Unfallrecht
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert – die Folgen können jedoch weitreichend sein: Sachschäden, Personenschäden, Verdienstausfall und langwierige Auseinandersetzungen mit der Versicherung. In der Kanzlei Nussmann in Leipzig stehen wir Ihnen nach einem Unfall kompetent zur Seite. Wir übernehmen die vollständige rechtliche Abwicklung und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – damit Sie zu Ihrem Recht kommen und sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Ihre Vorteile mit der Kanzlei Nussmann
Komplette Schadensregulierung:
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und kümmern uns um die rechtssichere Abwicklung aller Ansprüche – vom Reparaturschaden über Mietwagenkosten bis hin zur Wertminderung.
Durchsetzung von Schmerzensgeld:
Bei körperlichen oder psychischen Verletzungen prüfen wir Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und setzen diese außergerichtlich oder gerichtlich durch. Auch Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschäden werden individuell berücksichtigt.
Klare Haftungsbewertung:
Ob Allein-, Mit- oder Fremdverschulden – wir bewerten die Sachlage präzise und verteidigen Ihre Ansprüche auch bei streitiger Haftung oder Teilschuld.
Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren:
Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder ein Fahrfehler zur Last gelegt, vertreten wir Sie im Bußgeldverfahren, bei Führerscheinangelegenheiten oder im Verkehrsstrafrecht mit der nötigen Erfahrung und Durchsetzungskraft.
Außergerichtlich und vor Gericht:
Ob schnelle Einigung mit der Versicherung oder gerichtliche Durchsetzung: Wir vertreten Sie in jeder Phase des Verfahrens – persönlich, engagiert und rechtssicher.
Für Unfallgeschädigte: Anwalt lohnt sich
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch Ihre Anwaltskosten übernehmen. Nutzen Sie diesen Vorteil und lassen Sie Ihre Ansprüche professionell durch die Kanzlei Nussmann prüfen und geltend machen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenfreie Ersteinschätzung und lassen Sie sich nach einem Unfall rechtlich kompetent beraten – persönlich in Leipzig oder digital.
Kennen Sie ihren Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Familienangehöriger durch einen Unfall schwer geschädigt wird oder stirbt? Der Anwalt für Verkehrsrecht zitiert § 10 Abs. 3 SVG. „(3) Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine […]
Anspruch auf Hinterbliebenen Geld für Schädigung Familienangehöriger bei Unfall Read More »