Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer auf Rekordhoch – warum jetzt eine steueroptimierte Testamentsgestaltung entscheidend ist

Erbschaftssteuer auf Rekordhoch – warum Familien jetzt handeln müssen, um Vermögen zu schützen

Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 2024 alarmierende Zahlen vorgelegt. Die Finanzämter setzten 13,3 Milliarden Euro Erbschafts- und Schenkungssteuer fest und verzeichneten damit den höchsten Wert seit Einführung der heutigen Erbschaftsteuerregelungen. Gegenüber 2023 entspricht dies einem Anstieg um 12,3 Prozent. Besonders deutlich zeigt sich der Trend bei den Schenkungen, die um nahezu 18 Prozent gestiegen sind. Auch die Erbschaften verzeichnen einen deutlichen Zuwachs, was zeigt, dass immer mehr Vermögensübertragungen steuerpflichtig werden. Die steuerlichen Belastungen steigen, weil Vermögenswerte – insbesondere Immobilien – seit Jahren erheblich an Wert gewinnen, während die gesetzlichen Freibeträge unverändert geblieben sind.

Wir erleben täglich in der Beratungspraxis, wie Familien von dieser Entwicklung überrascht werden. Die gesetzlich vorgesehenen Freibeträge reichen in vielen Fällen nicht mehr aus, um Immobilien, Geldvermögen und Unternehmensanteile steuerfrei zu übertragen. Allein der stetige Preisanstieg am Immobilienmarkt führt dazu, dass selbst Menschen mit durchschnittlichem Vermögen steuerpflichtig werden. Damit wird deutlich, dass die aktuelle Steuerbelastung nicht nur wohlhabende Familien betrifft, sondern zunehmend breite Bevölkerungsschichten.

Warum die Erbschaftssteuer so stark steigt

Der Hauptgrund für die hohe Steuerlast liegt in den Immobilienpreisen, die in den letzten Jahren vielerorts Rekordwerte erreicht haben. Selbst ein Einfamilienhaus in einer mittleren Großstadt überschreitet schnell die Freibeträge, sodass ein erheblicher Teil steuerpflichtig wird. Auch Betriebsvermögen und Kapitalvermögen sorgen für steigende Steuerbeträge, wenn die Nachfolge nicht sorgfältig vorbereitet wurde. Dabei genügt es nicht, ein rechtlich wirksames Testament aufzusetzen. Viele Testamente regeln zwar die Erbfolge, berücksichtigen aber steuerliche Auswirkungen nicht oder nur unzureichend. Dadurch entstehen häufig vermeidbare Steuerlasten, die das Familienvermögen erheblich schmälern.

Wir sehen in der Praxis regelmäßig, dass fehlende oder zu spät begonnene Nachlassplanung dazu führt, dass Freibeträge ungenutzt bleiben und Vermögenswerte ohne strategische Vorbereitung übertragen werden. Ohne ein steuerlich angepasstes Testament verschenken Familien jedes Jahr hohe Summen an den Staat. Die Steuerlast trifft oft genau diejenigen, die eigentlich geschützt werden sollen, etwa Ehepartner oder Kinder, die eine Immobilie erhalten, aber die Steuer nicht aus liquiden Mitteln tragen können.

Wie sich die Erbschaftssteuer effektiv senken lässt

Der Schlüssel zu einer spürbaren Reduzierung der Steuer liegt in einer rechtzeitigen und strategischen Nachlassplanung. Wir nutzen alle rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um Freibeträge auszuschöpfen und Vermögen so zu strukturieren, dass eine möglichst geringe Steuerbelastung entsteht. In vielen Fällen bietet sich eine Kombination aus testamentarischen Regelungen und lebzeitigen Übertragungen an. Eine durchdachte Gestaltung kann nicht nur erhebliche Steuerersparnisse bewirken, sondern auch spätere Auseinandersetzungen innerhalb der Familie vermeiden.

Eine weitverbreitete Lösung ist das Berliner Testament, das jedoch steuerlich nachteilig sein kann, wenn es unverändert beibehalten wird. Durch gezielte Ergänzungen, etwa Pflichtteils- und Steuerklauseln, lässt sich die Belastung für die nächste Generation erheblich reduzieren. Ebenso spielen lebzeitige Schenkungen eine bedeutende Rolle, weil dadurch die Freibeträge wiederholt genutzt werden können. Auch Nießbrauchsgestaltungen bei Immobilien führen in vielen Fällen zu einer deutlichen Steuerreduzierung, da der steuerpflichtige Wert eines übertragenen Grundstücks erheblich sinkt, wenn ein Nießbrauch vorbehalten wird. Bei Betriebsvermögen kommen spezielle Verschonungsregelungen hinzu, die nur genutzt werden können, wenn die Übertragung rechtzeitig und mit fachlicher Begleitung erfolgt.

Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftssteuer – ausführlich beantwortet

Viele Familien möchten wissen, wie sie die Erbschaftssteuer vermeiden oder zumindest reduzieren können. Wir entwickeln individuell zugeschnittene Konzepte, die sowohl rechtlich als auch steuerlich sinnvoll sind. Eine sorgfältige Analyse des Vermögens, der familiären Struktur und der langfristigen Ziele bildet dabei die Grundlage. Sobald Vermögenswerte die gesetzlichen Freibeträge überschreiten, besteht Handlungsbedarf. Genau deshalb lohnt sich ein steuerlich optimiertes Testament immer dann, wenn Immobilien oder sonstige Vermögensgegenstände vorhanden sind, die zusammen ein erhebliches Gesamtvermögen ergeben.

Schenkungen zu Lebzeiten werden häufig unterschätzt, obwohl sie eines der wirkungsvollsten Mittel zur Steuergestaltung darstellen. Da die Freibeträge im Zehn-Jahres-Turnus erneut zur Verfügung stehen, können bereits zu Lebzeiten größere Vermögen steuerfrei auf mehrere Beteiligte verteilt werden. Dies entlastet nicht nur den späteren Nachlass, sondern schafft auch Klarheit und Ordnung.

Fazit: Steuerhochs sorgt für dringenden Handlungsbedarf

Das Rekordniveau bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer zeigt, dass Familien heute mehr denn je gefordert sind, die eigene Nachlassplanung nicht aufzuschieben. Wer rechtzeitig handelt, kann die Steuerlast erheblich reduzieren und sicherstellen, dass Vermögen nicht unnötig verloren geht. Wir begleiten Sie dabei, Ihre persönliche Situation zu analysieren, steuerliche Risiken aufzudecken und eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln, die Ihr Familienvermögen langfristig schützt.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Vorsorge zu treffen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Wir unterstützen Sie dabei, Klarheit zu gewinnen und rechtzeitig die Weichen für eine steuerlich effiziente und rechtssichere Nachfolge zu stellen.

Lassen Sie sich beraten – Ihr Erbe ist unser Anliegen. Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht kämpft für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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