Kündigung trotz Schwerbehinderung in der Probezeit? Diese Entscheidung kann entscheidend sein
Schwerbehindert und gerade erst im neuen Job? Eine Kündigung in der Probezeit wirkt zunächst oft unangreifbar. Doch das kann ein gefährlicher Irrtum sein. Der besondere Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer spielt nämlich auch dann eine Rolle, wenn der allgemeine Kündigungsschutz noch nicht greift. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sorgt deshalb für wichtige Klarheit: Auch bei einer Kündigung










