Scheidung 2026 – Was sich jetzt für Ehepaare wirklich ändert

Neue Diskussionen über Unterhalt, Vermögen und Rentenansprüche: Das sollten Betroffene unbedingt wissen

Das Thema Scheidung steht aktuell wieder stark im Fokus der Medien. Steigende Lebenshaltungskosten, wirtschaftliche Unsicherheiten und neue Familienmodelle führen dazu, dass immer mehr Paare über eine Trennung nachdenken oder sich bereits im Scheidungsverfahren befinden. Gleichzeitig wird öffentlich über Unterhaltsrecht, Vermögensaufteilung und Rentenausgleich diskutiert. Für Betroffene ist entscheidend zu wissen, welche Rechte und Pflichten tatsächlich bestehen.

Gerade bei Themen wie Scheidung, Trennungsjahr, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Sorgerecht entstehen häufig Unsicherheiten, die erhebliche finanzielle Folgen haben können.

Voraussetzung der Scheidung – Das Trennungsjahr

Nach deutschem Familienrecht kann eine Ehe grundsätzlich nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz regelt dies in § 1565 Abs. 1 BGB:

„Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.“

In der Praxis wird das Scheitern regelmäßig angenommen, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Dieses sogenannte Trennungsjahr ist für viele Paare eine große emotionale und organisatorische Herausforderung.

Unterhalt während der Trennung – Wer muss zahlen?

Während der Trennung besteht häufig ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. § 1361 Abs. 1 BGB bestimmt:

„Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen.“

Das bedeutet, dass der wirtschaftlich stärkere Ehepartner grundsätzlich verpflichtet sein kann, den anderen finanziell zu unterstützen, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Viele Menschen unterschätzen die Höhe dieser Ansprüche erheblich.

Vermögensaufteilung – Zugewinnausgleich kann teuer werden

Wenn kein Ehevertrag besteht, leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung erfolgt dann der sogenannte Zugewinnausgleich. Das Gesetz regelt in § 1378 Abs. 1 BGB:

„Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen, so steht dem anderen Ehegatten die Hälfte des Überschusses als Ausgleichsforderung zu.“

Dabei wird nicht das gesamte Vermögen geteilt, sondern nur der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs. Immobilien, Unternehmen oder Erbschaften können jedoch erhebliche Ausgleichsansprüche auslösen.

Versorgungsausgleich – Renten werden geteilt

Ein weiterer zentraler Punkt jeder Scheidung ist der Versorgungsausgleich. Dabei werden während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Dies kann langfristige Auswirkungen auf die Altersvorsorge beider Beteiligten haben und wird häufig unterschätzt.

Kinder und Sorgerecht – Was bleibt gleich?

Auch nach einer Scheidung bleibt grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Entscheidend ist stets das Kindeswohl. Fragen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgang oder Kindesunterhalt sollten frühzeitig geklärt werden, um Konflikte zu vermeiden.

Warum frühzeitige Beratung entscheidend ist

Viele finanzielle Nachteile entstehen bereits im Trennungsjahr, etwa durch unklare Kontotrennungen, Vermögensverschiebungen oder nicht geltend gemachte Unterhaltsansprüche. Wer sich rechtzeitig informiert, kann erhebliche wirtschaftliche Schäden vermeiden.

Wir sind Fachanwälte für Familienrecht und Fachanwälte für Erbrecht und beraten zu Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Vermögensschutz. Gerade bei Immobilien, Unternehmen oder Erbschaften bestehen enge Berührungspunkte zwischen Familienrecht und Erbrecht, die strategisch berücksichtigt werden sollten.

Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung an und sind telefonisch täglich bis 22:00 Uhr erreichbar.

Eine Trennung bedeutet nicht nur das Ende einer Beziehung, sondern auch weitreichende rechtliche und finanzielle Entscheidungen. Wer seine Rechte kennt, trifft bessere Entscheidungen für die Zukunft.

Lassen Sie sich beraten- Ihr Recht ist unser Anliegen. Unsere erfahrenen Fachanwältin für Familienrecht ermittelt  Ihre Rechte . Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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Kontaktieren Sie uns:

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
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