Erben verboten? Warum Deutschlands Jugend über die Abschaffung des Erbrechts diskutiert – und was wirklich dahintersteck

Die Diskussion um das Erbrecht nimmt Fahrt auf: Immer mehr junge Menschen fordern lautstark, dass Erbschaften begrenzt oder sogar ganz verboten werden sollen. Ist das das Ende der Vermögensweitergabe in der Familie? Wir erklären die juristische Realität – und zeigen, wie Sie jetzt richtig vorsorgen.

 

Wird das Erbrecht bald abgeschafft?

In den sozialen Netzwerken, Talkshows und Leitmedien wird aktuell ein Vorschlag diskutiert, der für viele unvorstellbar ist: die Einschränkung oder Abschaffung des Erbrechts. Hintergrund ist die zunehmende Debatte um soziale Gerechtigkeit und die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland.

Junge Aktivisten argumentieren: Erbschaften verfestigen Ungleichheit. Stattdessen fordern sie eine radikale Reform – von der 100-Prozent-Erbschaftssteuer bis hin zur vollständigen Umverteilung vererbten Vermögens.

Doch was ist dran? Und was bedeutet das für Familien, Eigentümer und Unternehmer?

 

Was das Grundgesetz zum Erbrecht sagt – und was das für Sie bedeutet

Das Erbrecht ist in Artikel 14 Grundgesetz ausdrücklich geschützt: „Das Erbrecht wird gewährleistet.“ Damit ist klar – ein völliges Verbot wäre mit der Verfassung derzeit unvereinbar.

Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt im Detail, wer was erbt – ob nach gesetzlicher Erbfolge oder durch Testament. Wer seinen Nachlass nicht selbst regelt, überlässt die Entscheidung dem Gesetz. Eine Einschränkung des Erbrechts wäre daher nicht nur politisch, sondern auch juristisch ein tiefer Einschnitt in bestehende Grundrechte.

 

Was Familien jetzt tun sollten – rechtssichere Nachlassplanung ist wichtiger denn je

Ob Reformen kommen oder nicht: Der öffentliche Druck wächst. Denkbar sind künftig höhere Erbschaftssteuern oder Einschränkungen für große Vermögen. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann jedoch auch unter neuen Bedingungen Handlungsspielräume sichern – zum Beispiel durch:

  • maßgeschneiderte Testamente
  • frühzeitige Schenkungen
  • Pflichtteilsregelungen
  • Ehe- und Erbverträge

Als Fachanwälte für Erbrecht beraten wir Sie umfassend – individuell, diskret und vorausschauend.

 

Lassen Sie sich beraten – Ihr Erbe  ist unser Anliegen . Unsere erfahrenen Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht kämpfen für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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Mit uns haben Sie die Experten an Ihrer Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Adoption  gesichert wird!

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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