Stellen Sie sich vor: Sie erfahren, dass Sie im Testament Ihres Angehörigen scheinbar vollständig übergangen wurden. Schock, Wut, Unsicherheit – viele Erben stehen genau vor diesem Problem. Doch es gibt Hoffnung: Auch wenn Sie im Testament nicht bedacht wurden, können Sie Anspruch auf den Pflichtteil haben und Ihr Recht durchsetzen.
Kinder, Ehegatten und unter bestimmten Umständen auch Eltern des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Viele Betroffene wissen nicht, dass kurz vor dem Tod des Erblassers getätigte Schenkungen den Pflichtteil mindern können – ohne fachliche Unterstützung droht der Verlust von Ansprüchen.
Hier kommt unsere Expertise ins Spiel: Als Fachanwälte für Erbrecht beraten wir Sie individuell, prüfen Testamente und Vermögensverteilungen und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Rechte sichern. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, damit Sie Ihren Anspruch durchsetzen und Ihr Erbe schützen können.
Lassen Sie sich beraten – Ihr Erbe ist unser Anliegen . Unsere erfahrene Fachanwältin für Erbrecht kämpft für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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Mit uns haben Sie die Experten an Ihrer Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Erbe gesichert wird!
gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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