Testamentsstreitigkeiten nehmen zu – warum vorausschauende Nachlassgestaltung heute wichtiger ist denn je
Wir erleben in unserer täglichen anwaltlichen Arbeit, dass erbitterte Auseinandersetzungen um Testamente, Pflichtteilsansprüche und vermeintliche Benachteiligungen innerhalb der Familie deutlich zunehmen. Die öffentliche Diskussion spiegelt diese Entwicklung wider: Kinder verklagen ihre eigenen Geschwister, neue Ehepartner stehen in Konkurrenz zu Kindern aus früheren Beziehungen, und Familien geraten in jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen, weil der letzte Wille des Erblassers entweder gar nicht festgehalten oder inhaltlich fehlerhaft gestaltet wurde. Die Wurzel dieser Konflikte liegt fast immer darin, dass wichtige erbrechtliche Weichenstellungen unterblieben sind oder im Alleingang ohne fachkundige Beratung vorgenommen wurden.
Wir sehen täglich, wie entscheidend es ist, rechtzeitig eindeutige und rechtssichere Regelungen zu treffen. Das deutsche Erbrecht gibt uns dazu klare Instrumente an die Hand. Wer sie gezielt nutzt, schafft Klarheit und Frieden innerhalb der Familie und bewahrt sein Vermögen vor Streit, Zersplitterung und wirtschaftlicher Zerstörung.
Warum ein Testament oder Erbvertrag unverzichtbar ist
Nach § 1937 BGB hat jeder die Freiheit, durch Testament zu bestimmen, wer sein Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Fehlt eine solche Verfügung, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein, geregelt in den §§ 1924 ff. BGB. Diese gesetzliche Ordnung wirkt auf den ersten Blick klar und logisch, führt aber in der Praxis oftmals zu Ergebnissen, die weder dem tatsächlichen Willen des Erblassers entsprechen noch für die Hinterbliebenen tragbar sind.
Wir beobachten insbesondere, dass gesetzliche Erbquoten im Zusammenspiel mit Immobilien und Unternehmensvermögen zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Stirbt ein Elternteil ohne Testament, erben Ehepartner und Kinder gemeinsam und bilden zwangsweise eine Erbengemeinschaft. Diese ist auf Einstimmigkeit angewiesen, wodurch jede Entscheidung vom Willen aller Beteiligten abhängt. Das führt in der Praxis dazu, dass Immobilien verkauft, Betriebe zerschlagen oder Vermögenswerte aufgeteilt werden müssen, obwohl der verstorbene Ehepartner dies nie gewollt hätte. Die gesetzliche Erbfolge ist daher keineswegs automatisch gerecht, sondern häufig der Beginn langjähriger Konflikte.
Ein sorgfältig formuliertes Testament oder ein Erbvertrag ermöglicht es, den eigenen Willen eindeutig festzuhalten und klare Strukturen zu schaffen. Wir können darin bestimmen, wer Erbe werden soll, wer bewusst ausgeschlossen werden soll, welche Personen bestimmte Vermögenswerte als Vermächtnis erhalten und wie Pflichtteilsrechte zu berücksichtigen sind. Eine solche Gestaltung verhindert Missverständnisse, vermeidet Streit und sorgt dafür, dass das Lebenswerk geschützt bleibt.
Nachlassplanung als Akt der Fürsorge
Ein Testament ist nicht nur ein juristisches Dokument, sondern eine bewusste Entscheidung, den eigenen Angehörigen Sicherheit zu geben. Es nimmt ihnen in einer emotional belastenden Phase Entscheidungen ab und verhindert, dass Unklarheiten zu Konflikten führen. Wir beraten regelmäßig Menschen, die sicherstellen möchten, dass ihr Ehepartner in der gemeinsamen Immobilie bleiben kann, dass Kinder in stabilen Verhältnissen weiterleben oder dass das Vermögen in geordneter Form weitergegeben wird, ohne durch Pflichtteilsansprüche oder unnötige Steuerbelastungen geschmälert zu werden.
Wir beantworten die entscheidende Frage, welche Gestaltungsmittel im Einzelfall sinnvoll sind. Vor- und Nacherbschaften können eingesetzt werden, um mehrere Generationen zu schützen. Vermächtnisse ermöglichen es, einzelne Vermögenswerte gezielt zuzuweisen. Nießbrauchsrechte schaffen finanzielle Sicherheit für Angehörige ohne Eigentumsübertragung. Lebzeitige Schenkungen können sinnvoll sein, um den späteren Nachlass zu entlasten und gewisse steuerliche Vorteile zu nutzen. Unser Ziel ist stets eine Nachlassgestaltung, die nicht nur rechtlich korrekt ist, sondern auch zur Persönlichkeit, zur familiären Struktur und zu den wirtschaftlichen Vorstellungen des Erblassers passt.
Die Tücken der gesetzlichen Erbfolge und ihre praktischen Folgen
Die gesetzliche Erbfolge führt häufig zu Ergebnissen, die für Hinterbliebene schwer tragbar sind. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen der überlebende Ehepartner plötzlich mit seinen eigenen Kindern eine Erbengemeinschaft bildet, obwohl er glaubte, automatisch Alleinerbe zu sein. Diese Konstellationen können zu finanziellen Belastungen, Zwangsverkäufen und erheblichen familiären Spannungen führen. In unserem Beratungsalltag zeigt sich regelmäßig, dass die gesetzlichen Vorgaben durchaus gut gemeint sind, aber in modernen Familienverhältnissen nicht mehr passen. Ein sorgfältig durchdachtes Testament ist daher unverzichtbar, um solche Situationen zu vermeiden und den überlebenden Ehepartner vor ungewollten Einschränkungen zu schützen.
Die besondere Herausforderung von Patchwork-Familien
Gerade in Patchwork-Familien, in denen Kinder aus erster Ehe mit neuen Ehepartnern zusammentreffen, entstehen komplexe erbrechtliche Konstellationen. Ohne Testament erben alle gemeinsam, was in der Praxis kaum jemals zu reibungslosen Abläufen führt. Emotionale Spannungen verstärken sich, wenn Vermögenswerte geteilt oder Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen. Wir entwickeln in solchen Fällen maßgeschneiderte Lösungen, die allen Beteiligten gerecht werden. Durch Stufen-Testamente, gezielte Vermächtnisse oder vertragliche Vereinbarungen lassen sich klare Strukturen schaffen, damit keine Partei benachteiligt wird und der letzte Wille effektiv umgesetzt werden kann.
Testament und Erbvertrag – zwei Werkzeuge mit unterschiedlicher Bindungswirkung
Ein Testament kann eigenhändig errichtet werden, muss vollständig handschriftlich sein und mit Unterschrift und Datum versehen werden. Diese Form scheint einfach, birgt aber erhebliche Risiken. Wir sehen regelmäßig Dokumente, die durch unklare Worte, widersprüchliche Anordnungen oder fehlende Angaben ihre Wirksamkeit verlieren. Ein Erbvertrag hingegen wird notariell geschlossen und bietet eine besonders sichere Form der Vermögensnachfolge. Er eignet sich vor allem für Ehegatten und Partner, die verbindliche und dauerhafte Absprachen treffen möchten. Auch hier beraten wir umfassend, welche Gestaltungsform im jeweiligen Fall geeignet ist.
Pflichtteilsrechte – ein oft unterschätztes Risiko
Selbst ein sorgfältig formuliertes Testament schützt nicht vor Pflichtteilsansprüchen. Diese Rechte sind gesetzlich verankert und stehen nahen Angehörigen auch dann zu, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Wir erleben häufig, dass gerade Immobilienvermögen durch Pflichtteilsforderungen belastet wird und dadurch Liquiditätsprobleme entstehen. Eine umsichtige Nachlassplanung berücksichtigt diese Ansprüche frühzeitig und arbeitet mit rechtlichen Instrumenten, die die finanziellen Belastungen minimieren können.
Fazit
Wir sehen, dass die Zahl der Erbstreitigkeiten nicht zufällig steigt, sondern Ausdruck fehlender oder unzureichender Nachlassplanung ist. Wer sich rechtzeitig mit seinem Nachlass auseinandersetzt, schützt sein Vermögen, vermeidet Streit und bewahrt den Familienfrieden. Ein rechtssicheres Testament oder ein sorgsam gestalteter Erbvertrag ist die wirkungsvollste Möglichkeit, die eigene Lebensleistung zu sichern und die Angehörigen im Ernstfall zu entlasten.
Wenn Sie Klarheit schaffen möchten, begleiten wir Sie mit unserer Erfahrung und gestalten Ihre Nachlassregelungen so, dass sie rechtlich eindeutig, wirtschaftlich sinnvoll und familiär tragbar sind.
Lassen Sie sich beraten – Ihr Erbe ist unser Anliegen . Unsere erfahrene Fachanwältin für Erbrecht kämpft für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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Mit uns haben Sie die Experten an Ihrer Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Erbe gesichert wird!
gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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