Wir möchten Sie über die aktuellen Entscheidung des Oberlandesgericht Rostock informieren und erneut auf die Ansprüche von Schwiegereltern hinweisen. Relativ häufig werden Grundstücke auf die nächste Generation übertragen und somit auf das Kind und dessen Ehegatten. Wenn dann die Ehe scheitert, fragen sich die Eltern ob sie diese Schenkung fehl investiert haben.
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, das übertragene Grundvermögen zu sichern.
Der sicherste Weg ist direrekt im Übertragungsvertrag Rücktrittsrechte vorzubehalten. Rücktrittsrechte können als verbindlich oder auch als Wahlrecht im notariellen Vertrag ausgestaltet werden. Hier ist die konkrete Situation der Grundstückseigentümer relevant. Relevant ist auch ob der Vertrag weitere Zwecke hat. Wir denken hier zum Beispiel an die Benachteiligung von weiteren – zB außerehelichen Kindern. Gerne stimmen wir die Möglichkeiten ihrer Vertragsgestaltung mit Ihnen ab.
Wurden in ihrem notariellen Vertrag keine Rückübertragungsrechte geregelt können wir ihn trotzdem helfen. Die Rechtsprechung erkennen für diese Fälle Ansprüche nach dem Grundsatz des Wegfall der Geschäftsgrundlage an.
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen festgelegt, dass es keine Pauschale Zeit für Ansprüche nach dem Bestand einer Ehe gibt. Man kann weder von 20 Jahren noch von 25 Jahren noch von anderen festen Kriterien ausgehen. Relevant sind immer die konkreten persönlichen wirtschaftlichen Verhältnis.
Das Oberlandesgericht Rostock hat nun entschieden, dass sich der Ausgleichsanspruch gegen das Schwiegerkind für die Grundstücks Schenkung bezieht auf den Zeitraum der Grundstücksübertragung bis zum Renteneintritt des beschenkten Kindes. Hierzu werden zur Ermittlung des Anspruch der Zeitraum von der Grundstücksübertragung bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages des Kindes ins Verhältnis gesetzt.
Da es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes immer auf einzelfallbezogene Kriterien ankommt, empfehlen wir ihre konkrete Grundstücksübertragung zu prüfen und dann Ihre Ansprüche gegen das Schwiegerkinder zu erörtern.
Sollten Sie eine Übertragung von Grundstücken auch auf das Schwiegerkind planen, raten wir Ihnen, wie bei jeder Grundstücksübertragung , die notwendigen Inhalt mit uns abzustimmen.
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