Nutzung einer vom Fahrer nicht selbst aktivierten „Blitzer-App“ wird geahndet
Mit Beschluss vom 7. Februar 2023 (Az. 2 ORbs 35 SsRs 9/23) hat das Oberlandesgericht Karlsruhe klargestellt: Die Nutzung einer Blitzer-App ist auch dann ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1c Satz 3 StVO, wenn nicht der Fahrer selbst, sondern ein Beifahrer die App geöffnet und verwendet hat – sofern dies mit Billigung des Fahrers geschieht. Rechtlicher Hintergrund: […]
Nutzung einer vom Fahrer nicht selbst aktivierten „Blitzer-App“ wird geahndet Weiterlesen »

