Eine Kündigung kommt häufig völlig unerwartet und trifft Betroffene in einer ohnehin belastenden Situation. Viele Arbeitnehmer wissen in diesem Moment nicht, ob sie die Kündigung akzeptieren müssen, welche Ansprüche ihnen zustehen oder wie sie sich gegen die Entscheidung des Arbeitgebers wehren können. Gerade hier zeigt sich die Bedeutung des Kündigungsschutzes, der Arbeitnehmer seit jeher vor ungerechtfertigten und willkürlichen Entscheidungen schützt. Wer länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten tätig ist, genießt einen besonderen rechtlichen Schutz, der eine Kündigung nur dann zulässt, wenn konkrete gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dies betrifft sowohl die soziale Rechtfertigung als auch die Einhaltung der Kündigungsfristen. Wir erleben in der Beratungspraxis regelmäßig, dass selbst formell ausgestellte Kündigungen bei genauer juristischer Betrachtung erhebliche Fehler aufweisen und deshalb angreifbar sind.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um Rechte zu sichern und die oft sehr kurzen Fristen einzuhalten. Besonders wichtig ist die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage, denn wer sie versäumt, verliert seine Ansprüche in der Regel vollständig. Arbeitnehmer, die rechtzeitig handeln, haben deutlich bessere Möglichkeiten, eine Abfindung zu verhandeln oder eine alternative Lösung wie die Optimierung eines Aufhebungsvertrages zu erreichen. Wir begleiten Arbeitnehmer in dieser Phase mit Erfahrung, rechtlicher Präzision und der nötigen strategischen Klarheit, um eine starke Verhandlungsposition zu schaffen. In vielen Fällen lässt sich die Kündigung nicht nur überprüfen, sondern auch wirtschaftlich vorteilhaft gestalten, sodass der berufliche Neuanfang mit Stabilität und fairen Bedingungen gelingt.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung und sind täglich bis 22 Uhr telefonisch erreichbar. Damit stellen wir sicher, dass Sie sofort Gewissheit über Ihre Handlungsmöglichkeiten erhalten und keine wichtige Frist versäumen. Eine Kündigung ist nicht das Ende, sondern kann der Beginn eines geregelten Neustarts sein. Wer seine Rechte kennt, entscheidet nicht aus Unsicherheit, sondern aus Stärke und mit klarer Perspektive.
Neben dem Arbeitsrecht sind wir als Fachkanzlei mit besonderem Schwerpunkt im Erbrecht bundesweit für unsere Mandanten tätig. Ihr Erbe ist unser Anliegen. Unsere erfahrene Fachanwältin für Erbrecht unterstützt Sie bei Testamentsgestaltung, Pflichtteilsrecht, Erbauseinandersetzungen und der Sicherung Ihres Familienvermögens. Wir achten darauf, dass Sie in jeder Phase der Nachlassplanung Rechtssicherheit haben und Ihr Wille später tatsächlich umgesetzt wird. Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Fachanwältin für Familienrecht verfügt Frau M. Peper über umfassende Expertise, die wir in jeder Beratung einsetzen, um langfristige Klarheit zu schaffen.
Unsere Standorte in Wurzen und Leipzig bieten Ihnen schnelle und persönliche Hilfe. Sie erreichen unser Sekretariat jederzeit telefonisch oder per E-Mail, um Termine abzustimmen oder Unterlagen einzureichen. Wir begleiten Sie zuverlässig im Arbeitsrecht und im Erbrecht und sorgen dafür, dass Ihr Erbe rechtlich geschützt bleibt und Ihre Interessen konsequent vertreten werden. Mit uns haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der sowohl juristische Kompetenz als auch menschliche Erfahrung vereint.
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Lassen Sie sich beraten – Ihr Erbe ist unser Anliegen . Unsere erfahrene Fachanwältin für Erbrecht kämpft für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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