Enterbt? So sichern Sie trotzdem Ihr Recht auf Erbe!

Wer im Testament übergangen oder ausdrücklich enterbt wird, erlebt häufig einen tiefen Einschnitt. Enttäuschung, Unverständnis und Unsicherheit prägen die ersten Tage nach der Testamentseröffnung. Doch auch wenn Sie nicht berücksichtigt wurden, schützt Sie das Erbrecht seit vielen Jahrzehnten zuverlässig durch das Pflichtteilsrecht. Dieser Anspruch bildet einen festen, traditionsreichen Schutzmechanismus, der nahe Angehörige davor bewahrt, vollständig leer auszugehen. Wir erläutern auf Grundlage Ihres Textes die rechtlichen Strukturen, die Voraussetzungen und die Ansprüche, die Ihnen trotz Enterbung zustehen.

Pflichtteilsrecht: Gesetzlicher Schutz vor vollständigem Ausschluss

Das Pflichtteilsrecht bewahrt die engsten Angehörigen davor, durch testamentarische Entscheidungen vollständig vom Nachlass ausgeschlossen zu werden. Der Gesetzgeber hat in § 2303 BGB ausdrücklich festgelegt, dass Abkömmlinge, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner selbst dann einen finanziellen Anspruch haben, wenn sie enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und besteht ausschließlich in Geld. Wird ein Kind beispielsweise gesetzlich mit der Hälfte am Nachlass beteiligt, ergibt sich aus einem Nachlasswert von 400.000 Euro ein Pflichtteilsanspruch von 100.000 Euro. Diese klare, seit vielen Jahren unveränderte Systematik sorgt dafür, dass familiäre Bindungen rechtlich geschützt bleiben, auch wenn die persönliche Beziehung belastet war.

Auskunft und Nachlassverzeichnis: Grundlage jeder Pflichtteilsberechnung

Damit der Pflichtteil korrekt berechnet werden kann, muss der Nachlass vollständig festgestellt werden. § 2314 BGB gewährt dem Pflichtteilsberechtigten einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber den Erben. Dazu gehört ein sorgfältiges Nachlassverzeichnis, das sämtliche Vermögenswerte und Schulden enthält. Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Unternehmensanteile sowie bewegliche Gegenstände müssen ebenso erfasst werden wie Verbindlichkeiten. Auf Wunsch des Pflichtteilsberechtigten ist das Verzeichnis durch einen Notar aufzunehmen, was Manipulationsversuche verhindert. In unserer Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Verzeichnisse unvollständig oder falsch bewertet sind. Wir prüfen daher sorgfältig, verlangen ergänzende Unterlagen und lassen Vermögenswerte sachverständig bewerten, um sicherzustellen, dass der Pflichtteil auf einer verlässlichen Grundlage ermittelt wird.

Schenkungen zu Lebzeiten: Versteckte Vermögensverschiebungen erkennen und ergänzen

Um Enterbungen vorzubereiten, übertragen viele Erblasser Vermögen bereits zu Lebzeiten. Das Pflichtteilsrecht schützt jedoch auch in diesen Fällen durch den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden wertmäßig anteilig dem Nachlass hinzugerechnet. Dieser Wert reduziert sich jährlich um zehn Prozent. Wird beispielsweise eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro vier Jahre vor dem Tod verschenkt, werden noch 180.000 Euro berücksichtigt. Der Pflichtteil wird somit aus einem erhöhten Nachlasswert berechnet. Diese gesetzliche Regel verhindert, dass Pflichtteilsberechtigte durch gezielte Vermögensverschiebungen benachteiligt werden.

Pflichtteil rechtssicher geltend machen: Warum anwaltliche Begleitung entscheidend ist

Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs erfordert eine präzise juristische Vorgehensweise. Schon kleine Fehler können den Anspruch massiv reduzieren oder ganz zum Erlöschen bringen. Besonders wichtig ist die Verjährung. Nach § 195 BGB verjähren Pflichtteilsansprüche innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und der Enterbung Kenntnis erlangt. Die fristgerechte Geltendmachung ist daher zwingend notwendig, um keine Ansprüche zu verlieren. Wir formulieren für Sie die Auskunfts- und Zahlungsaufforderungen, begleiten Verhandlungen und setzen Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch. In vielen Fällen gelingt es uns, durch gut strukturierte außergerichtliche Gespräche langwierige Prozesse zu vermeiden und zugleich gerechte Ergebnisse zu erzielen.

Immobilien im Nachlass: Wenn Pflichtteil und fehlende Liquidität kollidieren

Besonders konfliktträchtig wird es, wenn der Nachlass aus wertvollen, aber nicht liquiden Vermögenswerten wie Immobilien besteht. Pflichtteilsberechtigte haben ausschließlich einen Geldanspruch, während die Erben häufig keine Barmittel besitzen und gezwungen wären, Kredite aufzunehmen oder Immobilien zu veräußern. Um solche Situationen zu verhindern, gestalten wir Testamente und Erbverträge seit jeher mit sorgfältig abgestimmten Regelungen, etwa über Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Nießbrauchrechte oder Pflichtteilsstrafklauseln. Diese Instrumente ermöglichen, familiäre Werte zu erhalten und zugleich finanzielle Verpflichtungen rechtssicher zu erfüllen.

Pflichtteil bedeutet Sicherheit – und bewahrt familiäre Ordnung

Der Pflichtteil ist kein Angriff auf den letzten Willen, sondern Ausdruck rechtlicher Fairness und geordneter Nachlassgestaltung. Er stellt sicher, dass enge Angehörige auch in schwierigen familiären Situationen ihren Anspruch wahren. Wer seine Rechte kennt und frühzeitig tätig wird, schützt nicht nur seine wirtschaftlichen Interessen, sondern trägt zur Stabilität der erbrechtlichen Ordnung bei, die seit Generationen Bestand hat. Wir stehen Ihnen mit unserer gesamten Erfahrung als Fachanwälte für Erbrecht zur Seite und beraten Sie umfassend, traditionell fundiert und rechtssicher.

 
 

Lassen Sie sich beraten – Ihr Erbe  ist unser Anliegen . Unsere erfahrene Fachanwältin für Erbrecht kämpft für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.

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Mit uns haben Sie die Experten an Ihrer Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Erbe   gesichert wird!

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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