Ein korrekter Ehevertrag: Die Grundlage für eine stabile Ehe und den Schutz Ihres Vermögens
Bei der Eheschließung stehen meist Liebe und Vertrauen im Vordergrund. Doch neben den romantischen Vorstellungen einer gemeinsamen Zukunft spielen auch finanzielle und rechtliche Fragen eine entscheidende Rolle. Z.B. Unternehmer müssen den Schutz vor Pfändung des Unternehmen wegen Ansprüchen aus der Ehe oft der Bank und immer den Mitgesellschaftern nachweisen. Die KANZLEI NUSSMANN legt großen Wert darauf, unsere Mandanten in diesen wichtigen Belangen zu unterstützen. Ein Ehevertrag ist ein essenzielles Instrument, um mögliche Konflikte im Falle einer Trennung zu vermeiden und klare Regelungen für Vermögen und Unterhalt zu schaffen. Die KANZLEI NUSSMANN bietet Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung, damit Ihr Ehevertrag Ihre Wünsche und Ziele bestmöglich widerspiegelt.
Ehevertrag: Schutz vor finanziellen Unklarheiten
Viele Paare wissen nicht, dass mit der Eheschließung automatisch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft begründet wird. Dies bedeutet, dass die Ehepartner gleichermaßen am Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe beteiligt sind. Sollten Sie dies nicht wünschen, bietet ein Ehevertrag die Möglichkeit, von der Zugewinngemeinschaft abzuweichen und stattdessen eine Gütertrennung oder eine modifizierte Gütergemeinschaft zu vereinbaren. Die KANZLEI NUSSMANN berät Sie umfassend darüber, welche Regelung für Ihre individuelle Situation am sinnvollsten ist. Besonders für Unternehmer, Gesellschafter und Eigentümer von Grundstücken kann ein Ehevertrag von entscheidender Bedeutung sein.
Ein Ehevertrag kann zudem den Versorgungsausgleich regeln, also die Teilung und den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Ehepartner können den Versorgungsausgleich entweder ganz oder teilweise ausschließen – etwa einzelne Renten wie eine Betriebsrente. Auch hier berät Sie die KANZLEI NUSSMANN, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen und finanziellen Ansprüche gewahrt bleiben.
Unterhaltsregelungen im Ehevertrag
Im Falle einer Scheidung spielt der nacheheliche Unterhalt oft eine große Rolle. Mit einem Ehevertrag können Sie schon frühzeitig festlegen, wie diese Unterhaltsansprüche geregelt werden. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann grundsätzlich vollständig ausgeschlossen oder zeitlich und in der Höhe beschränkt werden, solange dies nicht sittenwidrig ist. Das Team der KANZLEI NUSSMANN wird gemeinsam mit Ihnen den besten Weg finden, um sowohl Ihre als auch die Ansprüche Ihres Partners fair zu gestalten.
Erbansprüche und der Ehevertrag
Eine Ehe begründet auch Erbansprüche des Ehegatten, selbst im Falle einer Scheidung bleiben oft Pflichtteilsansprüche bestehen. Ein Ehevertrag ermöglicht es, diese Ansprüche gezielt zu regeln oder sogar ganz auszuschließen. Dies ist besonders dann relevant, wenn größere Vermögenswerte oder ein Unternehmen vorhanden sind, die im Erbfall nicht zersplittert werden sollen. Die Fachanwältin für Familienrecht der KANZLEI NUSSMANN sorgt dafür, dass Ihr Ehevertrag nicht nur Ihre finanziellen Interessen schützt, sondern auch eventuelle steuerliche Vorteile berücksichtigt.
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und Wechselmodell im Ehevertrag
Ein Ehevertrag kann weit mehr als nur Gütertrennung und Rentenansprüche regeln. Sie können ebenfalls Festlegungen über den Kindesunterhalt, die Verteilung des Hausrats oder die Rückgabe von Schenkungen treffen. Da auf den zukünftigen Kindesunterhalt nach den gesetzlichen Vorschriften nicht verzichtet werden darf, ist hier besondere Vorsicht geboten. Die KANZLEI NUSSMANN hilft Ihnen dabei, solche sensiblen Themen rechtssicher und im Sinne des Kindeswohls zu gestalten.
Unsere Empfehlung: Vorsorge durch einen individuellen Ehevertrag
Gerade Unternehmer, Arbeitnehmer mit höherem Einkommen oder Eigentümer von Immobilien sollten über einen Ehevertrag nachdenken. Mit einem maßgeschneiderten Ehevertrag stellen Sie sicher, dass Sie im Falle einer Trennung nicht plötzlich vor unerwarteten finanziellen Problemen stehen. Die KANZLEI NUSSMANN hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihre Mandanten bestmöglich zu unterstützen und einen Ehevertrag zu gestalten, der sowohl Ihre rechtlichen als auch wirtschaftlichen Interessen schützt.
Lassen Sie sich von der KANZLEI NUSSMANN beraten
Ein Ehevertrag mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit der richtigen Beratung ist es möglich, alle Eventualitäten zu berücksichtigen und den Vertrag auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Bei der KANZLEI NUSSMANN stehen Ihre Lebensziele und Ihre wirtschaftliche Absicherung im Mittelpunkt. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen eine Lösung, die Ihnen langfristig Sicherheit bietet.
Kontaktieren Sie die KANZLEI NUSSMANN noch heute, um eine umfassende Beratung zu erhalten. Unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht und zertifizierte Mediation ist für Sie da, um sicherzustellen, dass Ihre Ehe rechtlich auf einer soliden Basis steht. Vereinbaren Sie einen Termin oder nutzen Sie unsere telefonische Beratung, um erste Fragen zu klären.