Wenn aus einem Seitensprung ein Kind entsteht: Die sofortige Härtefallscheidung
Untreue in der Ehe ist oft ein Wendepunkt. Besonders brisant wird es, wenn aus einem Seitensprung ein Kind hervorgeht. Viele Betroffene fragen sich: Kann ich die Ehe sofort beenden? Die Antwort lautet:
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Wir erklären, wann eine Härtefallscheidung infrage kommt und welche Vorteile sie bietet.
Sofortige Scheidung ohne Trennungsjahr: Was ist möglich?
Grundsätzlich erfordert eine Scheidung den Ablauf des sogenannten Trennungsjahres (§ 1565 BGB). Doch in Ausnahmefällen – den sogenannten Härtefällen (§ 1565 Abs. 2 BGB) – kann das Trennungsjahr umgangen werden. Ein solcher Härtefall liegt beispielsweise vor, wenn der Ehepartner fremdgegangen ist und aus diesem Seitensprung ein Kind entstanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellt, kann eine vorzeitige Scheidung beantragt werden. Dies betrifft Fälle wie:
- Schwere Verletzungen des Vertrauens durch außereheliche Schwangerschaften
- Gewalttätigkeit oder Misshandlungen durch den anderen Ehepartner
- Schwere Beleidigungen oder Bedrohungen, die das Eheverhältnis unzumutbar machen
Die Entscheidung darüber liegt beim zuständigen Familiengericht. Die Beantragung einer Härtefallscheidung erfordert eine detaillierte Darlegung der unzumutbaren Umstände.
Die Vorteile einer Härtefallscheidung
Eine vorzeitige Scheidung kann sich in vielerlei Hinsicht positiv auswirken. Fachanwälte für Familienrecht erklären, warum:
- Frühere Beendigung der Ehezeit: Durch die Zustellung des Scheidungsantrags endet die sogenannte Ehezeit. Ab diesem Zeitpunkt müssen keine Rentenanwartschaften mehr ausgeglichen werden (§ 1587 BGB).
- Zugewinnausgleich wird früher festgelegt: Der Stichtag für den Zugewinnausgleich ist der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Eine frühere Scheidung kann somit vorteilhaft für die Vermögensaufteilung sein.
Lassen Sie sich von Experten unterstützen
Scheidungen sind oft emotional und juristisch komplex. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise im Familienrecht zur Seite und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Beratung über die Antragstellung bis zur gerichtlichen Entscheidung.
Was wir für Sie tun:
- Individuelle Beratung zu Ihren Rechten und Möglichkeiten
- Prüfung, ob eine Härtefallscheidung infrage kommt
- Professionelle Unterstützung bei der Regelung von Unterhalt, Vermögen und Sorge- sowie Umgangsrecht
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
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