Anwältin für Unternehmensnachfolge
Wir navigieren Sie erfolgreich durch den Wandel: In meiner Kanzlei biete ich maßgeschneiderte Lösungen für eine reibungslose Unternehmensnachfolge. Von rechtlichen Aspekten bis zur strategischen Planung unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen in erfahrene Hände zu übergeben und eine nachhaltige Zukunft zu gestalten.

Nachhaltige Zukunft gestalten
1. Allgemeines
Die betriebliche Unternehmensnachfolge muss unter besonderer Berücksichtigung der steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Vorschriften geplant und vollzogen werden. Nur so ist gewährleistet, dass eine erfolgreiche Fortführung des Betriebes möglich ist und die steuerlichen Belastungen unter Ausnutzung der geltenden Vorschriften gering gehalten wird.
Aber auch im privaten Bereich gilt es, Vermögensübertragungen frühzeitig zu planen und durch entsprechende Ausgestaltung von Übertragungsverträgen und Testament/Erbverträgen unter Ausnutzung sämtlicher steuerrechtlicher und zivilrechtlicher Möglichkeiten zu gestalten.
Insbesondere sind zu berücksichtigen die Vorschriften des Schenkungs- und Erbschaftssteuerrechts.
Wir beraten Sie umfassend im Bereich der betrieblichen Unternehmensnachfolge sowie der privaten Vermögensübertragungen sowohl durch Verfügungen unter Lebenden (Schenkungen) wie auch durch Verfügungen von Todes wegen (Erbfall).
2. Nießbrauchsvereinbarungen anlässlich der Vermögensnachfolge
Wirtschaftlich wie auch steuerrechtlich sinnvoll kann im Rahmen einer Vermögensnachfolge die Vereinbarung eines Nießbrauchsvorbehaltes sein. Wirtschaftlich verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Übertragenden.
Der Übertragende hat somit noch zu Lebzeiten die Möglichkeit, Einfluss auf den Betrieb bzw. den Übertragungsgegenstand zu nehmen.
Einkommenssteuerrechtlich wirkt sich die Vermögensübertragung in der Regel nicht aus, da unter Berücksichtigung der Nießbrauchserlasse der zuständigen Finanzbehörden der Übertragende wirtschaftlicher Eigentümer bleibt und ihm somit Gewinne und Verluste zuzurechnen sind.
Im Rahmen der anfallenden Schenkungs- und Erbschaftssteuer bestehen erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Ist das Übertragungsobjekt mit einem Nießbrauchsrecht belastet, senkt dieses i.d.R. deutlich den Wert des Übertragungsobjektes. Diese Problematik werden wir mit Ihnen und Ihrem Steuerberater abstimmen.
Sofern zwischen Schenkung/ Übertragung und dem Tod des Übertragenden mehr als 10 Jahre liegen, wird der Vermögenswert des Erwerbs zu Beginn des Nießbrauchs und dem Wert am Todestage nicht zusammengerechnet, so dass unter Berücksichtigung weiterer Freibeträge und Progressionsvorteile in der Steuerlast erhebliche Steuerersparnisse anfallen können.
Zu beachten ist jedoch, dass bei Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts die Zehnjahresfrist gem. §2325 Abs. 3 BGB im Rahmen des Entstehens von Pflichtteilsergänzungsansprüchen nicht läuft, da wirtschaftliches Eigentum eben nicht übergeht, so dass etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche auch 10 Jahre nach Übertragung noch bestehen. Die Notwendigkeit von entsprechenden Erbverzichtsverträgen mit weichenden Erben ist daher umso mehr gegeben. Wie bei allen Vermögensübertragungen sollten jedoch auch weitere ergänzende vertraglichen Gestaltungen vorgenommen werden, die sowohl steuerrechtlich wie auch zivilrechtlich den gewünschten Erfolg im Übrigen sichern. Zu denken ist insbesondere auch an die Vereinbarung entsprechender
3. Ziele bei der Unternehmensnachfolge
Bei der Planung der Unternehmensnachfolge muss erst ermittelt werden, welche Ziele verfolgt werden.
Häufig genannte Ziele sind:
- bestmöglicher Erhalt des Familienvermögens;
- bestmöglicher Erhalt des Gesellschaftsvermögens, auch wenn dadurch andere Vermögenswerte des Familienvermögens versilbert werden müssen
- Reduzierung der Steuerbelastung, die durch die Unternehmensnachfolge ausgelöst wird
- Schonung der Liquidität, auch wenn Steuervorteile verloren gehen;
- gleiche Beteiligung aller Kinder
- Beteiligung am Unternehmensvermögen nur für die im Unternehmen tätigen;
- Vermeidung der Zersplitterung von Gesellschaftsanteilen;
- Stärkung des Einflusses der Fremdmanager, falls Familienangehörige für Managementaufgaben ungeeignet sind.
Diese Ziele stehen zum Teil miteinander in Widerstreit, so dass es gilt, Prioritäten zu setzen, um die, Unternehmensnachfolge optimal zu gestalten.
Häufig gestellte Fragen zur Unternehmensnachfolge
Warum sollte ich die Unternehmensnachfolge frühzeitig planen?
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer zögern, sich rechtzeitig mit ihrer Nachfolge zu beschäftigen. Oft fehlt die Zeit, manchmal spielt auch die emotionale Seite eine Rolle oder die Dringlichkeit wird unterschätzt. Dabei ist die frühzeitige Planung entscheidend, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Ohne klare Regelungen kann es bei einem plötzlichen Todesfall oder einer unerwarteten Geschäftsunfähigkeit schnell zu Problemen kommen. Im schlimmsten Fall steht das Unternehmen still, was nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft, sondern auch die eigene Familie erheblich belasten kann.
Wenn Sie sich frühzeitig mit Ihrer Nachfolge befassen, haben Sie die Möglichkeit, in Ruhe eine passende Nachfolgerin oder einen passenden Nachfolger aufzubauen und das Unternehmen sicher zu übergeben. Sie können steuerliche Vorteile nutzen, Vermögenswerte gezielt übertragen und familiäre Konflikte vermeiden. Mit einer durchdachten Nachfolge schaffen Sie Klarheit, Sicherheit und eine starke Basis für die nächste Generation.
Welche steuerlichen Themen sind bei der Unternehmensnachfolge wichtig?
Steuern spielen bei der Unternehmensnachfolge eine zentrale Rolle. Ohne eine gute Planung können erhebliche steuerliche Belastungen entstehen, die das Unternehmen im schlimmsten Fall gefährden.
Besonders relevant sind die Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Werden diese Themen nicht rechtzeitig beachtet, kann es passieren, dass hohe Steuerforderungen auf die Nachfolger zukommen, die unter Umständen nur durch den Verkauf von Unternehmensteilen beglichen werden können.
Das deutsche Steuerrecht bietet aber Möglichkeiten, Betriebsvermögen steuerlich zu begünstigen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass das Unternehmen nach der Übertragung fortgeführt und bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Auch die geschickte Nutzung von Freibeträgen innerhalb der Familie und das Einsetzen von Nießbrauchsrechten kann steuerliche Vorteile bringen.
Eine enge Abstimmung mit einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater ist dabei unerlässlich. Nur so lassen sich alle Gestaltungsspielräume nutzen und Risiken minimieren.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um die Unternehmensnachfolge zu gestalten?
Es gibt verschiedene rechtliche Wege, um die Unternehmensnachfolge sicher und vorausschauend zu regeln. Welche Variante für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen und familiären Situation ab.
Sehr häufig wird der Betrieb bereits zu Lebzeiten auf die Nachfolgerin oder den Nachfolger übertragen. Das hat den Vorteil, dass die Übergabe aktiv begleitet werden kann. Der bisherige Inhaber behält sich oft bestimmte Rechte vor, etwa ein Mitspracherecht oder den wirtschaftlichen Nutzen durch einen Nießbrauch. So bleibt er eingebunden, gibt aber nach und nach Verantwortung ab.
Auch ein Testament oder ein Erbvertrag kann sinnvoll sein, besonders wenn mehrere potenzielle Erben vorhanden sind. Über klare Regelungen lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden. So kann zum Beispiel festgelegt werden, dass das Unternehmen in einer Hand bleibt und andere Erben durch Ausgleichszahlungen bedacht werden.
Wichtig ist immer eine individuelle und durchdachte Lösung. Nur wenn rechtliche, steuerliche und familiäre Aspekte gemeinsam betrachtet werden, gelingt eine Übergabe, die das Unternehmen langfristig sichert und den eigenen Willen klar umsetzt.