Der Fachanwalt für Familienrecht möchten Sie auf die Unterschiede für Mehrbedarf und Sonderbedarf hinweisen. Im Kindesunterhalt deckt der nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlende Betrag üblicherweise den gesamten Elementarbedarf ab.
Der tatsächliche Bedarf kann aber bei ungewöhnlichen Fällen auch höher liegen. Unterschieden wird zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf
Mehrbedarf liegt vor, so der Anwalt für Scheidung ,wenn ein besonderer Bedarf vorliegt, der regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg anfällt und der das Übliche dermaßen übersteigt, dass die typischen Durchschnittsbeträge der Düsseldorfer Tabelle dies nicht berücksichtigen.
Der Anwalt Familienrecht führt aus , Mehrbedarfspositionen können beispielsweise die langfristige Nachhilfe, eine orthopädische Zahnspange, Studiengebühren, die Konfirmation sein.
Der Rechtsanwalt Familienrecht erklärt, Sonderbedarf ist hingegen gemäß der Legaldefinition in § 1613 II Nr.1 BGB ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Der Anwalt Scheidung erklärt weiter , der Bedarf muss ein überraschender, nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbarer und der Höhe nach nicht abzuschätzender Bedarf sein.
Der Fachanwalt Familienrecht erläutert Fälle von Sonderbedarf sind Ausgaben für Nachhilfeunterricht, wenn dieser nur vorübergehend wegen Schulschwierigkeiten erforderlich ist.
In jedem Fall , so der Scheidungsanwalt unter Verweis auf OLG Hamm 1994, OLG Hamburg 1991, müsse der Verpflichtete so rechtzeitig wie möglich über den drohenden Bedarf informiert werden, damit er sich finanziell hierauf einstellen kann.
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M.Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
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