Warum Ihre Online-Konten rechtlich nicht im luftleeren Raum stehen
Fotos bei Facebook, Mails bei Gmail oder das PayPal-Konto: Immer mehr von uns hinterlassen digitale Spuren. Doch was passiert damit nach dem Tod? Vielen ist nicht klar, dass auch das digitale Erbe rechtlich Teil des Nachlasses ist.
Online-Konten sind vererbbar
Ob Social Media, Streaming-Abos oder Cloud-Speicher – die Rechte und Pflichten gehen auf die Erben über. Das heißt: Erben haben Anspruch auf Zugang, aber auch die Pflicht, etwaige Verträge zu kündigen oder Kosten zu tragen.
Vorsorge ist möglich
Wer seine Erben entlasten will, sollte rechtzeitig festlegen, wer Zugriff auf digitale Konten haben soll. Das geht über Testamente, Vorsorgevollmachten oder spezielle Passwort-Manager.
Fazit: Digital vorsorgen lohnt sich
Das digitale Erbe wird oft unterschätzt – dabei betrifft es uns alle. Wer rechtzeitig vorsorgt, erspart seinen Angehörigen mühsame Auseinandersetzungen mit Plattformbetreibern.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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