Handlungsbedarf bei der Erbschaftssteuer – Rechtzeitig agieren und steuerliche Belastungen minimieren

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Im Zuge der bevorstehenden Bundestagswahl 2025 ist absehbar, dass Änderungen bei der Erbschaftssteuer in Kraft treten werden. Vor allem unter einer möglichen Koalition von SPD, Grünen und Union ist eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften sehr wahrscheinlich. Umso wichtiger ist es, bereits jetzt zu handeln und Ihre Nachfolge für Immobilien und Unternehmen steuerlich optimal zu gestalten.

Wir nehmen die zu erwartenden Änderungen im Erbrecht zum Anlass Sie zu informieren. Hier ist ein Überblick über die Positionen der wichtigsten Parteien zur Erbschaftssteuer im Jahr 2024:

SPD Befürwortet eine Erhöhung der Steuer auf große Erbschaften, vor allem bei Unternehmensvermögen. Auch hohe Immobilienerbschaften sollen stärker belastet werden.

Union (CDU/CSU) Die Union spricht sich gegen eine Erhöhung der Erbschaftssteuer aus und fordert im Gegenteil eine Erhöhung der Freibeträge, insbesondere aufgrund gestiegener Immobilienwerte.

Grüne Sie setzen sich für eine stärkere Besteuerung von großen Erbschaften und Unternehmensvermögen ein, mit dem Ziel, mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen.

FDP Die FDP plädiert für eine deutliche Anhebung der Freibeträge, um insbesondere Erben von Immobilien und mittelständischen Betrieben zu entlasten.

AfD Fordert die vollständige Abschaffung der Erbschaftssteuer.

Linke Setzt sich für eine sehr viel stärkere Besteuerung großer Erbschaften ein, um eine Umverteilung zugunsten derjenigen zu erreichen, die nichts erben.

Hier sind einige Strategien, wie Sie mögliche Mehrbelastungen rechtzeitig abfedern können:

  1. Vorweggenommene Erbfolge: Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Sie die Freibeträge mehrfach ausnutzen und so die Steuerlast minimieren. Diese lassen sich alle zehn Jahre in Anspruch nehmen.
  2. Nutzung von Freibeträgen: Es ist ratsam, den bestehenden Freibetrag von 400.000 Euro für Kinder sowie 500.000 Euro für Ehepartner effizient zu nutzen.
  3. Immobilienübertragung mit Wohnrecht: Übertragen Sie Immobilien zu Lebzeiten und sichern Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht. So können Sie die Steuerlast reduzieren und gleichzeitig weiterhin von der Immobilie profitieren.
  1. Betriebsvermögen richtig nutzen: Für Unternehmensbesitzer bieten sich je nach Reform weiterhin Abschläge und Verschonungen, insbesondere bei der Weiterführung des Unternehmens, an. Prüfen Sie, ob Ihre Nachfolgestrategie den neuen Anforderungen entspricht. Nutzen Sie jetzt bestehende Verschonungsregelungen.

Es ist entscheidend, frühzeitig zu handeln und Ihre Nachlassplanung den voraussichtlichen Änderungen anzupassen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Zertifizierte Mediatorin

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