Wie Sie die Erbschaftssteuer legal reduzieren: Tipps und Strategien

Niemand zahlt gern Steuern – schon gar nicht auf ein Erbe, das oft emotional belastet ist und meist keine einfache Vermögensübernahme darstellt. Doch die gute Nachricht ist: Die Erbschaftssteuer lässt sich legal und mit der richtigen Strategie deutlich reduzieren. Als Anwältin für Erbrecht in der Kanzlei NUSSMANN in Leipzig unterstütze ich Sie dabei, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Ihr Erbe bestmöglich abzusichern – und das ganz ohne rechtliche Risiken.

In diesem Beitrag erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen Sie die Erbschaftssteuer minimieren können und worauf Sie dabei achten sollten.

Warum frühzeitige Planung entscheidend ist
Die meisten steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind nur vor dem Erbfall realisierbar. Wer sich rechtzeitig mit der Nachlassplanung beschäftigt, kann erhebliche Steuerersparnisse erzielen und Streit unter Erben vermeiden.

Typische Fehler entstehen oft aus Unwissenheit oder zu spätem Handeln – insbesondere bei größeren Vermögen oder Immobilienbesitz. Dabei muss niemand mit der Steuerlast alleine dastehen: Eine durchdachte Strategie, professionell begleitet, bringt oft erhebliche Vorteile.

1. Freibeträge gezielt nutzen – und mehrfach ausschöpfen
Ein zentrales Element der Steuerersparnis sind die Freibeträge. Jeder Erbe hat einen Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag – abhängig vom Verwandtschaftsgrad:

  • Ehepartner: 500.000 €

  • Kinder: 400.000 €

  • Enkel: 200.000 €

  • Alle übrigen Erben: 20.000 €

Tipp: Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Das bedeutet: Wer frühzeitig beginnt, kann durch gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten mehrere Freibeträge nutzen – und so große Vermögenswerte steuerfrei übertragen.

2. Die Schenkung zu Lebzeiten – Steuervorteile clever einsetzen
Schenkungen sind nicht nur Ausdruck von Vertrauen, sondern auch ein bewährtes Mittel zur Steuerersparnis. Sie funktionieren wie eine „Erbschaft vor dem Tod“ – mit dem Vorteil, dass Freibeträge mehrfach genutzt werden können und der Schenkende die Kontrolle behalten kann, z. B. durch:

  • Nießbrauchvorbehalt: Die Immobilie wird übertragen, aber der Schenker behält das Recht, sie selbst zu nutzen oder Mieteinnahmen zu erhalten.

  • Rückforderungsrechte: Der Schenkende kann sich vertraglich absichern – z. B. für den Fall, dass der Beschenkte vorverstorben ist oder sich grob undankbar verhält.

Achtung: Schenkungen können sich bei der späteren Erbschaft auf Pflichtteilsansprüche auswirken. Hier ist juristische Beratung unerlässlich.

3. Immobilien clever übertragen
Immobilien machen oft den größten Teil eines Erbes aus – und bergen besonderes Potenzial zur Steueroptimierung:

  • Selbstgenutzte Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei an Ehepartner oder Kinder übertragen werden.

  • Bei vermieteten Immobilien kann unter bestimmten Bedingungen ein Wertabschlag von bis zu 10 % geltend gemacht werden.

  • Durch vorweggenommene Erbfolge können Immobilien sukzessive übertragen und Freibeträge optimal genutzt werden.

Passend dazu: „Immobilien clever übertragen: Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge“

4. Unternehmensnachfolge mit Steuerersparnis
Wenn ein Unternehmen vererbt wird, gelten besondere steuerliche Regelungen. Bei richtiger Gestaltung kann das Betriebsvermögen weitgehend steuerfrei übergehen – unter der Bedingung, dass der Betrieb fortgeführt und Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Diese Möglichkeit setzt jedoch eine detaillierte und frühzeitige Planung voraus – ich unterstütze Sie dabei, passende Modelle zu entwickeln und Ihre Nachfolge steuerlich optimal zu gestalten.

5. Strategische Verteilung innerhalb der Familie
In vielen Fällen ist es sinnvoll, das Erbe nicht an eine einzelne Person, sondern gestaffelt auf mehrere Familienmitglieder zu übertragen. So können die Freibeträge mehrerer Personen ausgeschöpft werden. Beispiele:

  • Anstatt einer großen Summe an ein Kind zu vererben, wird ein Teil auch an die Enkel verschenkt.

  • Auch Schwiegerkinder, Geschwister oder andere Angehörige können eingebunden werden – rechtlich sauber und steuerlich durchdacht.

Steuerliche Fallstricke vermeiden
Wer Steuern sparen will, muss gleichzeitig rechtssicher handeln. Typische Probleme entstehen, wenn:

  • Freibeträge falsch oder gar nicht berücksichtigt werden

  • Immobilien zu niedrig oder zu hoch bewertet werden

  • Schenkungen falsch dokumentiert oder nicht notariell beurkundet werden

  • Schenkungen und Erbschaften zeitlich zu nah beieinanderliegen und zusammenveranlagt werden

Ich helfe Ihnen, diese Risiken zu vermeiden und Ihre Gestaltungsfreiheit optimal zu nutzen.

Wie ich Sie in der Kanzlei NUSSMANN unterstützen kann
In der Kanzlei NUSSMANN in Leipzig begleite ich Sie mit fundiertem Fachwissen bei der steueroptimierten Gestaltung Ihres Nachlasses. Ob Einzelberatung, Gestaltung von Schenkungsverträgen oder Abstimmung mit dem Steuerberater – ich stehe Ihnen zuverlässig zur Seite.

Meine Leistungen im Überblick:

  • Analyse Ihrer steuerlichen Ausgangslage

  • Entwicklung maßgeschneiderter Strategien zur Steueroptimierung

  • Gestaltung und rechtliche Prüfung von Schenkungen

  • Beratung zur Immobilienübertragung und Unternehmensnachfolge

  • Begleitung bei Testamentsgestaltung und Erbverträgen

Fazit: Erbschaftssteuer lässt sich legal reduzieren – mit kluger Planung
Wer die Erbschaftssteuer senken will, braucht keine Tricks – sondern fundiertes Wissen, klare Ziele und professionelle Unterstützung. Als Ihre Anwältin in Leipzig helfe ich Ihnen, das Beste aus Ihrer Erbschaft zu machen – für Sie, Ihre Familie und Ihre Zukunft.

Ich bin täglich bis 22 Uhr telefonisch erreichbar und biete Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Kontaktieren Sie mich – gemeinsam entwickeln wir eine rechtssichere und steueroptimierte Strategie für Ihr Erbe.

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