Viele Eltern stehen vor dem Problem: Sie suchen dringend einen Kitaplatz, doch es gibt keine freien Kapazitäten. Wussten Sie, dass seit dem 1. August 2013 ein gesetzlicher Anspruch auf einen Kitaplatz besteht?
Die obergerichtliche Rechtsprechung urteilen übereinstimmend: Eltern, welche einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz wünschen, muss ein solcher Platz zur Verfügung gestellt werden, vgl. BVerwG, Urteil v. 26.10.2017; VG Aachen, Beschluss v. 31.07.2018.
Kitaplatz einklagen – so geht’s!
- Ihr Anspruch ist gesetzlich garantiert: Laut SGB VIII § 24 Abs. 2 und 3 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr das Recht auf einen Betreuungsplatz.
- Kein Kapazitätsvorbehalt: Auch wenn es zu wenige Plätze gibt, besteht der Anspruch uneingeschränkt.
- Gerichtliche Durchsetzung möglich: In dringenden Fällen kann der Anspruch per Eilverfahren durchgesetzt werden – warten lohnt sich nicht!
Was können Sie tun?
- Frühzeitig anmelden: Melden Sie den Betreuungsbedarf mindestens sechs Monate vorher an.
- Rechte kennen: Sie haben Anspruch auf frühkindliche Förderung, dies kann nicht nachgeholt werden.
- Juristische Unterstützung sichern: Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen.
Benötigen Sie rechtlichen Beistand, um den Kitaplatz für Ihr Kind zu erhalten? Wir beraten Sie bundesweit – täglich bis 22 Uhr! Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin oder eine telefonische Beratung – wir kämpfen für Ihr Recht!
Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere
HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980.
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de
gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.
https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden
Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.