Rentenansprüche bei kurzen Ehen oder später Trennung – was gilt?
Müssen Rentenansprüche auch bei kurzen Ehen oder einer späten Trennung hälftig geteilt werden? Diese Frage bewegt derzeit viele Menschen. Anlass ist die intensive öffentliche Debatte darüber, ob der Versorgungsausgleich in seiner heutigen Form noch zeitgemäß ist.
Der Hintergrund: Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass Rentenanwartschaften, die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben, grundsätzlich hälftig geteilt werden. Dies gilt unabhängig davon, wer wie viel gearbeitet oder in die Altersvorsorge eingezahlt hat – selbst wenn einer der Partner nie Beiträge geleistet hat.
Doch ist das immer gerecht? Viele Betroffene empfinden die Regelung als unflexibel, vor allem bei späten Eheschließungen oder Ehen, die wirtschaftlich nie „gelebt“ wurden.
Versorgungsausgleich: Das sagt das Gesetz aktuell
Nach den §§ 1587 ff. BGB findet der Versorgungsausgleich bei jeder Scheidung automatisch statt – es sei denn, er wird:
✔ durch einen Ehevertrag ausgeschlossen
✔ oder im Scheidungsverfahren vom Familiengericht ausgesetzt oder angepasst
Dies erfordert allerdings strenge rechtliche Voraussetzungen und ist nur in Einzelfällen möglich.
Was fordern Kritiker – und was könnte sich ändern?
Kritische Stimmen fordern eine Reform:
Bei späten Ehen oder kurzen Ehezeiten sollte der Versorgungsausgleich nicht mehr zwingend greifen.
Beide Partner sollen selbst entscheiden können, ob ihre Altersvorsorge geteilt wird – besonders wenn sie bereits vor der Ehe wirtschaftlich unabhängig waren.
Ob der Gesetzgeber in absehbarer Zeit Änderungen umsetzt, ist noch unklar. Klar ist jedoch: Wer handeln möchte, sollte rechtzeitig über einen Ehevertrag mit Versorgungsausgleichsklausel nachdenken.
Unsere Einschätzung als Fachanwälte für Familienrecht
In einer Zeit, in der Lebensmodelle vielfältiger werden, halten wir es für sinnvoll, den Versorgungsausgleich flexibler zu gestalten.
Wer:
✔ eine spätere Scheidung für möglich hält
✔ oder vor der Ehe bereits umfassend vorgesorgt hat,
sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. So lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden – sowohl beim Vermögensausgleich als auch bei der Altersvorsorge.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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