Job weg – und jetzt? Ihre Rechte bei Kündigung & Abfindung 2025

Kündigung erhalten? Warum jetzt jede Minute zählt und wie Sie Ihre Rechte schützen

Wer eine Kündigung erhält, erlebt häufig einen abrupten Einschnitt in sein berufliches und privates Leben. Der Moment wirkt überraschend, löst Unsicherheit aus und wirft sofort die Frage auf, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Gerade in solchen Situationen zeigt sich der Wert der über Jahrzehnte gewachsenen arbeitsrechtlichen Ordnung, die Arbeitnehmer schützt und klare rechtliche Leitplanken setzt. Wir erklären die wichtigsten Grundlagen, damit Sie verstehen, welche Schritte jetzt notwendig sind und wie Sie Ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung, Abfindung oder eine vorteilhafte Einigung sichern. Gleichzeitig ist dieser Artikel suchmaschinenoptimiert und enthält essentielle Keywords wie Kündigung erhalten, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Arbeitgeberkündigung, Kündigungsfrist und Aufhebungsvertrag, damit Betroffene schnell relevante Informationen finden.

Kündigungsschutz verstehen: Warum das Kündigungsschutzgesetz für viele Arbeitnehmer der Rettungsanker ist

Der Kündigungsschutz ist eines der stabilsten Elemente unserer Arbeitsrechtsordnung und schützt Arbeitnehmer seit vielen Jahrzehnten vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Kündigungen. Sobald ein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und mehr als zehn Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind, greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dieses Gesetz verlangt nach § 1 Abs. 2 KSchG zwingend eine soziale Rechtfertigung. Arbeitgeber müssen nachvollziehbar darlegen, ob die Kündigung personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt ist. Diese Dreiteilung schafft nicht nur Struktur, sondern sorgt dafür, dass jeder Arbeitgeber seine Entscheidung begründen muss, anstatt ohne Anlass oder aus reiner Unzufriedenheit kündigen zu können. Besonders wichtig ist, dass wir bei der Prüfung einer Kündigung genau analysieren, ob diese Gründe tatsächlich vorliegen und ob der Arbeitgeber milderes Verhalten – wie Abmahnungen, Versetzungen oder andere Maßnahmen – hätte ergreifen müssen. Viele Kündigungen scheitern genau an diesem Punkt.

Kündigungsfrist richtig berechnen: Warum § 622 BGB oft entscheidend ist

Eine weitere tragende Säule des Arbeitsrechts ist die Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Diese Fristen orientieren sich an der Dauer des Arbeitsverhältnisses und wurden über Jahrzehnte hinweg kaum verändert, weil sie beiden Seiten verlässliche Planbarkeit bieten. Dennoch erleben wir regelmäßig Fehler seitens der Arbeitgeber: falsche Fristberechnungen, unzutreffende Startpunkte der Frist oder das Übersehen tariflicher oder vertraglicher Fristanpassungen. Für Arbeitnehmer bedeutet eine falsch berechnete Frist oft, dass das Arbeitsverhältnis länger fortbesteht, mehr Gehalt fällig wird und Verhandlungen über Abfindung oder Aufhebungsvertrag in eine ganz andere Ausgangslage rücken. Deshalb prüfen wir jede Kündigung auch unter diesem Gesichtspunkt sorgfältig, denn selbst kleine Abweichungen können große rechtliche Wirkung entfalten.

Die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG: Der wichtigste Countdown nach einer Kündigung

Eine der strengsten und wichtigsten Regeln im Arbeitsrecht ist die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht sein. Nach Ablauf dieser Frist tritt die Rechtsfolge des § 7 KSchG ein: Die Kündigung gilt als wirksam, egal ob sie materiell fehlerhaft, sozial ungerechtfertigt oder sogar klar rechtswidrig war. Genau deshalb betonen wir seit jeher die Bedeutung schnellen Handelns. Viele Arbeitnehmer verlieren wertvolle Zeit, weil sie zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, den Zugang falsch dokumentieren oder auf eine Rücknahme der Kündigung hoffen. Diese Verzögerungen können dazu führen, dass die Klagefrist verstreicht. Wir raten daher immer dazu, unmittelbar nach Erhalt der Kündigung eine rechtliche Prüfung einzuleiten, um keine Chancen zu verspielen.

Abfindung erhalten: Was wirklich möglich ist und wie Verhandlungen strukturiert geführt werden

Auch wenn viele Arbeitnehmer sofort an eine Abfindung denken, besteht ein gesetzlicher Anspruch nur in den seltenen Fällen des § 1a Abs. 1 KSchG. Hier bietet der Arbeitgeber ausdrücklich eine Abfindung an, wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird. In der Praxis entstehen Abfindungen jedoch fast ausschließlich durch geschickte Verhandlungen im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses oder in außergerichtlichen Gesprächen. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Risiko des Arbeitgebers, den Kündigungsgrund, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die persönliche Situation des Arbeitnehmers. Je besser die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage sind, desto stärker wird die Verhandlungsposition. Ein wesentlicher Vorteil unserer traditionsbewussten anwaltlichen Vorgehensweise liegt darin, dass wir systematisch, ruhig und gut begründet verhandeln – eine Methode, die sich seit vielen Jahrzehnten im Arbeitsrecht bewährt hat.

Aufhebungsvertrag prüfen: Warum gut gemeint oft nicht gut gemacht ist

Aufhebungsverträge werden Arbeitnehmern häufig in Situationen vorgelegt, in denen sie überrascht sind oder unter Druck stehen. Doch ein Aufhebungsvertrag ist rechtlich meist endgültig und kann zu erheblichen Nachteilen führen. Besonders riskant sind Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, fehlende Abfindungsregelungen, unvorteilhafte Beendigungszeitpunkte oder lückenhafte Zeugnisklauseln. Wir prüfen daher jedes Detail: Ist der Vertrag formal gültig? Ist er fair gestaltet? Gibt es Spielraum für bessere Konditionen? Und ergibt er überhaupt Sinn? Unsere Erfahrung zeigt: Die meisten Aufhebungsverträge lassen sich nach rechtlicher Prüfung deutlich verbessern oder sollten überhaupt nicht unterschrieben werden. Genau hier liegt einer der größten Vorteile einer frühzeitigen anwaltlichen Beratung.

Unsere anwaltliche Strategie: Bewährte Strukturen und klare Schritte für Erfolg

Unsere Vorgehensweise folgt einem bewährten Muster, das sich über Generationen von Anwälten als zuverlässig erwiesen hat. Wir reichen die Kündigungsschutzklage fristgerecht ein, analysieren die soziale Rechtfertigung der Kündigung umfassend, sichern Beweise und stellen fest, ob Fristen korrekt eingehalten wurden. Parallel dazu behalten wir stets die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung im Blick, weil viele Verfahren schon im Gütetermin der Arbeitsgerichte zu guten Ergebnissen führen. Diese Doppelstrategie – klare juristische Angriffspunkte kombiniert mit dem Blick für vernünftige Einigungen – hat sich tausendfach bewährt und garantiert Mandanten die bestmögliche Ausgangsposition.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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