Wussten Sie, dass Erben unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhalt eines geschiedenen Ehepartners des Verstorbenen aufkommen müssen? Diese gesetzlich verankerte Pflicht kann zu finanziellen Belastungen führen – doch sie ist klar begrenzt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine solche Unterhaltspflicht besteht, wie sie geregelt ist und wie Sie sich und Ihre Erben rechtzeitig absichern können.
Was regelt § 1586b BGB? – Unterhalt als Nachlassverbindlichkeit
Nach § 1586b BGB geht eine bestehende Unterhaltspflicht des Verstorbenen als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über. Das bedeutet: Der geschiedene Ehepartner kann unter Umständen auch nach dem Tod des Unterhaltspflichtigen noch Zahlungen vom Nachlass verlangen. Wichtig: Diese Haftung ist gesetzlich beschränkt, insbesondere auf:
Maximal den fiktiven Pflichtteilsanspruch, den der Ex-Partner erhalten hätte, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre
Ohne Berücksichtigung ehelicher Güterstände, wie Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich
Geschieden oder verheiratet? Das macht den Unterschied
Die Höhe der potenziellen Unterhaltspflicht hängt stark davon ab, ob die Ehe geschieden war oder noch bestand:
Bei geschiedenen Ehepartnern: Der Unterhalt richtet sich nach dem fiktiven Pflichtteil, der bei aufrechter Ehe gegolten hätte
Bei bestehender Ehe: Der reale Pflichtteil ist relevant – es sei denn, vertraglich wurde ein Pflichtteilsverzicht vereinbart
Tipp: Ein Ehevertrag mit klarer Regelung kann entscheidend sein, um Streitigkeiten oder Unterhaltsansprüche nach dem Todesfall zu verhindern.
Ehevertrag & Pflichtteilsverzicht: Klare Regelungen schützen
Ein sauber formulierter Ehevertrag bietet eine wertvolle Absicherung. Besonders wichtig sind:
Verzichtserklärungen auf den Pflichtteil, die eindeutig und rechtssicher vereinbart wurden
Regelungen zu nachehelichem Unterhalt, insbesondere bei langer Ehedauer oder finanzieller Abhängigkeit eines Ehepartners
Einmalzahlungen oder Abfindungen, um künftige Ansprüche auszuschließen
Wie können Sie Ihre Erben absichern?
Wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihre Erben durch Unterhaltsansprüche belastet werden, empfiehlt sich eine vorausschauende Nachlass- und Vertragsgestaltung. Möglichkeiten sind:
Abfindungsregelungen im Rahmen der Scheidung
Pflichtteilsverzichte durch notariellen Vertrag
Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigung, um Verpflichtungen zu erfüllen, ohne das Erbe zu belasten
Beratung vom Fachanwalt – für Ihre Sicherheit und die Ihrer Erben
Unsere Kanzlei berät Sie kompetent zu allen Fragen rund um Unterhaltsansprüche im Erbfall, Eheverträge und Nachlassplanung. Wir helfen Ihnen, Risiken zu erkennen und rechtssichere Lösungen zu finden.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
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