Wir haben regelmäßig Mandanten und Vermieter, die nach Wegen suchen, eine ,,Mietpreisbremse“ zu umgehen. Der Fachanwalt für Mietrecht empfiehlt die separate Vermietung von Wohnung und Garage oder Keller. Der BGH hat eine solche Vertragsgestaltung im Jahr 2023 für wirksam erachtet.
Die Vermietung von Wohnung und Kellerräume an den selben Mieter in verschiedenen Verträgen ist grundsätzlich zulässig und zwar unabhängig davon, ob die regionale Verkehrsanschauung Wohnung und Keller im Mietshaus als zusammengehörig betrachtet. Der Anwalt für Mietrecht erklärt, unterschiedliche Mietzinsen und Regelungen zur Mieterhöhung ( z.B. Staffelmiete ) Kündigungsverzicht und verschiedene Kündigungsfristen können geregelt werden.
Mit einer guten Vertragsgestaltung kann der Vermieter eine die zulässige höchst Wohnungsmiete mit einem z.B. jährlich steigerndem völlig überhöhten Mietzins für einen Kellerraum ,,kombinieren“, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten Mietverträgen im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.
Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere
HOTLINE * WURZEN 03425 / 90020
HOTLINE * LEIPZIG: 0341 / 9838980
MAIL * sekretariat@kanzlei-nussmann.de
gez. M. Peper
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Zertifizierte Mediatorin
Erhalten Sie regelmäßig von der Kanzlei Nussmann die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen, Steuertips und der aktuellen Rechtsprechung ganz einfach via WhatsApp.
Einfach den Link anklicken und direkt in WhatsApp für den Newsletter anmelden.