Frau Rechtsanwältin Marion Peper ist Fachanwältin für Erbrecht und zertifizierte Testamentsvollstreckerin mit Kanzleien in Leipzig und Wurzen. Sie erläutert Ihnen nachfolgend die Vorteile der Testamentsvollstreckung .
1. Einflussnahme des Erblasser über den Tod hinaus
Die Testamentsvollstreckungsanordnung gewährt dem Erblasser die Möglichkeit, über seinen Tod hinaus, für einen längeren Zeitraum Einfluss auf die Nachlassverteilung und Nachlassverwaltung zu nehmen.
2. Durchsetzung des letzten Willens
Die Testamentsvollstreckung dient der Absicherung des letzten Willens des Erblassers.
Da der Testamentsvollstrecker an den genauen Wortlaut des Testaments bzw. Erbvertrags gebunden ist, stellt er sicher, dass alle Anordnungen wie z.B. Vermächtnisse und Auflagen gemäß den Vorgaben des Erblassers erfüllt werden. Der Testamentsvollstrecker ist gegenüber den Erben und Gläubigern bei der Erfüllung seines Amtes größtenteils unabhängig.
3. Schutz minderjähriger Erben
Der Erblasser kann bestimmen, dass die Sorgeberechtigten keinen Zugriff auf das Erbe minderjähriger Kinder haben. Dies ist meist gewünscht, wenn die Kinder vom geschiedenen Ehegatten betreut werden oder von der Schwiegertochter. Der Erbteil eines minderjährigen Kindes soll meist solange vom Testamentsvollstrecker verwaltet werden, bis es in der Lage ist, selbst das Vermögen zu verwalten. Daher ordnet der Erblasser oft die Testamentsvollstreckung bis zur Volljährigkeit oder bis zum Abschluss einer Berufsausbildung an. Auf diese Weise bleibt das Erbe besonders vor dem Zugriff des gesetzlichen Vertreters geschützt.
4. Nachlasserhalt
Die Testamentsvollstreckung sichert den Erhalt des Nachlasses. Sie verhindert voreilige Entscheidungen der Erben, die oft zur Zersplitterung des Familienvermögens führen. Nur durch Testamentsvollstreckung kann ein Verkauf oder eine ungewünschte Übertragung von Nachlasswerten, z.B. Unternehmensanteilen vermieden werden.
5. Schutz behinderter Erben
Erbt ein behindertes Kind, droht in der Regel der Rückgriff des Sozialhilfeträgers auf das Erbe des Kindes zur Begleichung der Kosten für die Pflege und Unterbringung. Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung wird der Rückgriff verhindert.
6. Strukturierung der Nachlassverwaltung
Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, obliegt die Nachlassverwaltung allen gemeinschaftlich. Wesentliche Entscheidungen betreffend den Nachlass können ausschließlich einstimmig getroffen, was regelmäßig Streit unter den Erben auslöst und insbesondere Entscheidung im Unternehmen erheblich verzögert. Die Testamentsvollstreckung dient der Vereinfachung der Nachlassverteilung und Entlastung der Erben. Bei einer Mehrheit von Erben können Entscheidungen zentral getroffen werden.
7. Streitschlichtung bei der Nachlassteilung
Die Ernennung eines neutralen Testamentsvollstreckers beugt langwierige Erbstreitigkeiten vor. Der Testamentsvollstrecker vermittelt zwischen den Erben und schlichtet aufkommende Konflikte.
8. Schutz des Nachlasses vor Gläubigerzugriffen
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schützt vor Zugriffen durch Gläubiger der Erben auf den Nachlass. Auf diese Weise wird insbesondere die meist nachteilige Zwangsversteigerung der Nachlassimmobilien verhindert.
Bestimmen Sie für die Nachlassverteilung einen berufsmäßigen Testamentsvollstrecker, insbesondere wenn Sie mehrere Erben und ein größeres Vermögen hinterlassen.
Wir schlagen vor, Ihre Möglichkeiten für die Gestaltung der Testamentsvollstreckung im Detail mit Ihnen zu beraten – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.
M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Zertifizierte Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht
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