Insbesondere Lebensgemeinschaften und Patchwork-Familien sollten für die Vermögensgestaltung auf eine Beratung von erfahrenen Experten zurückgreifen. Die Vertragsgestaltung muss die persönliche Lebenssituation mit den rechtlichen Möglichkeiten und den steuerlichen Grenzen abgleichen. So können beispielsweise neue Partner abgesichert und versorgt, Steuern gespart oder der andere Elternteil eines minderjährigen Kindes von der Vermögensverwaltung ausgeschlossen werden.
Eine faire Verteilung des Vermögens unter den eigenen Kindern und den Kindern des neuen Partners kann sichergestellt werden, wenn die Kinder des zuerst Versterbenden nicht mehr erben sollen als die weiteren. Bei der Testaments- oder Vertragsgestaltung sollen Ihre Wünsche ermittelt und umgesetzt werden, z.B. erben “ Besenkammer Kinder“?, was geschieht mit einem Testament nach der Scheidung ? und welche Rolle spielt eine Schenkung ? Besonders steuerliche Aspekte werden von dem Fachanwalt für Erbrecht genau geprüft.
Wir schlagen vor, Ihre Möglichkeiten für eine Testamentsgestaltung im Detail mit Ihnen zu beraten – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.
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M.Peper
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht
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