Pflegekosten und Nießbrauchsrecht: Müssen Kinder die Immobilie vermieten?

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Wenn Pflegekosten steigen: Droht eine Zwangsvermietung trotz Nießbrauch?

Wenn Eltern pflegebedürftig werden, geraten viele Familien unter finanziellen Druck. Besonders brisant wird es, wenn das Sozialamt Unterstützung fordert. Eine häufig gestellte Frage: Muss eine an die Kinder übertragene Immobilie trotz Nießbrauchsrechts vermietet werden, um Pflegekosten zu decken?

Nießbrauchsrecht: Schutzschild gegen Zwangsvermietung

Das Nießbrauchsrecht bietet weitreichenden Schutz. Auch wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim umzieht, behält er das Recht an der Immobilie. Eine Vermietung ohne seine Zustimmung ist unzulässig, selbst wenn das Sozialamt dies fordert.

Wer bestimmt über die Nutzung der Immobilie?

  • Nießbrauchsberechtigte haben das letzte Wort: Nur sie können über eine Vermietung entscheiden.
  • Kinder als Eigentümer sind nicht verpflichtet, Einkünfte aus der Immobilie zu erzielen.
  • Sozialbehörden dürfen keine Vermietung erzwingen, solange das Nießbrauchsrecht besteht.

Rechtliche Klarheit für Familien

Das Nießbrauchsrecht gibt sowohl dem Berechtigten als auch den neuen Eigentümern Sicherheit. Es verhindert ungewollte finanzielle Belastungen und sichert das selbstbestimmte Wohnen bis ins hohe Alter.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
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