Die geplante Reform des Kindschaftsrechts wird derzeit intensiv diskutiert. Im Mittelpunkt stehen das Sorgerecht unverheirateter Eltern, das Umgangsrecht nach einer Trennung und der bessere Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt. Das Bundesjustizministerium hat im Mai 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Ziel ist es, das Familienrecht an heutige Familienmodelle anzupassen und die Rechte von Kindern stärker in den Mittelpunkt zu stellen.
Gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Eltern
Nach der bisherigen Rechtslage erhalten unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht nicht automatisch allein durch die Anerkennung der Vaterschaft. In der Praxis ist dafür regelmäßig eine gemeinsame Erklärung oder eine familiengerichtliche Entscheidung erforderlich. Viele Eltern wissen das nicht und gehen fälschlich davon aus, dass Vaterschaft und Sorgerecht immer zusammenfallen.
Die geplante Reform soll es unverheirateten Eltern erleichtern, gemeinsam Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Das ist lebensnah, weil viele Kinder heute in Familien aufwachsen, in denen die Eltern nicht verheiratet sind. Gleichwohl bleibt entscheidend, dass jede Regelung dem Wohl des Kindes dient.
Umgangsrecht nach Trennung
Auch beim Umgangsrecht soll das Familienrecht praxistauglicher werden. Nach einer Trennung geht es häufig nicht nur um Besuchszeiten, sondern um Alltag, Ferien, Feiertage, Kommunikation und Verlässlichkeit. Gerade hier entstehen oft Konflikte, die frühzeitig rechtlich geordnet werden sollten.
Besonders wichtig ist der geplante stärkere Schutz bei häuslicher Gewalt. Die Reform will klarer berücksichtigen, dass Gewalt zwischen den Eltern auch für Kinder eine erhebliche Belastung sein kann. In Sorge- und Umgangsverfahren soll deshalb genauer geprüft werden, ob und in welcher Form Kontakt dem Kind wirklich guttut.
Warum auch das Erbrecht wichtig ist
Unverheiratete Eltern sollten nicht nur an das Sorgerecht denken. Ebenso wichtig ist die erbrechtliche Vorsorge. Denn unverheiratete Partner erben nicht automatisch voneinander. Ohne Testament oder Erbvertrag kann es deshalb passieren, dass der überlebende Partner rechtlich nicht abgesichert ist.
Das betrifft besonders Familien mit gemeinsamen Kindern, Immobilien oder gemeinsam aufgebautem Vermögen. Wer den anderen Elternteil absichern möchte, sollte rechtzeitig ein Testament, einen Erbvertrag, Vorsorgevollmachten und gegebenenfalls eine Regelung zur Vormundschaft für minderjährige Kinder prüfen lassen.
Unser Rat als Fachanwälte für Familienrecht und Erbrecht
Wir empfehlen unverheirateten Eltern, familienrechtliche und erbrechtliche Fragen gemeinsam zu betrachten. Sorgerecht, Umgang, Testament, Pflichtteil, Vorsorgevollmacht und Absicherung des Partners hängen in der Praxis oft eng zusammen.
Wer frühzeitig klare Regelungen trifft, schützt nicht nur sich selbst, sondern vor allem die Kinder. Gerade in Zeiten geplanter gesetzlicher Änderungen ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, damit bestehende Regelungen überprüft und auf die persönliche Familiensituation abgestimmt werden können.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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