Ein funktionierendes Umgangsmodell, das dem konstant geäußerten Willen der Kinder entspricht, ist nicht abzuändern. Dies haben die Obergerichte mehrfach entschieden , z.B. das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Ein den Kindern „aufgedrängter“ Umgang könne als Belastung empfunden werden und deren Verhältnis zum umgangsberechtigten Elternteil negativ beeinflussen.
Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert den Fall, die Beteiligten sind in Scheidung lebende Eltern zweier gemeinsamer Kinder. Nach bisheriger Praxis übt der Kindsvater den Umgang in den ungeraden Wochen von samstags 10.00 Uhr bis zum folgenden Dienstagmorgen und in den geraden Wochen von Sonntag 17.00 Uhr bis zum folgenden Dienstagmorgen aus. Im Rahmen des Umgangsverfahrens vor dem Amtsgericht stellte sich der Vater ein wöchentliches Wechselmodel vor. Die angehörten Kinder sprachen sich für die Beibehaltung der gegenwärtigen Praxis aus. Die Kinder äußerten ausdrücklich den Wunsch, dass Ruhe einkehren solle. Das AG beschloss daraufhin die Umgangsregelung entsprechend der bislang praktizierten Übung.
Der Anwalt für Umgang erklärt, das OLG Frankfurt a. M., gibt dem stabilen und autonom gebildeten Kindeswillen kommt im Umgangsverfahren eine hohe Bedeutung . Er sei Ausdruck der empfundenen Personenverbindung sowie ein Akt der Selbstbestimmung. Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass der Wille der Kinder hier nicht die wirklichen Bindungsverhältnisse wiedergebe. Es ist für das Kindeswohl außerordentlich problematisch, wenn ihnen nun eine von ihren geäußerten Vorstellungen abweichende Umgangsregelung `gerichtlich verordnet` werden würde“.
Der elterliche Gleichberechtigungswunsch ist irrelevant.
Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten Ansprüchen bei Unterhalt, Umgang Trennung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Düsseldorfer Tabelle , Hausübernahme im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.
Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.
HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de
gez. M. Peper
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Zertifizierte Mediatorin
Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertipps und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.
https://wa.me/4934258297349?text=KANZLEI+NUSSMANN+NEWS+-+anmelden
Einfach den QR-Code scannen oder den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.