Steuerbefreiung für geerbtes Familienheim, auch wenn dieses weniger als zehn Jahre durch den Erben bewohnt wird
Für das Erbe des Familienheims gibt es gemäß § 13 I, 4b ErbStG eine Steuerbefreiung, wenn der Erbe das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erbfall zu Wohnzwecken nutzt . Wie der BFH( Bundesfinanzhof) am 01.12.2021 entschied, gilt diese Steuerbefreiung auch, wenn die Nutzung vorzeitig beendet wird. Entschieden wurde darüber, ob eine Steuerbefreiung bezüglich […]