Das Erbrecht entwickelt sich weiter: Wir beleuchten zwei aktuelle Trends – die digitalen Nachlassbelange und steuerliche Freibeträge beim Immobilienerbe – klar, verständlich und praxisnah.
Digitale Nachlassplanung wird wichtiger
Immer mehr Erblasser hinterlassen digitale Spuren – ob Social‑Media-Accounts, Online-Abos oder Cloud‑Speicher. Auch wenn rechtlich noch nicht alles abschließend geregelt ist, sollten Erblasser heute klar festlegen, wer welche digitalen Zugänge nach ihrem Tod verwalten darf. Eine solche Regelung schafft Sicherheit – und entlastet die Erben in häufig komplexen Alltagssituationen. Wir helfen Ihnen, digitale Nachlassverfügungen sauber in Testamente oder Erbverträge einzubinden und damit technische Unsicherheiten zu vermeiden.
Immobilien steuerlich clever vererben
Gerade geerbte Immobilien haben oft einen hohen emotionalen Wert – und steuerliche Bedeutung. Für Erben spielt die korrekte Bewertung und Nutzung geltender Freibeträge eine entscheidende Rolle: Ehepartner können beispielsweise Immobilien bis zu 500.000 € steuerfrei übernehmen, Kinder bis zu 400.000 €, ergänzt durch mögliche Versorgungsfreibeträge. Das Finanzamt orientiert sich am Verkehrswert, der – besonders bei Renovierungsbedarf oder schlechter Lage – oft über dem realistisch erzielbaren Verkaufspreis liegt. Genaues Wertermitteln kann sich daher lohnen – und steuerliche Entlastung bringen.
Fazit auf den Punkt gebracht:
Mit einem Blick auf digitale Nachlassgestaltung und steuerliche Immobilienoptimierung bieten wir Ihnen einen praktischen Leitfaden für heutige Erbfragen – verständlich, aktuell und in Ihrem Interesse gestaltet.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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