Kindesunterhalt steigt 2026 leicht
Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder wurden zum Jahresbeginn 2026 angehoben. Für Kinder bis fünf Jahre beträgt der Mindestunterhalt nun 486 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren 558 Euro und für Kinder von zwölf bis siebzehn Jahren 653 Euro. Auch die Bedarfssätze volljähriger Kinder, die noch bei einem Elternteil wohnen, wurden erhöht. Der Bedarf eines studierenden Kindes, das nicht mehr bei den Eltern wohnt, bleibt dagegen bei 990 Euro.
Für viele Familien bedeutet das keine große, aber doch spürbare Veränderung. Gerade bei angespannten wirtschaftlichen Verhältnissen sollten Eltern prüfen lassen, ob bestehende Unterhaltstitel, Jugendamtsurkunden oder gerichtliche Beschlüsse noch zur aktuellen Rechtslage und zur tatsächlichen Einkommenssituation passen.
Unterhalt muss zur Leistungsfähigkeit passen
Kindesunterhalt ist kein bloßer Tabellenwert. Entscheidend sind Einkommen, Alter des Kindes, Zahl der Unterhaltsberechtigten, Kindergeld, Mehrbedarf, Sonderbedarf und die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils. Die Düsseldorfer Tabelle arbeitet weiterhin mit 15 Einkommensgruppen; die erste Einkommensgruppe endet bei 2.100 Euro netto, die höchste bei 11.200 Euro netto.
In der Praxis entstehen Streitigkeiten häufig dann, wenn Einkommen schwankt, Selbstständigkeit vorliegt, neue Kinder hinzukommen oder ein Elternteil wieder heiratet. Auch der Wechsel eines Kindes in Ausbildung oder Studium kann eine neue Berechnung erforderlich machen.
Warum Kindesunterhalt und Erbrecht zusammengehören
Viele getrennte Eltern denken beim Thema Kindesunterhalt nur an die monatliche Zahlung. Ebenso wichtig ist aber die Vorsorge für den Todesfall. Stirbt ein Elternteil, stellen sich sofort Fragen: Wer verwaltet das Vermögen des minderjährigen Kindes? Wie wird das Kind abgesichert? Wer erhält Zugriff auf geerbtes Vermögen? Und was geschieht, wenn zwischen den Eltern erhebliche Konflikte bestehen?
Gerade bei minderjährigen Kindern sollte daher ein Testament nicht nur die Erbfolge regeln. Es sollte auch bedacht werden, wer das Vermögen des Kindes verwalten soll und welche Person im Ernstfall Verantwortung übernehmen kann. Bei Patchworkfamilien ist besondere Vorsicht geboten, weil leibliche Kinder, Stiefkinder, neue Ehegatten und frühere Partner rechtlich sehr unterschiedlich behandelt werden.
Unser Rat als Fachanwälte für Familienrecht und Erbrecht
Wir empfehlen getrennten Eltern, Unterhalt und Vorsorge gemeinsam zu überprüfen. Wer nur den Kindesunterhalt berechnet, regelt noch nicht die Absicherung des Kindes im Erbfall. Wer nur ein Testament errichtet, löst noch nicht automatisch laufende Unterhaltsfragen.
Die neue Düsseldorfer Tabelle 2026 ist ein guter Anlass, bestehende Regelungen zu überprüfen. Eine klare Gestaltung schafft Verlässlichkeit für beide Eltern und vor allem Sicherheit für das Kind.
Lassen Sie sich beraten- Ihr Recht ist unser Anliegen. Unsere erfahrenen Fachanwältin für Erbrecht ermittelt Ihre Rechte. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung!
Kontaktieren Sie uns:
- HOTLINE WURZEN:03425 / 90020
- HOTLINE LEIPZIG:0341 / 9838980
- E-Mail:sekretariat@kanzlei-nussmann.de
gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
Bleiben Sie informiert – WhatsApp-Newsletter der KANZLEI NUSSMANN
Abonnieren Sie unseren kostenlosen WhatsApp-Newsletter und erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und aktuellen Rechtsprechung direkt auf Ihr Handy.

https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden
Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.