Aktuelles Thema: Streit ums Haus nach dem Erbfall – wer darf bleiben, wer muss gehen?
Das Eigenheim ist für viele Familien nicht nur ein Vermögenswert, sondern auch emotionales Zentrum und Zankapfel zugleich. In den Medien häufen sich derzeit Berichte über Erbstreitigkeiten rund um Immobilien. Besonders kritisch: Erbengemeinschaften.
Was viele nicht wissen: Miterben können die Nutzung des Hauses oder sogar den Verkauf erzwingen. Wir erklären, worauf Sie achten sollten – und wie Sie rechtzeitig Streit vermeiden können.
Die Erbengemeinschaft – rechtlich bindend, emotional explosiv
Stirbt ein Elternteil ohne klare testamentarische Regelung, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Das bedeutet: Mehrere Personen erben gemeinsam – und müssen auch gemeinsam entscheiden. Bei einer Immobilie führt das regelmäßig zu Problemen:
- Wer darf im Haus wohnen?
- Muss die Immobilie verkauft werden?
- Was, wenn sich ein Miterbe querstellt?
Die Folge: Auseinandersetzungen, gerichtliche Teilungsversteigerungen, familiäre Zerwürfnisse.
Der häufigste Fehler: kein Testament oder nur ein kurzes handschriftliches
Ein juristisch geprüftes Testament mit klarer Immobilienregelung hätte in vielen Fällen schlimme Konflikte verhindert. Besonders bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren oder mehreren Kindern ist die Gefahr groß, dass es nach dem Erbfall zum Streit kommt.
Als Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht wissen wir: Rechtzeitige Gestaltung ist der Schlüssel zur Wahrung des Familienfriedens.
Unser Angebot: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Fachanwalt – täglich bis 22:00 Uhr
Sie haben Fragen zur Absicherung Ihrer Immobilie, zur Erbengemeinschaft oder zu Pflichtteilsrechten? Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung – diskret, verständlich und rechtlich fundiert.
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Mit uns haben Sie die Experten an Ihrer Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Adoption gesichert wird!
gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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