Kein Namenswechsel bei Adoptionen mehr erforderlich – Das gilt seit dem 1. Mai 2025

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Zum 1. Mai 2025 ist das neue Namensrecht in Deutschland in Kraft getreten. Die Reform betrifft auch die Namensführung bei Adoptionen – sowohl bei Erwachsenen- als auch bei Minderjährigen Adoption. Die neuen Regelungen schaffen mehr Wahlfreiheit und berücksichtigen stärker die familiäre Identität. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht erläutern wir, was sich geändert hat, was jetzt möglich ist und was Sie bei einer Adoption beachten sollten.

 1. Minderjährigen Adoption

Bei der Adoption eines minderjährigen Kindes können die Beteiligten künftig gemeinsam entscheiden gem § 1757 Abs. 1 S. 2 BGB n.F., ob das Kind:

  • den Namen der Adoptiveltern annimmt,
  • einen Doppelnamen führt oder
  • in begründeten Fällen seinen bisherigen Namen behält.

Diese Wahl muss beim Familiengericht oder im Rahmen der Adoptionsanerkennung erklärt werden. Maßgeblich ist stets das Kindeswohl.

 2.Volljährigen Adoption

Auch volljährige Adoptierte haben nun das Recht gem § 1757 Abs. 4 BGB n.F.)

  • ihren bisherigen Familiennamen beizubehalten,
  • den Namen des Adoptierenden anzunehmen oder
  • einen Adoptionsdoppelnamen zu wählen.

Damit trägt das neue Namensrecht der emotionalen und sozialen Bedeutung von Adoptionen auch im Erwachsenenalter Rechnung.

Die Namenswahl wird im Rahmen des Adoptionsverfahrens erklärt. Zuständig ist das Familiengericht (§ 1752 BGB). Für die Eintragung in das Personenstandsregister ist das Standesamt verantwortlich. Die Änderung des Namens wird im Geburtenregister und bei Volljährigen zusätzlich im Melderegister dokumentiert.

Namensentscheidungen im Zusammenhang mit einer Adoption haben oft lebenslange Wirkung – emotional wie rechtlich. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht stehen wir Ihnen bei der Namenswahl kompetent zur Seite. Wir erklären Ihnen verständlich:

Lassen Sie sich beraten – Ihre Adoption  ist unser Anliegen . Unsere erfahrenen Fachanwältin für Familienrecht & Erbrecht kämpfen für Ihr Recht. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.
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Mit uns haben Sie die Experten an Ihrer Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Adoption  gesichert wird!

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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