Diskriminierung am Arbeitsplatz: Dreht sich jetzt die Beweislast?

Wer diskriminiert wird, muss es beweisen – aber wie, wenn niemand hinsieht? Genau hier setzt eine aktuelle politische Debatte an, die derzeit für viel Wirbel sorgt: Kommt bald die Beweislastumkehr bei Mobbing, Sexismus und Rassismus im Job?

Was soll sich ändern – und was gilt aktuell?

Bisher liegt die Beweislast meist bei den Betroffenen: Wer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend macht, muss konkrete Anhaltspunkte vorlegen. Oft scheitert es genau daran – denn Mobbing findet meist im Verborgenen statt. Die Bundesregierung diskutiert derzeit, ob künftig der Arbeitgeber beweisen muss, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Das würde den Spieß umdrehen – und hätte massive arbeitsrechtliche Folgen für Betriebe, Führungskräfte und HR-Abteilungen.

Warum Sie jetzt handeln sollten

Ob Betroffener oder Arbeitgeber: Wer vorbereitet ist, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Ein rechtssicheres Beschwerdemanagement, klare Dokumentationen und gute Beratung sind wichtiger denn je. Und wenn Sie betroffen sind: Zögern Sie nicht – wir helfen Ihnen bei der Beweissicherung und Durchsetzung Ihrer Rechte.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie umfassend – individuell, diskret und vorausschauend.

Lassen Sie sich beraten – Ihr Arbeitsrecht ist unser Anliegen . Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht kämpft für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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