Der Tod eines Angehörigen bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern stellt Erben auch vor juristische und steuerliche Herausforderungen. Eine der zentralen Fragen dabei lautet: Muss ich Erbschaftssteuer zahlen – und wenn ja, wie viel? Vielen ist nicht bewusst, dass auch private Vermögensübertragungen steuerpflichtig sein können. Als erfahrene Anwältin der Kanzlei NUSSMANN in Leipzig erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag, wann die Erbschaftssteuer fällig wird, wie sie berechnet wird und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Was ist die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die dann anfällt, wenn Vermögen von einer verstorbenen Person auf eine andere Person übergeht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Bargeld, Immobilien, Schmuck, Firmenanteile oder andere Vermögenswerte handelt – der Staat besteuert grundsätzlich jede Vermögensübertragung im Erbfall.
Anders als viele denken, wird nicht der gesamte Nachlass als solcher besteuert, sondern der Anteil, den jede erbende Person individuell erhält. Für jede Erbin oder jeden Erben wird also eine eigene Steuerlast ermittelt.
Wann fällt Erbschaftssteuer an?
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tod des Erblassers. Sobald Sie durch ein Testament, einen Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge zum Erben werden, tritt die Steuerpflicht in Kraft. Als Erbe sind Sie verpflichtet, dem Finanzamt den Erwerb des Vermögens anzuzeigen. In der Regel geschieht dies über eine sogenannte Erbschaftsteuererklärung.
Achtung: Auch Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hat, können zur Steuerlast hinzugerechnet werden – ein häufig unterschätzter Punkt!
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von zwei zentralen Faktoren ab:
Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person
Wert des geerbten Vermögens
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht unterscheidet drei Steuerklassen:
Steuerklasse | Empfänger | Freibetrag |
I | Ehepartner, Kinder, Enkel | 500.000 € (Ehepartner), 400.000 € (Kinder), 200.000 € (Enkel) |
II | Geschwister, Neffen, Schwiegerkinder | 20.000 € |
III | Alle übrigen Personen | 20.000 € |
Beispiel: Erben Sie als Kind ein Haus im Wert von 450.000 Euro, bleiben Sie mit dem Freibetrag von 400.000 Euro bei einem zu versteuernden Betrag von 50.000 Euro. Auf diesen Betrag fällt je nach Steuerklasse ein gestaffelter Steuersatz an (zwischen 7 % und 50 %).
Welche Werte müssen versteuert werden?
Zu den steuerpflichtigen Vermögenswerten gehören unter anderem:
Bargeld und Bankguthaben
Immobilien
Unternehmensanteile
Wertpapiere
Fahrzeuge
Hausrat und Kunstgegenstände (wenn deren Gesamtwert bestimmte Grenzen überschreitet)
Nicht alles ist automatisch steuerpflichtig. Beispielsweise bleibt der Hausrat bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei – dies ist abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Auch bestimmte Versorgungsfreibeträge können angerechnet werden.
Häufige Fehler und ihre Folgen
Viele Erben tappen in steuerliche Fallen, die sich mit rechtzeitiger Beratung leicht vermeiden ließen:
Falsche oder verspätete Meldung beim Finanzamt: Die Mitteilungspflicht wird oft unterschätzt. Wer hier zu spät reagiert, riskiert steuerliche Nachteile oder sogar Bußgelder.
Fehlende Bewertung von Immobilien oder Betriebsvermögen: Der falsche Ansatz von Werten führt zu fehlerhaften Steuerbescheiden.
Nicht genutzte Freibeträge: Oft könnten Freibeträge optimal ausgeschöpft werden – z. B. durch vorweggenommene Erbfolge oder gezielte Schenkungen – werden aber nicht genutzt.
Wie ich Sie bei Fragen zur Erbschaftssteuer unterstützen kann
In der Kanzlei NUSSMANN in Leipzig berate ich Sie zu allen Fragen rund um die Erbschaftssteuer. Gemeinsam analysieren wir Ihre persönliche Situation, prüfen Ihre Steuerpflicht und erarbeiten eine Strategie, um Ihre Steuerlast im Rahmen des Gesetzes zu minimieren.
Meine Leistungen im Überblick:
Prüfung von Steuerpflichten und Freibeträgen
Unterstützung bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
Begleitung bei der Bewertung von Immobilien und Vermögenswerten
Kommunikation mit dem Finanzamt und rechtssichere Fristenüberwachung
Strategieberatung zur optimalen Nachlassgestaltung
Fazit: Erbschaftssteuer rechtzeitig verstehen – Nachteile vermeiden
Die Erbschaftssteuer betrifft viele Erben – oft früher und in größerem Umfang als erwartet. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig zu informieren und beraten zu lassen. Als Ihre Ansprechpartnerin in Leipzig helfe ich Ihnen, Klarheit über Ihre steuerliche Situation zu gewinnen und rechtssichere Entscheidungen zu treffen.
Ich bin täglich bis 22 Uhr telefonisch erreichbar und biete Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Kontaktieren Sie mich – gemeinsam klären wir Ihre Fragen zur Erbschaftssteuer.