Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2025

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Ab dem 1.1.2025 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Sie regelt den angemessenen Unterhalt im Sinne des Paragraphen 1610 BGB.

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert, in der Tabelle wurden die Bedarfssatz minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben. Dies bedeutet, die Unterhaltsansprüche der Kinder steigen. Auch das Oberlandesgericht Dresden hat zum 1. Januar die Unterhaltsleitlinien geändert und die Unterhaltsansprüche angehoben.

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
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