Pflege zahlt sich aus! Wussten Sie, dass ein pflegender Miterbe einen besonderen Anspruch auf den Nachlass haben kann? Dieses Recht sorgt dafür, dass Ihre Pflegeleistungen nicht unbeachtet bleiben und Sie einen fairen Ausgleich erhalten.
Ihr Vorteil als pflegender Erbe: Vergütung aus dem Nachlass
Wenn Sie einen Erblasser über einen längeren Zeitraum gepflegt haben, steht Ihnen eine zusätzliche Vergütung aus dem Nachlass zu. Das bedeutet:
- Pflegeleistung wird honoriert: Sie erhalten neben Ihrem regulären Erbanteil eine finanzielle Vergütung für die erbrachte Pflege.
- Vorab-Auszahlung: Ihr Anspruch wird vor der Aufteilung des Nachlasses an die Miterben beglichen.
Auch unentgeltliche Pflege wird belohnt
Selbst wenn Sie die Pflege unentgeltlich erbracht haben, steht Ihnen eine finanzielle Anerkennung zu. Die Höhe dieser Vergütung kann durch das Gericht geschätzt werden. So wird sichergestellt, dass Ihre Leistungen angemessen berücksichtigt werden.
Warum ist dieser Anspruch wichtig?
In vielen Familien leisten einzelne Angehörige mehr als andere, wenn es um die Betreuung und Pflege geht. Ohne diesen Anspruch würden pflegende Erben oft leer ausgehen, während andere Erben gleichermaßen vom Nachlass profitieren. Dieses Recht schafft Gerechtigkeit und honoriert Ihren Einsatz.
Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen
Haben Sie einen Angehörigen gepflegt und möchten wissen, ob Ihnen ein höherer Anteil am Nachlass zusteht? Unsere erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Kontaktieren Sie uns – wir sind bundesweit bis 22:00 Uhr für Sie da!
Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung:
- HOTLINE WURZEN: 03425 / 90020
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Unsere Beratung ist individuell, rechtssicher und flexibel – auch abends bis 22 Uhr.
Ihr Einsatz verdient Anerkennung – wir helfen Ihnen, Ihren rechtlichen Anspruch auf faire Weise geltend zu machen!
gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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