Neues Namensrecht nach Scheidung seit 1. Mai 2025 – Was ändert sich für Sie?

Wir sind Ihre Ansprechpartner für familienrechtliche Fragen- Ihre Fachanwältin für Familienrecht – wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Zum 1. Mai 2025 ist in Deutschland eine tiefgreifende Reform des Namensrechts in Kraft getreten. Besonders für geschiedene Eheleute bringt das neue Gesetz mehr Gestaltungsspielraum, neue Rechte – aber auch neue Pflichten mit sich. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht erläutern wir Ihnen die wichtigsten Änderungen und was Sie nach einer Scheidung jetzt beachten sollten.

Bisher konnte ein Ehegatte nach der Scheidung seinen Ehenamen auf Antrag beim Standesamt ablegen und entweder:

  • seinen Geburtsnamen (Ledignamen) wieder annehmen oder
  • einen früher geführten Namen (z. B. aus einer früheren Ehe) wieder annehmen.

  1. Neue Wahlmöglichkeiten nach der Scheidung (§ 1617c BGB n.F.)

Geschiedene Ehegatten können künftig nicht nur den Ehenamen ablegen, sondern diesen auch mit ihrem eigenen Namen zu einem Doppelnamen kombinieren. Dies gilt unabhängig davon, wer den Ehenamen angenommen hatte.

Wir erläutern ein Beispiel: Frau Müller hatte bei Eheschließung den Namen des Mannes „Schneider“ angenommen. Nach der Scheidung kann sie künftig heißen:

– Müller
– Schneider
– Müller-Schneider oder Schneider-Müller (neue Option!)

  1. Erweiterung des Namensänderungsrechts für gemeinsame Kinder (§ 1618 BGB n.F.)

Auch für Kinder geschiedener Eltern gilt nun: Bei berechtigtem Interesse kann der Nachname des Kindes geändert oder ergänzt werden – insbesondere dann, wenn sich der Name eines Elternteils nach der Scheidung ändert.

Das Familiengericht prüft dabei das Kindeswohl. Eine einseitige Entscheidung ist nicht möglich – bei Uneinigkeit der Eltern ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich.

Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen rund um Ihre Namensführung mit der Scheidung. Wir prüfen, ob und wie Sie von der neuen Rechtslage profitieren können – sei es aus emotionalen, praktischen oder rechtlichen Gründen. Wir beraten Sie bundesweit – persönlich oder telefonisch – täglich bis 22 Uhr.

Nutzen Sie unser Angebot für eine kostenfreie Ersteinschätzung. Gemeinsam besprechen wir Ihre Möglichkeiten und planen das richtige Vorgehen.

Kontaktieren Sie uns:

Mit uns haben Sie die Experten an Ihrer Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Scheidung und Namensänderung gesichert wird!

gez. M. Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Mediatorin

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