersten Erbfall kann die Kinder wirtschaftlich berücksichtigen und sie so davon abhalten, ihren Pflichtteil geltend zu machen. Gleichzeitig werden dadurch die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer genutzt, um Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen.
Nachteil 2: Bindung der Ehepartner
Mit Eintritt des ersten Erbfalls entfaltet das Berliner Testament in der Regel Bindungswirkung: Der überlebende Ehepartner kann die Erbfolge – insbesondere die Schlusserbeneinsetzung – nicht mehr ändern.
Wenn sich die Verhältnisse der vorgesehenen Schlusserben später ändern (z. B. durch Insolvenz, Scheidung oder Sozialleistungsbezug), erben unter Umständen nicht mehr die Kinder selbst, sondern z. B. der Insolvenzverwalter oder das Sozialamt.
Lösung:
Ein Fachanwalt für Erbrecht kann flexible Regelungen schaffen, die dem überlebenden Ehegatten Änderungsrechte einräumen – zum Beispiel bei bestimmten Entwicklungen oder unter klar definierten Voraussetzungen.
Nachteil 3: Keine Bindung bei Wiederverheiratung
Heiratet der überlebende Ehepartner erneut oder bekommt ein Kind (z. B. durch Adoption), kann er sich vom Berliner Testament lösen. Dies führt oft dazu, dass das ursprünglich gemeinsam geregelte Erbe neu verteilt wird – entgegen dem ursprünglichen Willen der Ehegatten.
Lösung:
Durch den gezielten Ausschluss des Anfechtungsrechts in solchen Fällen kann dieses Risiko vertraglich ausgeschlossen werden.
Nachteil 4: Verfall von Steuerfreibeträgen
Da die Kinder beim ersten Erbfall enterbt sind, können sie ihre Erbschaftssteuer-Freibeträge nicht nutzen (aktuell: 400.000 € pro Kind). Beim Tod des zweiten Ehegatten fällt dann häufig deutlich mehr Steuer an.
Zudem wird das Erbe faktisch zweimal besteuert: Einmal als Teil des Nachlasses beim überlebenden Ehepartner, dann erneut beim Übergang auf die Kinder.
Lösung:
Lebzeitige Schenkungen nutzen die Freibeträge alle zehn Jahre neu
Supervermächtnisse mit Wahlrecht im Testament helfen, steuerliche Vorteile flexibel auszuschöpfen
Auch Kombinationen aus Erbeinsetzung und Vermächtnis sind steuerlich vorteilhaft
Fazit: Berliner Testament nur mit professioneller Beratung gestalten
Das Berliner Testament ist ein wirksames Mittel zur Vermögenssicherung – wenn es korrekt gestaltet wird. Viele Nachteile lassen sich durch eine fundierte Beratung und vorausschauende Formulierungen vermeiden.
Lassen Sie sich daher unbedingt durch einen auf Erbrecht und Erbschaftssteuer spezialisierten Fachanwalt beraten – besonders, wenn Patchworkfamilien, größere Vermögen oder besondere Familienverhältnisse eine Rolle spielen. Weitere wichtige Hinweise zu den Chancen und Risiken des Berliner Testaments finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag: Vorsicht beim Berliner Testament – was Sie wissen sollten.
Häufig gestellte Fragen zum Berliner Testament
Was ist ein Berliner Testament?
Ein Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam errichtet wird. Die Idee dahinter ist einfach: Im ersten Schritt soll der überlebende Partner Alleinerbe werden, die Kinder oder andere Erben erben erst nach dem Tod beider Partner.
Diese Regelung bietet insbesondere Ehepaaren große Vorteile. Der überlebende Partner bleibt finanziell abgesichert und kann den gemeinsamen Lebensstandard erhalten, ohne sich mit Pflichtteilsansprüchen der Kinder auseinandersetzen zu müssen. Gleichzeitig sorgt das Berliner Testament dafür, dass das Vermögen nach dem Tod des zweiten Partners in der Familie bleibt.
Welche Vorteile bietet ein Berliner Testament?
Der größte Vorteil eines Berliner Testaments liegt darin, dass es dem überlebenden Ehepartner eine hohe Sicherheit bietet. Er muss sich nicht unmittelbar nach dem Verlust mit einer Erbauseinandersetzung auseinandersetzen oder Teile des Vermögens verkaufen, um Pflichtteilsansprüche zu bedienen.
Gleichzeitig können die Ehepartner gemeinsam genau festlegen, wie der Nachlass nach dem Tod des zweiten Partners verteilt werden soll. Auf diese Weise lassen sich spätere Streitigkeiten zwischen den Erben vermeiden. Auch der Wille, bestimmte Vermögenswerte wie ein Familienhaus innerhalb der Familie zu bewahren, kann klar geregelt werden.
Darüber hinaus schützt ein Berliner Testament den länger lebenden Ehepartner auch emotional, da er sich nicht direkt mit Forderungen auseinandersetzen muss, während er sich noch in einer Trauerphase befindet.
Welche Nachteile sollte man beim Berliner Testament bedenken?
So praktisch ein Berliner Testament auf den ersten Blick wirkt, so sorgfältig sollte seine Gestaltung überlegt sein.
Ein großer Nachteil liegt darin, dass die gegenseitige Erbeinsetzung oft bindend ist. Nach dem Tod des ersten Partners kann der Überlebende das Testament in der Regel nicht mehr einseitig ändern. Wer sich beispielsweise nach dem Tod des Ehepartners neu bindet oder die Familiensituation ändert, hat nur eingeschränkte Möglichkeiten, die Regelungen anzupassen.
Auch steuerlich kann das Berliner Testament Nachteile bringen. Zwar bleibt der überlebende Ehepartner in der Regel durch hohe Freibeträge von der Erbschaftssteuer verschont. Nach seinem Tod fällt jedoch häufig eine höhere Steuerlast auf die Kinder oder sonstigen Erben an, da das gesamte Vermögen auf einmal vererbt wird.
Um diese Punkte gut abzufangen, lassen sich im Testament sogenannte Änderungsvorbehalte oder steuerliche Gestaltungen einbauen. Eine umfassende Beratung hilft, diese Möglichkeiten optimal zu nutzen und das Berliner Testament individuell auf Ihre persönliche Situation abzustimmen.