BGH bestätigt: Bruttoeinkommen über 100.000 € verpflichtet zur Unterhaltszahlung – Was Sie jetzt wissen müssen!
Wer zahlt für die Pflege der Eltern? Diese Frage wird für viele Kinder in Deutschland immer drängender. Mit dem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2025 steht fest: Wer als Kind mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdient, muss grundsätzlich Elternunterhalt leisten. Und das oft schneller, als viele denken.
Was bedeutet das für Sie als gut verdienendes Kind?
Wenn Ihre Eltern pflegebedürftig sind und der Sozialhilfeträger einspringt, kann dieser von Ihnen Rückzahlung verlangen – sofern Ihr Einkommen über der Grenze von 100.000 € brutto jährlich liegt (§ 94 Abs. 1a Satz 1 SGB XII – sogenannter „Elternunterhalt für Besserverdienende“).
Doch Vorsicht: Ein pauschaler Selbstbehalt von 5.000 € monatlich ist nicht zulässig – auch wenn manche Gerichte dies zunächst angenommen hatten. Das hat der BGH nun klargestellt.
BGH stellt klar: Kein pauschaler Selbstbehalt von 5.000 €!
Der Selbstbehalt richtet sich nach dem „angemessenen Selbstbehalt“, nicht nach einem fiktiven Pauschalbetrag. Maßstab bleibt der sogenannte Mindestselbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle – dieser lag zuletzt bei rund 2.000 € pro Monat. Nur darüber hinausgehendes Einkommen wird überhaupt berücksichtigt – und auch davon dürfen bis zu 70 % unangetastet bleiben.
Das bedeutet: Ihre individuelle Lebenssituation zählt!
Der konkrete Selbstbehalt kann im Einzelfall variieren – je nach Wohnkosten, familiären Verpflichtungen, Vermögensverhältnissen und weiteren Faktoren.
Wichtig für Geschwister: Alle haften anteilig – nicht nur einer!
Ein häufiger Fehler: Der Sozialhilfeträger verklagt nur ein einzelnes Kind auf den gesamten Unterhalt. Dabei gilt klar: Alle unterhaltspflichtigen Kinder haften nur anteilig – entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. Sie müssen also nicht für Ihre Geschwister mitzahlen, wenn diese ebenfalls leistungsfähig sind.
Elternunterhalt berechnen – ein komplexes Thema mit vielen Fallstricken
Die Berechnung des Elternunterhalts ist juristisch anspruchsvoll. Einkommen, Vorsorgeaufwendungen, Kredite, unterhaltsberechtigte Kinder, Altersvorsorge – alles fließt in die Beurteilung ein. Jeder Abzug kann bares Geld sparen. Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre Unterhaltspflicht juristisch prüfen, bevor Sie zahlen – es geht um Ihr Einkommen und Ihre Zukunft!
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gez. M. Peper
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