Nach wie vor ist das Berliner Testament, die am meisten in Deutschland gewählte Form der Erbrechtlichen Regelung. Der Fachanwalt für Erbrecht weist darauf hin, dass das Berliner Testament erhebliche erbschaftsteuerliche Nachteile hat. Z.B. die für die Kinder beim ersten Erbfall bestehenden steuerlichen Freibeträge werden verschenkt. Hinzu kommen weitere Nachteile außerhalb des Steuerrechts.
Meist verwenden anwaltlich nicht vertretene Testierende abgeschriebene und nicht zweckmäßige Texte aus Zeitschriften mit unklaren oder ungünstigen Bestimmungen zur Ausgestaltung der Wechselbezüglichkeit und zum Pflichtteil. Der Anwalt für Erbrecht betont, dass die im dem Laien Testament verwandte standardisierte Pflichtteilsklausel den heute geltenden Anforderungen nicht entspricht. Insbesondere bietet sie den Erben nicht die Möglichkeit, aus steuerlichen Zwecken den Pflichtteil geltend zu machen
Die unerwünschten Erbschaftsteuerlichen Folgen des Berliner Testaments lassen sich unter anderem durch eine lenkende Erbausschlagung und die damit eintretende gesetzliche Erfolge reparieren. Eine lenkende Erbausschlagung ist dann genau zu prüfen , wenn Minderjährige im Testament als Ersatzerben eingesetzt wurden.
Ihr Testament sollte in keinem Fall den Erben oder möglichen Vermächtnisnehmern Streitpotenzial dazu geben , Ihren Willen auszulegen. Ihr Testament muss Ihren Willen klar und ohne Widerspruch zum Ausdruck bringen.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin
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