Bilderdiebstahl? Vorsicht bei Abmahnungen z.B. Copytrack-„Abmahnung“

image_pdfimage_print

Regelmäßig erhalten Mandanten auch unberechtigte Abmahnungen von Inkassounternehmen z.B  Copytrack GmbH wegen angeblich unberechtigter Nutzung von Bildern im Internet.

Eine solche Aufforderung haben auch Mandanten erhalten, die ausschließlich Fotos nutzen, die „zur freien und kostenlosen, auch zur gewerblichen Nutzung“ zur Verfügung gestellt werden.

Der Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht erläutert. Die Betroffenen  werden aufgefordert nachträglich einen Lizenzvertrag abschließen und Schadensersatz zahlen. Z.B. Copytrack  verdient prozentual am erzielten Lizenz  Erlös. Vor der Entscheidung über das Lizenzangebot ist der Lizenzpreis deshalb kritisch zu prüfen. Dieser ist nach den Erfahrungen des Anwalts für Wettbewerbsrecht regelmäßig deutlich überhöht.

Der Rechtsanwalt für Abmahnrecht betont, dass z.B. die Copytrack GmbH  häufig  denselben undefinierbaren  „Rechteinhaber“  z.B. aa+w als Mandant nennt. Fraglich und zu prüfen ist , obwohl die streitigen  Fotos überhaupt von dem angeblich vertretenen Unternehmen  stammt.

Haben Sie tatsächlich keine Lizenz für das genutzte Bild kann es sinnvoll sein, eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben. Hierdurch kann man sich gegebenenfalls Abmahnkosten eines noch nicht involvierten Anwaltes sparen.

Die  KANZLEI NUSSMANN berät Sie zu Ihren  Fragen bei einer Abmahnung leicht verständlich und kompetent- bundesweit!

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Sie erreichen uns  täglich bis 22 Uhr.

HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de

M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin

 

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner